2007. Das scheint heute unendlich lang her zu sein. Damals begann eine Veränderung im Verhältnis von Internet und klassischen Medien, allen voran den Print-Verlagen. Festgehalten hat sie Don Dahlmann in einem Blog-Artikel:
Dieser Blog-Eintrag liefert nur einen Grund, warum sich in jener Zeit viele der im Netz Aktiven Stück für Stück von klassischen Medien distanzierten – eine Entfremdung setzte ein.
Das lag nicht nur an moderierten Kommentarspalten. Vielmehr wurde immer deutlicher: Die klassischen Medien in Deutschland würden Menschen, die aus reiner Freude am Schreiben, Videomachen oder Podcastproduzieren, Inhalte ins Netz stellen nicht ernst nehmen. Schon gar nicht würden sie akzeptieren, dass Menschen, die sich intensiv mit digitalen Themen beschäftigen, ihnen Ratschläge geben oder sie auf Gefahren hinweisen.
„Kritik ist Liebe“, pflegte mein journalistischer Lehr-Herr Ferdinand Simoneit zu sagen – wieder einer seiner Sätze, die zeitlose Gültigkeit haben. Zu jener Zeit war die Kritik an klassischen Medien bei weitem noch nicht so beißend, wie sie es heute ist. Doch schon das damalige Niveau wurde nicht wahrgenommen als Kritik von Kunden, als Demonstration der Zuneigung und als Manifest dafür, dass Journalismus von jenen Netz-Aktivnutzern als wichtig für die Gesellschaft gehalten wurde. Nein, jene Kritik wurde als Hass abgestempelt.
Viele Chefredakteure und Geschäftsführer begannen sich in Grand Moff Tarkin beim Angriff auf den Todesstern zu verwandeln:
Nun ist es kein Problem, eine andere Meinung zu haben. Wenn sich Medien aber als Moderatoren des öffentlichen Diskurses verstehen, so wäre eine Debatte über jene gegensätzlichen Argumente angebracht gewesen. Doch quer über alle Zeitungen, Zeitschriften und Sender begann sich vor allem Hohn zu ergießen über jene, die sich erdreisteten das zu tun, wofür Medienhäuser über Jahrzehnte fette Renditen kassierten.
Nehmen wir nur eine Bildergalerie der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2010. Sie listet die „größten Selbstdarsteller im Internet auf“. Die Haltung der Redaktion manifestiert sich im letzten Part der zehnteiligen Klickstrecke:
Es geht allen nur ums Ego. Wer so etwas schreibt, dem ist mit Argumenten nicht beizukommen.
Aber was würde wohl der Chefredakteur der „Süddeutschen“ von jemand halten, der dies über ihn schreibt?
Die Thesen von Jeff Jarvis, immerhin Inhaber eines Professorentitels, sind also nicht deshalb so präsent, weil sie interessant oder diskutierenswert sind – sondern weil er ein Selbstdarsteller ist. Eine andere Erklärung kann es für die „Süddeutsche“ nicht geben.
Und was würde er davon halten, würde ihm jemand vorwerfen, er selbst kaufe die Hälfte seiner Auflage?
Viele Menschen mögen Sascha Lobo nicht. Doch was er sagt und schreibt, ist alles andere als dumm. In der Welt der klassischen Medien ist jedoch eine schräge Frisur schon Grund zur Verächtlichmachung. Denn jene „haltlose Falschmeldung“ bewegt sich auf dem diffamierenden Niveau von „Also, dass er im Supermarkt klaut, ist bestimmt nur ein Gerücht“. Mit Journalismus hat das nichts zu tun.
Diese verächtlich getextete Klickstrecke ist kein Ruhmesblatt. Aber gut, wir haben ja jetzt 2012 und die Sueddeutsche.de hat in Stefan Plöchinger einen kompetenten Chefredakteur, oder? Nun, die Haltung in der Redaktion scheint sich nicht geändert zu haben. Denn jüngst schrieb „SZ“-CvD Alexandra Borchardt einen wirren, wütenden Text gegen die Idee der Schwarmintelligenz unter dem Titel „Der Schwarm kann sehr dumm sein“. Und wie ergänzte SZ.de jenes Stück? Mit der Bildergalerie aus dem Jahr 2010. Die Zahl der Twitter-Follower von Sascha Lobo hat sich in der Zwischenzeit übrigens mehr als verdreifacht.
Diese Art, mit Menschen umzugehen, kommt bei jenen nicht gut an, die ebenfalls einfach so Texte ins Internet schreiben. Was denkt ein Teenager, der (wie alle Teenager) Pop-Klatsch liebt von der „Süddeutschen“, wenn die ohne Argument über Perez Hilton oder Justin Bieber (beide ebenfalls in jener Klickgalerie) herzieht? Kann eine Redaktion, die respektlos über die Idole der Jugend schreibt, von dieser Respekt erwarten?
„Wir müssen die Jugend ansprechen„, fordert Zeitungsverlegerverbandspräsident Helmut Heinen. Wie aber soll sich die Jugend angesprochen fühlen von den Werken wie diesen? Denn diese Klickstrecke ist ja nur eines von vielen Beispielen, in denen klassische Medien aktive Kreativität und Gedankenaustausch im Netz diffamieren. Diese Frage ist eine rhetorische. Es reicht schon die Äußerung von „FAZ“-Mitherausgeber Werner D’Inka, im Internet sei alles Geschwätz gegenüberstellen mit jenem Text, den mir eine 16-Jährige zum Thema Acta schickte. Wird diese 16-Jährige jemals Werner D’Inka zutrauen, ihr das Welt geschehen einzuordnen?
Festgesetzt hat sich in den klassischen Medien der Glaube, das Internet hasse sie. Es gebe viele „Todeswünsche an die ,traditionellen“ Medien“, konstatiert Frank Schirrmacher in seinem kruden Artikel vom vergangenen Sonntag. Und dabei zerrt er den US-Publizisten Thomas Frank in die Debatte: „Lass sie Zukunft fressen“, hat der geschrieben. Nur: Das bezog sich nicht explizit auf die Medien. Franks generelle Haltung ist: „Lasst die Versager versagen“. Oder wie es aus deutschen Elternmündern klingt: Wer nicht hören will, muss fühlen. Ganz nebenbei ist dies übrigens auch die Meinung weiter Teile der deutschen Wirtschaftspresse, geht es um Unternehmen wie Opel.
Gibt es also diese Todeswünsche? Lange hätte ich noch gesagt: nur am Rande. Doch in diesem Jahr hat sich dies verändert. Und der Kipp-Punkt ist das Leistungsschutzrecht.
Jenes Gesetz soll dafür sorgen, dass sich Print-Verlage zeckenartig bei Google bedienen dürfen. Es basiert auf der Lüge, dass Google Inhalte stehle und der Behauptung (und auf dieses schmale Brett muss man kommen), dass die Inhalte deutscher Verlage für Google wichtig seien. Und mit seinem Angriff auf das Zitatrecht ist es auch ein direkter Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Mehr zum Leistungsschutzrecht auch hier.
Nehmen wir an, die von der Verlagslobby getriebene CDU/FDP-Koalition gibt dem Ansinnen nach – was passiert? Spielt Google knallhart mit, wird ausgelistet. Und mit einem mal wird die junge Generation der Internet-Nutzer all jene Inhalte, die sie bisher für die Diskussion mit Freunden, für die persönliche Information und natürlich auch für Hausaufgaben verwendet hat, nicht mehr finden. Sie wird nach Erklärungen suchen und natürlich auf die von Google stoßen:
Glaubt wirklich einer der Verleger, es sei zukunftsträchtig und -fähig, was sich dann bildet? Die Verlage machen sich um Feind der Öffentlichkeit, sie erklären den Kunden den Krieg. Und wenn eines im Internet definitiv nicht funktioniert, dann ist es genau das: sich gegen die Wünsche der Kunden zu richten. Nach dem Leistungsschutzrecht kann die deutsche Verlagsbranche die Hoffnung aufgeben, jemals wieder junge Leser zu gewinnen.
Das wissen natürlich nicht die Jungen – aber die Erfahreneren. Fragte man vor einigen Wochen, warum so viele jene Petition gegen das Leistungsschutzrecht nicht zeichneten, gab es erschreckende Antworten wie „Lass die Verlage vor die Wand fahren“. Diese Haltung ist relativ neu – und sie ist das Produkt jener seit Jahren andauernden Entfremdung zwischen den Medien und ihren Viellesern. Denn genau das sind sie ja, die Web-Vollschreiber. Noch in jenem Jahr 2007 hätte ich hohe Beträge gewettet, dass Blog-Autoren mehr Print-Abos haben als Durchschnittsbürger. Heute würde ich tippen, dass es genau andersherum ist.
Jene Web-Vielnutzer ahnen, was mit dem Leistungsschutzrecht passieren wird. Eine Auslistung seitens Google wird Verlage aus dem öffentlichen Diskurs herausschießen. Sie werden nur noch in einer überschaubaren Führungselite eine Bedeutung besitzen, bei jenem Teil der Bevölkerung, der auf der analogen Seite der digitalen Spaltung sitzt. Dies wird nachhaltige Folgen für die Gesellschaft haben. Denn ein Journalismus, der die Menschen nicht erreicht, ist gleichzusetzen mit dem Tod des Journalismus. Jeder Bundestagsabgeordnete, der diesem Gesetzesentwurf zustimmt, muss sich klar sein: Er schädigt maßgeblich die Demokratie.
Ansätze jenes Ausschlusses von Journalismus aus der Öffentlichkeit sind schon heute zu beobachten. In dieser Woche berichtete mir ein Buchautor, sein Werk sei in vielen Zeitungen gut besprochen worden. Doch auf keinen der Print-Artikel habe er eine große Reaktion erhalten. Erst wenn die Stücke ins Netz gestellt wurden, kamen E-Mails oder Anrufe. Redakteure, die ich kenne, singen ein ähnliches Lied. Stellt ihr Arbeitgeber ihre Artikel nicht online, wundern sich Gesprächspartner, dass bewusste Journalisten so lange nichts verfasst hätten – sie verschwinden einfach vom Radar.
Und um das klar zu sagen: Dieser Selbstentzug des Journalismus aus der Öffentlichkeit ist nicht gut. Aber er wird vollzogen von den Verlagen.
Schon vor drei Jahren verfasste Clay Shirky, Professor an der New York University, ein Essay über die Zukunft der Zeitungen. Wer „Newspapers and Thinking the Unthinkable“ gelesen hat, weiß im Grunde alles, was man zur Zeitungskrise wissen muss. Dass nämlich die Tageszeitung stirbt und es darum geht, den Journalismus und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten. Doch das wird nicht klappen, wollen Verlage einfach so weiterarbeiten, wie sie das seit Jahrzehnten tun.
Das Leistungsschutzrecht tut so, als wäre das möglich. Und deshalb wird es die Verlage umbringen – ohne, dass der mit ihnen verbundene Journalismus überlebt.
Nachtrag: Gerade erreicht mich eine Mail des Max-Planck-Institutes:
„Gefahr unabsehbarer negativer Folgen“
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf über ein Leistungsschutzrecht für Verleger
München, 27. November 2012 – Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerbli- chen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie zahlreiche weitere Wissenschaftler lehnen den Vorstoß der Regierungskoalition über ein Leistungsschutzrecht für Verleger von Grund auf ab. Die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes lässt sich durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Im Gegenteil besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen für die Volkswirtschaft und die Informationsfreiheit in Deutschland.
Im Einzelnen:
Der Deutsche Bundestag wird in Kürze darüber zu befinden haben, ob ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll. Weite Kreise der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft sind hierüber besorgt. Vor diesem Hintergrund hat das Max-Planck-Institut ein Positionspapier verfasst, das die folgenden Argumente gegen das geplante Gesetz vor- bringt:
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist sachlich nicht erforderlich. Es liegt weder Marktversagen noch eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme durch Dritte vor. Suchmaschinen substituieren nicht das Angebot der Verleger, sondern fördern im Gegenteil die Auffindbarkeit der entsprechenden Inhalte. Dabei erbringen Suchmaschinenbetreiber eine selbstständige und abgrenzbare Leistung, die nicht unerhebliche technische und finanzielle Aufwendungen erfordert.
- Der Sachverhalt, der dem neuen Verbotsrecht unterliegen soll, ist rechtlich kaum zu beschreiben. Weder kann der Begriff „redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge“ klar definiert werden, noch sind die weiteren zentralen Begriffe „Presseverleger“ oder „gewerblicher Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten […], die Inhalte entsprechend aufbereiten“ klar umrissen.
- Der vorliegende Gesetzesentwurf würde zwangsläufig zu Kollisionen zwischen dem Leistungsschutzrecht am Presseerzeugnis und den Urheberrechten an den Inhalten führen. Es käme zu Konflikten zwischen Verleger- und Autorenrechten, da ein Journalist in der Regel ein Interesse daran hat, dass seine Beiträge auf Suchmaschinen verlinkt werden. Die Entscheidung hierüber läge jedoch allein in den Händen des jeweiligen Verlags.
- Viele Diensteanbieter werden finanziell nicht in der Lage oder nicht bereit sein, Lizenzgebühren für das neue Schutzrecht zu bezahlen. Es besteht damit die Gefahr, dass auf deutsche Presseprodukte nicht mehr verlinkt wird. Die Leidtragenden wären Verlage, Autoren, Nutzer, die im Internet nach Informationen suchen, und somit die deutsche Volkswirtschaft insgesamt.
Das vollständige Positionspapier des Max-Planck-Instituts können Sie unter www.ip.mpg.de abrufen. Unterstützt wird das Papier vom Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie zahlreichen Wissenschaftlern und Fachleuten.
Kommentare
Leistungsschutzrecht, Agendasetting, Markentreue und noch mehr Buzzwords | OBENTZ 27. November 2012 um 16:08
[…] P.S.: Lesenswerter Artikel von Thomas Knüwer. […]
Lesenswert | Sashs Blog 27. November 2012 um 20:46
[…] Kritik ist Liebe – Leistungsschutzrecht und die Scheidung —————————————————————————- Sehen sie hier ein seltenes Exemplar des Advertasius Googleiensis: —————————————————————————-Ich hab mich am Thema Leistungsschutzrecht schon abgearbeitet. Mir fällt einfach nicht mehr viel zu dieser Gesetzentwurf gewordenen Scheiße ein. Glücklicherweise bin ich damit recht alleine und so lange ich… […]
Moon 28. November 2012 um 8:00
Wieso auch nicht? Schließlich haben die von der Musikindustrie gelernt, mit bekanntem Ergebnis: Es gibt Rekordumsätze und keine Piraterie mehr.
profiteure 28. November 2012 um 12:17
Eine weitere Voraussetzung des Modells ist, das Verlage nennenswerte Eigenleistung ins Web stellen. Wer „ausgeblendete Ergebnisse anzeigen“ bei google-News anklickt, erkennt, wie nur Agenturmeldungen sind und ich glaube niggemeyer oä hatte das für SPON(oder Stern-online) mal vorgerechnet.
Springer macht ein abkommen und wird gelistet und die kleinen überstehen die Dürrezeit der Auslüftung nicht. Oder Ringier und Österreicher Verlage bleiben gelistet und man sieht angstfreiere Berichte über deutsche Politik. Man sollte auch immer an Belgien und Frankreich als bereits eingeführte Beispiele für leistungsschutzrecht erzählen.
Ist da ein geheimer plan hinter um alle Zeitungen billig in der rezession aufkaufen zu können, oder laufen alle im Bus/Boot/Zug/Flugzeugauf dieselbe Seite und es kriegt Schlagseite und kippt um ?
Die spieltheoretische Leistung der Player-Rollen und ihrer Darsteller wäre mal interessant. Schade das es keine freien Wikis dafür gibt.
Über den spanienwahlkampf wurde damals auch wenig berichtet. Evtl ist das hier auch geplant. Bürgermeinungen hätten rotgrün schon 1999 unter APL einführen müssen.
Wenns dem Volk ständig schlechter geht, hat Journalismus nicht funktioniert. Wenn immer mehr gedoped wird oder immer mehr Autos am Straßenrand stehenbleiben, haben Dopingkontrolle bzw TÜV nicht funktioniert.
Funktionierender Journalismus wäre demokratiefördernd. Rotgrüne Fehlentscheidungen und den neuen Markt und altersarmut und übervölkerte Jobs (Autobranche, Redaktionen,…) haben die aber nicht verhindert. Hinterher-Berichterstattung und Horst schlämmer-mäßiger Bratwurst/freibierjournalismus macht ein Land nicht besser. Und amerikanischer Journalismus wirkt ja auch nicht wie man ständig sehen kann. Oder geht’s den Amerikanern besser als vor 10 Jahren ?
Ein Journalismus der nur den hof-nachberichterstatter ist, ist wie ein Schiedsrichter, der die Hälfte nicht mitbekommt. Die kleinen zeitungen und private tvsender haben das Öl in den Adventskalendern aufgegriffen. Das die Leute älter werden stand schon 3 Wochen vorher in manchen Quellen und war mir nur bei google News aufgefallen aber erst nach 3wochen gehyped.
Und googles neues Tool mit den contacts aller Abgeordneten wollte ich als app schon vor Jahren machen. Die potentiellen Rechtskosten waren mir zu teuer und Piraten, d64 und digiges wollen lieber lobbyveranstaltungen besuchen oder abgeordnetenstellen besetzen statt dem Bürger mitmachmöglichkeiten wie Abgeordneten-Sprechstunden mitzuteilen.
Aufgelesen … Nr. 55 – 2012 | Post von Horn 28. November 2012 um 12:51
[…] An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl interessanter Beiträge aus Blogs. Die Aussagen der Autoren geben nicht in jedem Fall meine Meinung wieder. (uh) 1. Politik Meinungsmache bestimmt das Leben Neben der Lobbyarbeit bestimmt nichts so sehr die Willensbildung und die politischen Entscheidungen wie die gezielte und strategisch angelegte Meinungsmache. Aus: NachDenkSeiten 2. Politik und Medien a. Streit um das Leistungsschutzrecht Praktisch alle namhaften deutschen Rechtswissenschaftler, die sich mit dem Gesetzentwurf befassten, glauben allerdings, dass die Nachteile des “Leistungsschutzrechts” seinen Nutzen sehr deutlich überwiegen werden. Das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht veröffentlichte deshalb gestern eine von der wichtigsten deutschen Fachzeitschrift sowie zahlreichen Professoren unterstützte Stellungnahme zu dem Vorhaben, die ganz entschieden negativ ausfiel: “Nicht durchdacht” und “durch kein sachliches Argument [zu] rechtfertigen” heißt es darin unter anderem. Aus: Telepolis b. Leistungsschutzrecht wird (…) in der Nacht diskutiert Laut Tagesordnung des Bundestags von heute findet die erste Lesung am 29.11.2012 von 01.50-02.25 Uhr statt – also Freitag zu nachtschlafender Zeit. Update: Aktuelle Zeit für die Debatte ist nun 02.35 – 03.15 Uhr. via /Update. Dass es überhaupt eine Debatte gibt und nicht nur ein Zu-Protokoll-Geben, verdanken wir einem Aufschrei im Netz, als letzteres geplant war. Jetzt findet also eine Debatte statt, aber mitten in der Nacht. Man wird das Gefühl nicht los, als würde beim Leistungschutzrecht jeder schmutzige Trick probiert, der der Bundesregierung zur Verfügung steht. 35 Minuten Debatte mitten in der Nacht für ein Gesetz, das in seiner aktuellen Version das deutsche Web in seinen Grundmauern erschüttern würde. Ein eindeutigeres Zeichen, wie egal das Internet der Bundesregierung auch Ende 2012 noch ist, ist kaum denkbar. Aus: Neunetz c. Google ist nicht das Netz Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, stellen die deutschen Verleger für sich eine genau solche Verbindung her, wie sie Google behauptet. Sie stellen ihren Kampf um eigene wirtschaftliche Vorteile als uneigennützigen Kampf im Sinne der Demokratie dar. Sie tun so, als wären ihre kommerziellen Interessen identisch mit den Interessen der Gesellschaft. Sie versuchen, ihr Eigenwohl und das Gemeinwohl untrennbar miteinander zu verknüpfen. Sie haben damit, wie Google, nicht ganz Unrecht. Wenn Verlage in der Lage sind, guten Journalismus zu produzieren, ist das im Interesse der Gesellschaft. Aber das bedeutet nicht, dass alles, was Verlagen nützt, dem Gemeinwohl dient. Aus: Stefan Niggemeier d. Kritik ist Liebe – Leistungsschutzrecht ist Scheidung Nehmen wir an, die von der Verlagslobby getriebene CDU/FDP-Koalition gibt dem Ansinnen nach – was passiert? Spielt Google knallhart mit, wird ausgelistet. Und mit einem mal wird die junge Generation der Internet-Nutzer all jene Inhalte, die sie bisher für die Diskussion mit Freunden, für die persönliche Information und natürlich auch für Hausaufgaben verwendet hat, nicht mehr finden. Sie wird nach Erklärungen suchen und natürlich auf die von Google stoßen:(…) Glaubt wirklich einer der Verleger, es sei zukunftsträchtig und -fähig, was sich dann bildet? Die Verlage machen sich zum Feind der Öffentlichkeit, sie erklären den Kunden den Krieg. Und wenn eines im Internet definitiv nicht funktioniert, dann ist es genau das: sich gegen die Wünsche der Kunden zu richten. Nach dem Leistungsschutzrecht kann die deutsche Verlagsbranche die Hoffnung aufgeben, jemals wieder junge Leser zu gewinnen. Aus: Indiskretion Ehrensache […]
joha (Johannes Kuhn) 28. November 2012 um 13:13
Lieber Thomas Knüwer,
Ironie funktioniert offenbar nie. Als Autor der angesprochenen SZ-Bildergalerie, die sicherlich keine Journalistenpreise einheimsen wird, möchte ich jedoch auch ergänzen: Pars-pro-toto-Argumente auch nicht.
Zunächst zur Bildstrecke: Ich habe sie damals als Top-Ten-Liste im ironisch-überzeichneten Ton konzipiert, die mit dem letzten Punkt (“Wir“) ja auch das Nervensägen-Motiv ein bisschen abschwächt und verallgemeinert. Sie schreiben, das sei nicht gelungen, das nehme ich ernst: Unter die zwei hauptsächlich kritisierten Bilder habe ich eine Bitte an die Leser um Feedback per Mail oder GPlus ergänzt, inklusive eines Links auf dieses Blogposting. Ich würde schlicht gerne weitere Meinungen dazu hören. Dass eine inaktuelle Bildstrecke an einem aktuellen Text hängt, ist natürlich nicht wünschenswert – Asset-Management ist keine leichte Aufgabe, zumal am Wochenende nicht.
Feedback ist zentral für meine Arbeit und ich versuche stets, transparent damit umzugehen. Deshalb: Gerne und mehr davon. Was mich nervt: Sie versuchen aus dieser Bildergalerie ein Pars-pro-toto-Argument zu konstruieren. Aus einer Bildergalerie aus dem Jahr 2010 und einem einzigen aktuellen Text aus dem Feuilleton leiten Sie eine internetfeindliche Haltung der gesamten Redaktion(en) ab. Eine Jugendfeindlichkeit unterstellen Sie noch dazu. Das ist zwar sehr weit hergeholt, ignoriert mal schnell viele andere Artikel, die auf Süddeutsche.de zu lesen sind – aber es passt ja gut in die Argumentationskette. Das erinnert mich schwer an die Pauschalurteile, die wir Blogger vor fünf Jahren etablierten Journalisten vorgeworfen haben, wenn diese das Medium Blog als per se qualitativ mangelhaft abgetan haben.
Es gäbe viel Diskussionsbedarf über den Medienwandel, neue Modelle und Post-Industrial Journalism. Aber dafür müsste man womöglich erst einmal aus dem Freund-Feind-Schema ausbrechen und sich einem konstruktiven Diskurs zuwenden. In diese Richtung gehen ja Ihre Vorwürfe an Schirrmacher und die Verlagsbranche. Als jemand, der schon lange in dieses Blog reinguckt, beschleicht mich ein Verdacht: Sie haben selber keine Lust darauf.
Thomas Knüwer 28. November 2012 um 17:15
Lieber Johannes Kuhn,
Ironie erfordert immer einen Wissenskontext. Kürzlich scheiterte ich zum Beispiel mit dem in Web-Kreise ja beliebten „Oh, wait…“. Diese Ironie versteht nur ein Bruchteil der Bevölkerung und deshalb ist sie bei einem Angebot, das auf die breite Masse zielt höchst problematisch.
Petition gegen das Leistungsschutzrecht gescheitert » 29. November 2012 um 12:38
[…] Knuewer las, fand ich nicht nur mich darin wieder, sondern auch eine Menge Bekannte und Kontakte. Thomas schreibt: Fragte man vor einigen Wochen, warum so viele jene Petition gegen das Leistungsschutzrecht nicht […]
DasKleineTeilchen 29. November 2012 um 22:03
ich weiss nicht ich weiss nicht. wenn ein kleiner verlag nicht total meschugge ist, machta speziell was mit google aus und verzichtet explizit auf die anwendung des LSR (jedenfalls was google betrifft). ich sags euch, hier sollen die blogs plattgemacht werden; DIE werden in grund & boden abgemahnt werden, darum gehts. DAS ist -das behaupte ich jetzt einfach mal- auch genau das, was sich die verlage *tatsächlich* vom LSR erhoffen, allen voran springer; keine bild-blogs mehr, kein kritisches auseinandersetzen mit propaganda der hofberichterstatter ohne das damoklesschwert des finanziellen absturzes. die ständigen beteuerungen, daß das niemalsnimmernicht die blogs betreffen würde, spricht doch bände.
DasKleineTeilchen 29. November 2012 um 22:17
na hier, da hamwas doch, aus dem maxPlank-papier:
„…dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden. Sie sind ganz im Gegenteil auf die Linksetzungen der Suchmaschinenbetreiber angewiesen, um die Leserschaft auf ihre Inhalte zu lenken.“
Leistungsschutzrecht, Agendasetting, Markentreue und alles « Butterplanet 1. Juni 2013 um 15:16
[…] P.S.: Lesenswerter Artikel von Thomas Knüwer. […]
Leistungsschutzrecht, Agendasetting, Markentreue und alles | OBENTZ 4. März 2014 um 17:02
[…] P.S.: Lesenswerter Artikel von Thomas Knüwer. […]
Hey, 13. August 2014 um 18:28
[…] Im Folgenden, übrigens, werde ich einige Passagen zitieren und schon beginnt ein von den Autoren ignoriertes Problem: Eigentlich dürfte ich das vielleicht gar nicht – dank des Unsinns namens Leistungsschutzrecht. Dass dieses Wahnsinnsgesetzt, durchgedrückt durch die Verleger-Lobby nicht auftaucht, ist schade. Denn es könnte ein Mittel sein, eine junge Generation noch weiter von der Verlagsindustrie zu distanzieren als ohnehin… […]