Beim steten Betreiben der aktuellen Bundesregierung, Deutschland aus dem Digitalen Zeitalter herauszuhalten, gab es bisher ein Gallierin, die sich zu wehren schien: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wirkte die Einäugige unter den Vollkoma-Patienten, brachte wenigstens gelegentlich brauchbare Aussagen und eine generell netzoffene Haltung hervor.
Damit ist es nun vorbei. Wider Erwarten macht auch sie den Kotau vor der Verlagsindustrie und hat einen Entwurf zum Leistungsschutzrecht vorgelegt, den Sie bei Irights nachlesen können.
Halten wir für Einsteiger einmal fest, worum es hier geht. Die sterbende Industrie der Zeitungsverlage fordert seit langem eine Beteiligung an Personen, Autoren, Institutionen oder Unternehmen, die sie zitieren – sei es automatisch oder von Hand. Es ist eine Art Kohlepfennig unserer Zeit, dieses Leistungsschutzgeld, wie Mario Sixtus es nennt. Vollkommen richtig fragte er die Verlagslobby: „Habt ihr überhaupt keinen Stolz?“
Der Widerstand aus Blogs aber auch aus Teilen der Politik ließ die Forderungen dabei immer kleiner werden, letztlich schien es nur noch um eine Lex Google zu gehen: Die Verlage wollen sich zeckenartig an der Innovationskraft eines ausländischen Unternehmens bedienen.
Wenn Google einen Ausschnitt bei Suchtreffern zeigt, wollen die Verlage Geld sehen – obwohl Google ihnen Leser zuspült, denen dann Werbung angezeigt wird. Noch dazu könnten die Verlage dies ja sofort verhindern: Die Google-Suchroboter lassen mit einer kleinen Programmzeile fernhalten. Das aber wollen die Verlage nicht: Denn nach dem angeblichen Diebstahl stehen sie wirtschaftlich besser da als zuvor – eine Situation, wie es sie sonst nur beim Versicherungsbetrug gibt.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co. Ja, er ist so neben der Spur, dass manche vermuten er sei das letzte Auflehnen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: So viel Unsinn kann selbst der deutsche Bundestag nicht passieren lassen. Daran kann und mag ich nicht glauben: Denn dies würde eine Sabotage des Rechtssystem durch eine Justizministerin bedeuten – und das wäre inakzeptabel.
Tatsächlich hat die Bundesregierung dem Wahnsinn Tür und Tor geöffnet. So schreibt die Kanzlei Hoesmann aus Berlin:
„Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere. Wahrscheinlich werde ich auch gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen, wenn ich über den Twitter-Account der Kanzlei oder auch über dem Facebook Auftritt mit einem Link auf den entsprechenden Artikel hinweise… Richtig interessant wird dann die Frage, ob es auch ein Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht ist, wenn ich den privaten Artikel eines Dritten, der auf mein Zitat in einer Zeitung aufmerksam macht, bei Twitter Re-Tweete oder mit einem Facebook “Like” Zustimmung ausdrücke.“
„Das geplante Leistungsschutzrecht betrifft … auch sämtliche Suchmaschinentreffer, die auf “Presseerzeugnisse” verweisen, weil bei dieser engen Auslegung selbst das Einlesen des Titels eines Artikels schon einen Verstoß darstellt. Suchmaschinen dürfen damit keine Presseartikel mehr indexieren…
Auch die Möglichkeit Links zu setzen, wird meines Erachtens durch den Entwurf beeinträchtigt. Davon, dass der Gesetzesentwurf unter Verweis auf die Paperboy-Entscheidung des BGH ausdrücklich darauf verweist, dass die bloße Verlinkung nicht betroffen sei, sollte man sich nicht täuschen lassen. Der Hyperlink als solcher begründet nach dieser Rechtsprechung zwar kein öffentliches Zugänglichmachen des verlinkten Werkes. Allerdings darf man im Linktext selbst dann keinesfalls mehr auch nur die Überschrift des Presseartikels verwenden, weil man damit bereits einen kleinen Fetzen des Presserzeugnisses öffentlich zugänglich gemacht und damit gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.“
Udo Vetter vom Lawblog sieht schon eine Abmahnwelle losrollen:
„Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.
Es wird nämlich genau auf dieser unsicheren Grundlage abgemahnt und mit Klagen gedroht werden. Und es wird genau das passieren, was wir schon aus dem Filesharing-Bereich kennen. Viele Betroffene ahnen zwar, dass sie nichts Unrechtes getan haben, aber sie werden es nicht auf eine rechtliche Überprüfung ankommen lassen und zahlen. Schon weil sie sich einen Prozess gar nicht leisten können.“
Und Mario Sixtus schildert, wie sich nun nur in Deutschland billige Content-Farmen basteln ließen, die Google ausnehmen könnten.
Kurz: Das Leistungsschutzrecht schafft maximale Rechtsunsicherheit für alle Menschen, die im Internet publizieren oder kommunizieren.
Tatsächlich wollen die Verlage nicht massenhaft Verlinkungen oder Zitierungen verbieten. Doch die Möglichkeit, dass sie es können, schafft eine inakzeptable Situation. Es kann nicht sein, dass die Meinungsfreiheit abhängig ist von der Gnade der Presse – es müsste genau anders herum sein.
Die schlimmsten Auswirkungen hat dies auf sinnvolle und innovative Nachrichtenfilter wie Rivva oder Flipboard – sie dürfte es bald nicht mehr geben. Es sind Dienste, die jeder Verlag hätte auf die Beine stellen können – wenn er kompetent gemanaged würde.
Doch genau das ist ja der Punkt. Auch weiterhin sind Verlage die am schlechtesten geführten Unternehmen in Deutschland. Die Verantwortlichen sind so unfassbar inkompetent, dass man ihnen im Sinne der Angestellten verbieten müsste, führende Positionen in der Wirtschaft einzunehmen. Selbst grundlegende Zusammenhänge des Internets sind ihnen nicht zu vermitteln – auch nach Jahren nicht.
Mir widerstrebt diese Staatssubvention aus mehreren Gründen.
1. Arbeitsplätze und Journalismus
Hier wird der nötige Wandel der Branche weiter aufgehalten. Tageszeitungen sterben, das ist sicher, nun müsste es darum gehen die Verlage, die Arbeitsplätze und den Journalismus zu retten. Daran aber zeigen deutsche Verlage keinerlei Interesse. Sie glauben noch mit einer Haltung, die den Suppenkaspar als ausgewogen argumentierenden Mediator erscheinen lässt, den Medienwandel aufzuhalten. In was für einer Zeit leben wir, wenn mit Stefan Niggemeier der profilierteste Medienjournalist der Republik (und weitaus weniger wutausbrüchig als meine Wenigkeit) über die meistverkaufte Wirtschaftszeitung des Landes schreibt, sie argumentiere beim Urheberrecht „mit der Toleranz und dem Pragmatismus eines Taliban“? Ansonsten glaubt Stefan, das Leistungsschutzrecht sei derzeit tot, weil die Verlage selbst Zweifel hätten. Dafür kann ich kein Anzeichen erkennen.
Natürlich gibt es kundige Journalisten die wissen, was nun passiert. So beeilten sich gleich drei Redakteure von Spiegel Online in einem für diese Autorenzahl bemerkenswert kurzen Text zu bekräftigen, man dürfe auch weiter auf sie verlinken. Auf Twitter hieß es später, auch Geschäftsführerin Katharina Borchert sei dieser Meinung. Irgendwie zwischen den Zeilen hat auch FAZ-Großmogul Frank Schirrmacher durchblicken lassen, sein Haus werde das Leistungsschutzrecht nicht durchsetzen. Nur: Dürfen die einzelnen Personen rechtsverbindliche Aussagen treffen? Was wäre, übernähme Spiegel Online einen Text aus dem gedruckten „Spiegel“? Trifft Schirrmachers Aussage auch für seine vier Mit-Herausgeber zu? Und sind sie überhaupt die richtige Instanz, das für den Verlag zu entscheiden?
Allein, dass wir uns solche Fragen stellen müssen, ist unerträglich. Wir reden hier über einen direkten Eingriff in die Meinungsfreiheit. Es ist eine Herangehensweise, die diametral der Werthaltung von Personen wie Marion Gräfin Dönhoff, Axel Springer oder Henri Nannen entgegen steht – sie würden ihre Nachfolger vom Hof prügeln. Denn sie wussten: Medien besitzen durch die Pressefreiheit besondere Rechte in unserer Gesellschaft. Doch besondere Rechte bringen auch besondere Pflichten mit sich. Derer aber wollen sich die Verlage nicht annehmen. Dass mit dem Axel Springer Verlag ein Konzern an der Spitze der Leistungsschutz-Forderungen steht, bei dem Rügen durch den Presserat, Raubkopien und andere Rechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, spricht für sich.
3. Wirtschaftsstandort
Wieder einmal wird das Internet kriminalisiert – typisch deutsch. Ist es Zynismus, wenn Angela Merkel in der einen Woche Personen aus der Startup-Szene einlädt und kurz darauf ihre Justizministerin solch einen hirnentleerten Gesetzesentwurf in die Manege wirft? Merkt die Kanzlerin nicht, wie widersprüchlich das ist? Geht ihr das am Hosenanzug vorbei? Die Antwort ist egal, das Ergebnis zählt: Deutschland entfernt sich mit dem Leistungsschutzrecht ein weiteres Stück von der Möglichkeit, eine Rolle in der aktuell wichtigsten Technologie des 21. Jahrhunderts zu spielen.
So.
Ist Ihnen bis hierhin etwas in diesem Artikel etwas aufgefallen?
Nein?
Nichts vermisst?
Er enthält eine Reihe Links und Zitate – aber keines davon stammt von oder verlinkt auf das Angebot eines klassischen Mediums.
Und wissen Sie was? Das wird auch so bleiben.
Jene drei Spiegel-Online-Autoren bekräftigen, man dürfe auch weiter auf sie verlinken. Wie gnädig. Und wenn ich nicht mehr will?
Denn genau das ist der Fall. Ich mag nicht mehr. So lange dieser Leistungsschutzunsinn im Raum steht werde ich nicht mehr auf die Angebote klassischer, deutscher Verlage verlinken. Wörtliche Zitate wird es nur noch geben, wenn es um eine unmittelbare Berichterstattung über einen spezifischen Inhalt geht. Dann wird die Quelle natürlich genannt – aber nicht verlinkt.
Bisher verlinkte ich häufig auf Meldungen, vor allem als Hintergrund für Leser, die erst später auf den Artikel stoßen und eine spezifische Nachrichtenlage schon vergessen war. Das wird es so nicht mehr geben. Wenn es hier um Nachrichten geht, so werde ich die Verlage so behandeln, wie sie selbst die meisten Internet-Quellen und Blogs behandeln – ich werde sie verominösieren. „Wie in Zeitungen zu lesen ist“, zum Beispiel. Oder „Quelle: Papier“.
Was das bringen soll? Wird nun die Zeitungsindustrie fallen, weil Knüwer nicht mehr verlinkt? Natürlich nicht. Aber ich spende auch für Erdbebenopfer in Pakistan obwohl ich weiß, dass mein Geld nicht reicht alle Menschen zu retten und unser aller Geld nicht reicht, die kompletten Schäden wieder gutzumachen.
Links aus Blogs aber sind wertvolle Suchmaschinenoptimierung für Verlagsangebote. Sie sind für Geld kaum zu kaufende SEO-Hilfen. Für SEO aber geben die Verlage eine verdammte Menge Geld aus. Gerade in Zeiten, da Links aus dem Social Web bei Google absehbar mehr Gewicht bekommen, ist das Fehlen solcher Links ein Problem (weshalb sich jeder Blogger, Facebooker oder Twitterer überlegen sollte, ob er nicht ähnlich agiert – das Pottblog tut es heute bereits).
„Es tut nicht uns weh, wenn wir aufhören, Newsquellen zu verlinken“, schreibt Jens Scholz ganz richtig. Es wird Zeit, Leser an andere Nachrichtenquellen und -filter zu gewöhnen. Denn irgendwann stirbt auch die letzte Hoffnung, dass deutsche Verlagskonzerne noch ihren Platz in diesem Jahrtausend finden.
Kommentare
Oliver Gassner: Digitale Tage 19. Juni 2012 um 8:11
Leistungsschutzrecht-Verlage: Bitte ein No-Link-Flag setzen, danke…
Thomas Knüwer erklärt, warum er nicht mehr auf Verlage verlinkt: Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke. Dazu nur ne kurze Idee, da es ja offenbar Verlage gibt, die das verstanden haben, wie der Spiegel (Hallo…
Zahnwart 19. Juni 2012 um 8:39
Ich habe wahrscheinlich etwas falsch verstanden, aber: Wo zieht das Leistungsschutzrecht eigentlich die Grenze zwischen Zitat und geklautem Content?
Ich habe im Studium gelernt, dass fremde Aussagen korrekt belegt gehören, sprich, durch einen Quellennachweis – fremde Aussagen, die nicht nur hin und wieder mal vorkommen können, sondern die zwingend zum wissenschaftlichen Arbeiten dazu gehören (ein bestimmter Ex-Verteidigungsminister hat das nicht gelernt, am Ende sorgte das für seinen vorläufigen Abgang von der politischen Bühne). Mittlerweile arbeite ich zwar nicht mehr wissenschaftlich, sondern als (Kultur-)Journalist, aber natürlich beziehe ich hier in meine Arbeit auch Erkenntnisse von Kollegen ein. Die ich zitiere und entsprechend auch belege. Und online, im Blog oder wo auch immer, mache ich es natürlich genauso – ich belege die Sachen, die meine Thesen stützen beziehungsweise die eine neue Sichtweise auf ein Thema eröffnen. Und diese Belege funktionieren, zumal bei Aussagen, die im Netz getätigt wurden, in der Regel über Links.
Heißt das Leistungsschutzrecht, dass man nur noch so zitieren kann: Es ist in Zukunft sinnvoll, keine Links mehr auf die Angebote von Verlagen zu setzen. (vgl. Thomas Knüwer, „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht“, indiskretionehrensache Punkt de, 19.6.2012)? Davon abgesehen, dass ein Verweis auf spannende, interessante, skurrile Fundstücke im Web entsprechend gar nicht mehr möglich wäre.
Petra 19. Juni 2012 um 8:41
Nicht meckern – machen!!
Seite Tagen warte ich auf irgendjemanden, der technisch versiert und bekannt ist. Und die Dinge einfach mal in die Hand nimmt.
Wir brauchen eine ganz einfache Homepage mit dem Text „Ich protestiere gegen das geplante LSR“.
Darunter einfach der Link zu dem betreffenden Blog.
Da würde dann der „große“ Sascha Lobo, Udo Vetter mit dem Lawblog, Konrad Lischka, der GNIT und eben auch mein kleines Blögchen stehen.
Es gibt in Deutschland soviele Blogger, schließen wir uns doch einfach zusammen
Daniel 19. Juni 2012 um 8:47
Wie sieht es denn aus, wenn Zeitungsverlage ein Interview mit „mir“ (oder wem auch immer) machen und dies veröffentlichen. Kriegt dann diese Person auch einen „Kohlepfennig“ oder nicht ? Das ist nämlich der Haken an der Sache: Die Verlage wollen Geld haben, aber selbst rücken sie nichts raus, weil das Prinzip nur bis zum Eingang der eigenen Geldbörse geht.
Konkretes zum Leistungsschutzrecht | DENKDING 19. Juni 2012 um 8:59
[…] erklärt es Martin Oetting, lustiger Mario Sixtus, allumfassender Thomas […]
Roan 19. Juni 2012 um 9:14
@Petra: Eine entsprechende Petition gibt es:
http://openpetition.de/petition/online/freiheit-im-internet-das-mindestmass
Ich kenne mich leider nicht genug mit der Bloggerszene aus, um sinnvoll mitwirken zu können, aber als aktive Bloggerin fällt Ihnen da bestimmt etwas ein, wie diese Petition gegen das LSR publik gemacht werden kann (die btw nicht von mir erstellt wurde – ich kannte nur die website)
medien praktikant 19. Juni 2012 um 9:33
@Petra: „Ich protestiere“ ist zu wenig. Abwandlungen wie „Wenn wir abgemahnt werden müssen wir tausend Euros zahlen und schliessen.“ o.ä. sollten auch in der Vorschlags-Liste stehen und die Protest-Site verlinken.
Im Prinzip ist das aber vielleicht ein besserer Hebel als was sonst so passiert, nämlich praktisch nur Jammern.
Eine Liste von Abgeordneten und ihren offiziellen Sprechstunden und Kontakt-Daten wäre auch hilfreich (weltweit, i18n, selbst-übersetzt für alle Politiker auf ewig und immer crowdbasiert collected & controlled). Wegen mit zu rechnenden Abmahnungen spare ich mir die Programmierung. Wenn ich Pirat wäre, hätte ich das längst (inclusive Schulden-Verantwortung jedes Politikers) programmiert und man könnte jede Gemeinde, Fußball-Vereine, Westcoast vs. Eastcoast usw. und ihre Schulden gegeneinander vergleichen.
@Zahnwart: Ich zitiere auch korrekt. Aber ich weiss aus dem Studium das sowas „unüblich“ zu sein scheint. Evtl ist das eine moralische Kategorie welche man als Einstellungs-Voraussetzung machen sollte.
Das Thema ist doch in Belgien vor ein paar Jahren schon gelaufen. Da wurde ein LSR inclusive Verwertungsgesellschaft eingeführt. Die Meldung bei Heise ist vom 18. Juli 2011 .
Übrigens ist es auch und speziell in der normalen Presse üblich, fremde Quellen nebulös oder recht unklar zu benennen. Sowas lernt man also als Diplom-Journalist… . Speziell Online-Artikel müssten anders aussehen als Print-Artikel welche mit wenig Platz auskommen müssen. Und dazu würden auch Quellen gehören. Deutscher Leistungs-Qualitäts-Journalismus schafft es grade mal, mehr Bilder einzubauen. Online-Journalismus ist bisher NICHT die Evolution des Print-Journalismus.
Google ist leider zu passiv. Die können Deutschland problemlos verlassen wie auch damals China. Die Frage ist, wohin (welches Land) Werbeumsätze deutscher Werbekunden bei google bezahlt und ggf. umsatzbesteuert werden.
Ich bin nicht sicher, ob man bei google im robots.txt festlegen kann, ob und wie man bei News-Google, Google-Websuche, Google-Bildersuche, Google-Newsreader(RSS-Reader), Google-Currents auftauchen will. Dafür fehlen Standards, aber auch der Wille bei Google.
Im Prinzip verdienen die Juristen und Notare vielleicht an tausendseitigen Abkommen mit Google während die Kleinverlage draussen bleiben müssen. Denken die Verlage zumindest. Oder man schafft technische Standards welche browser und crawler problemlos checken können. Google hat es nicht nötig Zeitungen beim (vermutlich wenig genutzten) News-Google einzubauen und hat mit manchen Agenturen auch Lizenzen oder schliesst news-google-Deutschland ganz oder tut dort nur nochÖsterreichische und Schweizer Zeitungen rein. Und wenn man in der Websuche verschwindet, ist das Gejammer vermutlich schnell groß und zwingen kann man Google vermutlich nicht, sondern soll erst mal lernen, robots.txt zu benutzen.
Technische Lösungen soll das Gesetz aber wohl nicht bringen.
Die kleinen Verlage haben keine Möglichkeiten, sich in zig unbekannten (teilweise noch nicht existierenden) Diensten legal als Verlinkbar „einzutragen“. Technisch ginge einiges. Keinen interessiert es. Weil es für viele einfach normal ist, den Quellen ohne Proper Credits den Content „wegzunehmen“ und es als Eigenleistung zu verkaufen. Sowas ist keine Ehre.
Die ganzen kleinen Verlage werden also vielleicht bald von Google-Websuche ferngehalten und dort nicht mehr gelistet. Dann kommt die Rezession und man kann sie billig aufkaufen. Geschickt eingefädelt. Auch dafür organisiert keiner mit Presseausweis und Schutz eine Liste. Ich spare mir die potentiellen Abmahnungen und kann von einem IT-Studium nur abraten. BWLer fahren BMW und Audi. Juristen im TV oft Porsche. Also lernt lieber BWL oder Jura statt Dauerpraktikant in Startups wie es in der Medienbranche schon lange üblich ist.
Übrigens hat news-Google keine tolle Überlegenheit. Es wird viel zu oft (oder immer) der Volltext der Seite durchsucht statt nur der Artikel.
Das führt dazu, das ihr Heute viele Artikel zum Suchtext
„rodney king trifft merkel in griechenland“ bei NEWS-Google (nicht Websuche!) findet.
Ihr erkennt das Google „dumm“ ist und auch „drumherum“ scannt was ich nicht machen würde.
Aber da ich keine Abmahnungen bezahlen will, spare ich mir die Arbeit als gelernter Informatiker und überlasse trivialste und selbstverständliche Internet-Projekte den BWLern und ihren Praktikanten bzw. den Amerikanern.
Google-News ist massivst verbesserbar. Man erkennt sofort, welche Dienste die Google-Chefs selber benutzen. Das sind die, die funktionieren: Google-Websuche, Google-Werbevermarktung (weil es das Geld einbringt), Google-Mail. Android-Handies hat man immer das neueste und nutzt es wohl auch nicht wirklich oder wie die Ausdrucker nur zum Telefonieren und wenige überschaubare Apps.
Wenn ich einen Presseausweis hätte oder Financial Times oder Wallstreet-Journal wäre, würde ich mir schriftlich von allen Verlagen bestätigen lassen und eine öffentliche Webseite aufmachen, das sie durch die nächste Rezession kommen, ohne mich Steuergelder zu kosten.
Den Mächtigen ist es egal. Es ist einfacher, drei Zentralredaktionen (München, Hamburg, Berlin) zu haben als viele Kleinverlage die (wie Hinterbänkler) zu viel Aufwand machen.
Kinch 19. Juni 2012 um 9:42
Ich mach mal den Hipster: Ich war schon dagegen (die meisten) Verlage zu verlinken, bevor es cool wurde. Die Angebote der Verlage verlinken nur sehr selten auch auf ihre Quellen und ich finde das ist einfach ein Unding im Internet; sowohl für den Leser, als auch für die Quellen.
Na ja: Natürlich behaupten die Verlage seit Jahren faktenwidrig, sie können nichts dagegen tun, dass Google Snippets von ihnen anbietet. Mit robots.txt geht das zwar nicht, aber mit der No-Snippet funktion im HTML-Header, kann spezifisch verboten werden, dass google Snippets anbietet, aber sie dennoch nicht aus dem Index wirft.
Und natürlich wollen die nicht, dass sie aus dem Google Index fliegen, weil sie ganz klar abhängig von Google sind. Deshalb klagen sie ja zur Zeit auch vor Brüssel für „faires Ranking”, d.h. Google soll verpflichtet werden sie im Index zu listen („Fair Search“). In Kombination mit dem Leistungsschutz-Recht, führt das zur witzigen Situation, dass Suchmaschinen-Anbieter verpflichtet sind sie im Index aufzunehmen und sie für dies Aufnahmen Vergütungen in beliebiger Höhe fordern dürfen.
Ich weiß nicht, aber ich glaube die Verantwortlichen fordern einfach mal irgendwas und schauen, wer welche ihrer Forderungen wieweit erfüllt. Sie spekulieren darauf nichts zu verlieren zu haben, scheinen sich aber in diesem Punkt wohl zu irren.
Wahnsinn Leistungsschutzrecht – Der Schockwellenreiter 19. Juni 2012 um 9:43
[…] Knüver über den Wahnsinn Leistungsschutzrecht — und warum er nicht mehr auf Verlage verlinkt: Tatsächlich wollen die Verlage nicht […]
Xexanos 19. Juni 2012 um 9:55
Wie wirkt sich das ganze zum Beispiel auf die Arbeit des BildBlogs aus?
Die könnten dann ja eigentlich dicht machen, wenn ich das Ganze richtig verstanden habe… Das wäre durchaus ein Verlust für die deutschsprachige Blogosphäre.
Andre 19. Juni 2012 um 9:56
Statt „Quelle: Papier“ kann man auch obskur von „ein Papier, dass der Redaktion vorliegt“ fabulieren. Machen manche alten Medien ja auch.
Ulf J. Froitzheim 19. Juni 2012 um 10:00
Kollegen, lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen! Die entwerfenden Referenten im Hause Leutheusser-Schnarrenberger haben auf eine Weise gepfuscht, die ihre Planlosigkeit deutlich macht – egal auf welcher Seite man nun stehen mag im Kampf um die Missgeburt Leistungsschutzrecht.
Ein Mega-Lapsus ist schon die kühne These, aus der „Kraftwerk“-Entscheidung ergebe sich, dass „kleinste Fetzen“ jedweder medialen Veröffentlichung schutzwürdig sind. Das wird klar, wenn man das Urteil samt Begründung im Original liest. Leider haben das damals zwei in der zeitgenössischen Musik offenkundig wenig bewanderte GRUR-Honoratioren falsch verstanden. Ihr Missverständnis stand offenbar Pate für die Fetzen-Behauptung der BMJ-Referenten.
Mehr dazu habe ich hier einmal dargestellt:
http://wp.ujf.biz/?p=7426
Dort geht es auch um die zweite Fehlleistung: Lest doch einfach mal die Definition des „Presseverlegers“, dem hier ein Privileg verschafft werden soll. Schlüsselwort ist „periodisch“. Jeder Verlag, der nach der Devise „online first“ verfährt, fällt damit schon durchs Raster, denn seine Zeitungsderivate im Netz erweisen sich bei näherer Betrachtung durchweg als Sporadika.
Das Gute ist: Vor so einem Gesetzespfusch müsste man eigentlich keine Angst haben, weil er keine Basis für Klagen mit Erfolgsaussicht sein kann. Der Mist ist: Man müsste es erst einmal auf Klagen ankommen lassen, um das zu klären.
bombjack 19. Juni 2012 um 10:03
[…]man dürfe auch weiter auf sie verlinken. […]
Was man sich getrost an eine Stelle stecken kann, wo kein Licht hinkommt….denn „dürfen“ heißt ja nichts anderes als dass dieses Verlinken vom Goodwill des Verlinkten abhängig ist und was gilt die Wette, dass wenn ein Blog xyz denen nicht mehr in den Kram passt sehr schnell die Abmahn-Keule ausgepackt wird?
bombjack
Ulf J. Froitzheim 19. Juni 2012 um 10:11
Hab‘ noch was vergessen!
Erstens:
_E. Erfüllungsaufwand
…
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht._
Das ist eine komplette Falschaussage, wenn man davon ausgeht, dass mit Inkrafttreten des Stümpergesetzes komplette Websites nach potentiellen LSR-Verstößen durchforstet und Tausende von Seiten geändert werden müssten. Inwieweit nun Bürger oder „die Wirtschaft“ betroffen wären, ist unerheblich, weil hier gar nicht differenziert wird.
Der Bundestag (bzw. die unentschiedenen Abgeordneten) würde also ggf. unter falschen Voraussetzungen zu einer Zustimmung verführt.
Zweitens:
Das Privileg für Presseverleger i.S.d.G. wird nicht sauber begründet und ist unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz verfassungsrechtlich angreifbar.
Ulf J. Froitzheim 19. Juni 2012 um 10:20
Noch’n Nachtrag: Der untere Sixtus-Link ist klasse! Mario führt den Gesetzentwurf wunderbar dorthin, wo er hingehört – ad absurdum. Darin spielt auch die Frage nach Periodikum/Sporadikum eine Rolle. Man stelle sich nur vor, „Handelsblatt online“ erschiene nur noch um 8:00 Uhr und nicht mehr der eine Artikel um 9:23 Uhr, an anderer um 10:11 Uhr und ein dritter um 11:53 Uhr. Wie strukturiert wäre auf einmal wieder der Tag des Lesers! Da könnte man ja glatt wieder die Printausgabe abonnieren. 😉
Das Leistungsschutzrecht simulieren? | agenturblog.de 19. Juni 2012 um 10:22
[…] Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht auch nur eine einzige Stimme im Bundestag bekommt. Denn: Das Leistungsschutzrecht schafft maximale Rechtsunsicherheit für alle Menschen, die im […]
Entwurf zum Leistungsschutzrecht – Veränderungen im Blog 19. Juni 2012 um 10:24
[…] Entwurf zum Leistungsschutzrecht ist schon an verschiedenen Stellen kompetent kommentiert […]
Melebert 19. Juni 2012 um 10:25
Das ganze Leistungschutzrecht ist doch so ein Fußschuß … Texte aus den Blogs dürften auch nicht mehr einfach so in den Printmedien verlinkt oder zitiert werden. Wie häufig war es denn in der letzten Zeit, dass da einfach was von den Verlagen in ihre Onlinemedien übernommen wurde?
Wenn kein Lin mehr zu den Quellen gesetzt werden kann, dann werden die Verlage auch schnell merken, dass „Laufkundschaft“ ausbleibt. Gleichzeit werden Dienste Rivva, Commentarist, Nachdenkseiten oder Bildblog unmöglich gemacht. Meinungsäußerung mit Bezug auf die zu kommentierenden Aussagen geht nur noch, wenn man von Verlag/der Quelle eine Lizenz erwirbt, worauf es nicht mal einen Anspruch gibt. Es bleibt ein trotzdem Minenfeld und gefundenes Fressen für Abmahnanwälte, weil viele Brgrifflichkeiten einfach zu schwammig formuliert sind. Diese Rechtsunsicherheit kann kein privater Blogger tragen und kein beruflicher Journalist bezahlen.
Journalisten mit Veröffentlichungen bei den Verlagen wird aufgrund der Definition des „gewerblichen“ Blogs ein Minenfeld bereitet, so dass sie nichts mehr Online veröffentlichen können und so zwangsweise in die Umarmung der Verlage getrieben werden, wollen sie noch etwas verdienen um sich von ihrem Beruf zu ernähren. Das kommt schon fast einem Berufsverbot gleich.
Norbert 19. Juni 2012 um 10:26
Passend dazu dieser Dienst bei D64
http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/
Die Leistungsschutz-Blacklist | word of mouse 19. Juni 2012 um 10:46
[…] Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht Medien besitzen durch die Pressefreiheit besondere Rechte in unserer Gesellschaft. Doch besondere Rechte bringen auch besondere Pflichten mit sich. Derer aber wollen sich die Verlage nicht annehmen. […]
Leistungsschutzrecht – Die selbstverordnete Insolvenz? | steve-r.de 19. Juni 2012 um 10:51
[…] Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke […]
Kojoebc 19. Juni 2012 um 11:09
ich würde es „Bedingungsloses Grundeinkommen für Verlegernennen.
Ich sehe bier keinen schutz irgendeiner Leistung! Leistung wäre, wenn die Verlage es geschafft hätten eigene Newsaggregatoren etc zu zu schaffen. Die Diskussionen um Verwertungsrecht (Urheberrecht) , ACTA, ESM und eben das LSR sind doch nur versuche die Misswirtschaft, Fehler und verpennten technischen Entwicklungen gegen die Urerfahrungen ganzer Generationen zu richten (um abkassieren zu können)und diese wieder mit dem Gesetz in einkland bringen zu können.
Nicole Simon 19. Juni 2012 um 11:17
Und noch ein Grund mehr, auf internationale Inhalte zu verlinken anstatt auf die deutsche ‚Nachübersetzung‘ zu warten.
Was Nachrichten anbetrifft, kann man sich dazu auch sehr gut mit „International und Google Translate“ beherrschen – das wird in Zukunft ein weiterer Markt für internationale Player, hier automatisierte „Gut genug“ Übersetzungen anzubieten …
Catio 19. Juni 2012 um 11:21
Wunderbar! Dann sind wir schon zwei. Auch wenn mein Blog unbedeutend ist sehe ich nicht ein, dass ich auf Artikel aus elektronischen Zeitschriften verlinke, diese Zeitschrift damit kostenlos bewerbe und ich dann dafür noch bezahlen soll. Und natürlich geht es auch ohne. Wer es nachlesen möchte:
http://nesselsetzer.wordpress.com/2012/06/17/widerstand-gegen-das-neue-leistungsschutzrecht/
Moki 19. Juni 2012 um 11:31
Ich sehe der Debatte um dieses äußerst fragwürdige Leistungsschutzrecht völlig entspannt entgegen. Denn wer mir verbieten will, nach allen Regeln des journalistischen Handwerks aus einem anderen Text zu zitieren, der soll mich doch verklagen. Ich ließe es nur allzu gerne darauf ankommen. Denn spätestens mit einer Verfassungsbeschwerde oder einer Richtervorlage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre mit diesem schwachsinnigen Versuch eines Eingriffs in die Presse- und Meinungsfreiheit Schluss.
stilstand» Blogarchiv » Jasper trifft Kasper 19. Juni 2012 um 11:34
[…] Bis auf weiteres verzichtet der ‘Stilstand’ auf Links zu Verlagen, die sich nicht ausdrücklich und glaubwürdig vom geplanten Leistungsschutzrecht distanziert […]
Annas Spuren Sigird Falkenstein | Gedenkort-T4.eu 19. Juni 2012 um 11:40
[…] Auch wichtig: Würde das neue Leistungsschutzrecht in Kraft treten, würden Sie als Leser wohl auf das Zitat aus dem Spiegel verzichten müssen. Mehr zu diesem Irrsinn hier […]
Daniel 19. Juni 2012 um 12:04
Wer oder was sind denn „klassische deutsche Verlage“?
Und sind sie alle gleich zu behandeln?
Ich kenne VerlegerInnen, AutorInnen und JournalistInnen, die nicht viel vom Leistungsschutzrecht halten. Sollen sie auch von dem Boykott betroffen sein?
Nics Bloghaus | Leistungsschutzrecht: Deutschland schaltet sich ab 19. Juni 2012 um 12:36
[…] Thomas Knüwer: Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke […]
Kleine Presseschau vom 19. Juni 2012 | Die Börsenblogger 19. Juni 2012 um 13:10
[…] Indiskretion Ehrensache: Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke […]
Horst 19. Juni 2012 um 13:18
Das sind doch nur die letzten Zuckungen einer längst gestorbenen Branche. Der politisch-publizistische Komplex hat bei der jungen Generation (und uns Junggebliebenen) doch schon längst versch…ssen.
Was die mit Macht verschweigen, ignorieren oder überhaupt noch nicht wissen, ist schon krass.
Wer in der Szene etwas auf sich hält, der verlinkt doch schon lange nicht mehr auf Süddeutsche, heute sowie Spiegel & Co.
Henning Uhle 19. Juni 2012 um 13:33
Hallo,
also ich konnte auch nicht an mir halten. Erst bedrängt mich eine Abmahnkanzlei im Namen einer Nachrichtenagentur wegen „Bilderdiebstahls“ und dann kommen die mit Leistungsschutzrecht.
Ich musste mich also an der Diskussion beteiligen:
http://www.henning-uhle.eu/wirtschaftsozial/lsr-leistungsschutzrecht-das-sich-fur-die-presseverlage-nicht-lohnen-wird
http://www.henning-uhle.eu/wirtschaftsozial/quelle-deutsche-pressemeldungen-wikipedia-im-visier-des-leistungsschutzrechtes
Ich gehe mittlerweile von einer Lex Blogger aus. Denn Blogger sind den Verlagen schon lang ein Dorn im Auge. Ich erinnere mich grob an ein Interview von Heiner Bremer bei n-tv mit Mathias Döpfner. Da hat Döpfner gesagt, dass aufgrund der Bloggerszene das Verlagswesen kaputt geht (oder so ähnlich, ist schon rund 2 Jahre her).
Ich verlinke jedenfalls auch nicht mehr auf Verlage. „Quelle Papier“ finde ich einen guten Einfall. Wenn’s erlaubt ist, würde ich das gehobene Ur gern mit verwenden. Steht es denn unter einer CC Lizenz?
Ich bin auch mehr als enttäuscht von SLS, hatte sie doch vor noch nicht allzu langer Zeit für ein laxeres oder moderneres Urheberrecht geworben. Aber scheinbar hat sich der Wind gedreht.
Keine Verlinkung mehr auf deutsche Verlagserzeugnisse | paRABEns! 19. Juni 2012 um 13:35
[…] Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke. […]
Leistungsschutzrecht – das ändert sich für uns | Frisch gebloggt 19. Juni 2012 um 13:51
[…] IGEL vorbei, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Und auch Thomas Knüwers Blog-Artikel Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht ist absolut lesenswert! – – – – – – – – – – – – – – – WEITEREMPFEHLEN HEIßT UNTERSTÜTZEN! – – – – […]
Offener Brief an die Verleger elektronischer Zeitschriften « Der Nesselsetzer 19. Juni 2012 um 13:51
[…] in der der größte Teil der Blogger sämtliche elektronische Zeitschriften einfach ignoriert oder nur am Rande als “Zeitung” erwähnt? Können Sie sich vorstellen, dass auch die Suchmaschinenbetreiber elektronische Zeitschriften […]
Leistungsschutzrecht – eine Schnapsidee? 19. Juni 2012 um 13:56
[…] 19.6.2012: Leseempfehlung zum Thema auf "Indiskretion Ehrensache" : Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke]Ähnliche […]
Fortsetzung des Streits ums Leistungsschutzrecht 19. Juni 2012 um 15:21
[…] indiskretionehrensache: “Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke Beim steten Betreiben der aktuellen Bundesregierung, Deutschland aus dem Digitalen Zeitalter herausz… […]
Hamburger Abendblatt, Spiegel Online, FAZ.net, et al – DIE UNVERLINKBAREN | Blog automatique aus Hamburg – Altona | 19. Juni 2012 um 17:33
[…] Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke Beim steten Betreiben der aktuellen Bundesregierung, Deutschland aus dem Digitalen Zeitalter herauszuhalten, gab es bisher ein Gallierin, die sich zu wehren schien: Justizministerin Sabine Leutheusser… […]
Anderer Gregor 19. Juni 2012 um 18:16
Es ist leider mitnichten so, dass Blogs jetzt umgekehrt bei den Medien die Hand aufhalten dürfen — die Formulierung, wer berechtigt ist zu kassieren, ist ziemlich offensichtlich auf Papier-Zeitungsverlage zugeschnitten — regelmäßige Herausgabe auf einem stofflichen Medium, und Inhalt nicht alleine der Selbstbeweihräucherung. Und bereits das ist eine unglaubliche Frechheit.
Ich wäre aber durchaus bereit, vom einen oder anderen Blog ein halbjährliches Best-of auf Papier zu abonnieren, um dieses in den gesetzlichen Status eines Zeitungsverlags zu hieven …
mbexx 19. Juni 2012 um 18:45
Aber gut, dass es den Verlagen ja in erster Linie nicht um’s Geld, sondern um’s Prinzip geht. Auch schön, dass, wenn das Leistungsschutzrecht kommt, ausländische Publikationen davon ausgenommen sein dürften.
So dürfen wir uns dann weiterhin auf Pressestimmen-Klickstrecken wie die bei der FAZ freuen – http://is.gd/R7Ccm2 -, auch wenn das vor dem Hintergrund der Prinzipienreiterei ziemlich heuchlerisch anmuten mag (sind die Beiträge aus dem Ausland es denn nicht auch wert, leistungsgeschützt zu werden?). Aber naja…
Dr. Philip Heimhüber 19. Juni 2012 um 18:45
Leistungsschutzrechte sind eine Maßname der Regierung, damit politische Blogs nicht mehr über den ganzen Scheiß zusammengefasst berichten können.
Ab jetzt heißt es für mich auch “machs mit” | König von Haunstetten 19. Juni 2012 um 18:55
[…] weitere Maßnahme werde ich ebenso wie Thomas Knüwer hier im Blog nicht mehr auf Verlagsangebote von deutschen Zeitungsverlegern verlinken. Es gibt […]
J. S. 19. Juni 2012 um 18:59
Erst vor kurzem bei einem Video in der Tagesschau gesehen: „Quelle: Internet“.
Ist das eigentlich erlaubt?
Das beste ist ja, wenn Bild einfach Videos von youtube nimmt, das Bild-Logo draufpappt und es als eigens Video verkauft (ohne irgendeine Angabe der Quelle).
Wenn man als Otto-Normalo das im umgekehrten Falle machen würde, gebe es sicherlich Probleme mit dem Verlag.
Lasst Euch nicht linken! | Die Sockenseite 19. Juni 2012 um 19:09
[…] ist eigentlich genug über diesen Schwachsinn gesagt worden. Und deswegen folgen jetzt gefälligst Taten: Auf der Sockenseite wird ab sofort und bis auf […]
stilstand» Blogarchiv » ABC-Schützin im Wunderland 19. Juni 2012 um 19:21
[…] Bis auf weiteres verzichtet der ‘Stilstand’ auf Links zu Verlagen, die sich nicht ausdrücklich und glaubwürdig vom geplanten Leistungsschutzrecht distanziert […]
Thomas Wiegold 19. Juni 2012 um 20:56
Auf meinem Verteidigungsblog Augen geradeaus! verzichte ich bereits seit Mitte März, dem Datum der entsprechenden Koalitions-Einigung, auf Links zu Verlegerprodukten.
Und manche Themen kommen dann eben nicht mehr vor:
http://augengeradeaus.net/2012/06/mit-leistungsschutzrecht-kein-wehrbeauftragter-kein-general/
Tom Jung [Mobile] 20. Juni 2012 um 4:18
Kannst du mal sagen, warum man so ewig nichts von dir hört? Themen gibts doch wie Sand am Meer.
Grüße aus München
TOM
Leistungsschutzrecht (statt?) Links anne Ruhr (20.06.2012) » Pottblog 20. Juni 2012 um 5:39
[…] Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke (Indiskretio… – Wenn der ex-Handelsblatt-Autor Thomas Knüwer sich für etwas engagiert – dann aber richtig, wie man an seiner Brandrede gegen das Leistungsschutzrecht und gegen die fordernden Verlage erkennen kann. Er verzichtet – ähnlich wie das Pottblog derzeit in den Links anne Ruhr – ab sofort auf Verlinkungen zu den klassischen Medien. In seinem Fall sogar ausnahmslos. […]
Reen 20. Juni 2012 um 7:09
@ J.S.
Quelle: Internet finde ich auch immer stark 😉
Aber wie Thomas schreibt Quelle: Papier oder Quelle: Zeitung ist doch auch nicht zu verachten.
Vielleicht ist das LSR tatsächlich eine Möglichkeit den Aufstand zu proben? Aus Schmerz soll man doch lernen?
Das Problem ist, ich kann mir vorstellen das nicht alle Verlage/ Zeitungen von der Entwicklung begeistert sind! Allerdings haben genau diese nun die Gelegenheit Ihre Sicht kund zu tun!
Und weil ich es auch bei Sixtus bereits geschrieben habe! Eine andere Idee: Vielleicht handelt es sich nur im ein neues SEO-Mittel der Verlagsbranche?
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Seiten: „Überschrift des Spiegel-Artikels“ (Quelle: Überschrift des Spiegelartikels [Quelle: Überschrift des Spiegelartikels [[Quelle: Überschrift des Spiegelartikels]])
Ein Link = mehrere Links!? 😉
Dieser Beitrag ist nicht ganz ernst gemeint und gibt lediglich meine pers. Meinung wieder.
dat Gaby Bereitsteller 20. Juni 2012 um 10:06
@Nr. 17: Wir sind schon drei – ich verlinke auch nicht mehr auf Verlage und hab das auch noch nicht vermisst. Die sollen ihren geistigen Dreck (geistiges Eigentum) behalten:
http://bereitsteller.wordpress.com/2012/06/17/ich-verlinke-vorlaufig-nicht-mehr/
Auf'n'Kaffee | Leistungsschutzrecht: Sorglos bloggen adé 20. Juni 2012 um 10:21
[…] Thomas Knüwer in seinem Blog schreibt werde deshalb auch ich ab sofort umsetzen: Ich werde nicht mehr auf Presseerzeugnisse verlinken, […]
Ein Lösungsvorschlag zum Leistungsschutzrecht – Nikolas‘ Blog 20. Juni 2012 um 13:03
[…] Über den großen Blödsinn "Leistungsschutz" und die Rechtsunsicherheit, zu der er führen würde, wurde ausreichend gebloggt, seit das Justizministerium seinen Entwurf Ende letzter Woche veröffentlichte. An wem es vorbeigegangen ist, dem sei als Zusammenfassung vor allem der Artikel von Thomas Knüwer empfohlen: "Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke". […]
Simone Semmel 20. Juni 2012 um 13:52
Für mich stellt sich die Frage, wenn der DJV-Vorstand feststellt, „Wer kleinste Teile von Presseartikeln schützen wolle, aber gleichzeitig behaupte, das Zitatrecht werde nicht tangiert, übersehe vollständig, dass das eine das andere ausschließe. Darauf wies der DJV-Gesamtvorstand in seiner heutigen Sitzung in Kassel hin. Eine Gefährdung der Pressefreiheit werde der DJV nicht unterstützen.[…], dann betrifft dies seine Pressefreiheit. Für alle ohne Presseausweis betrifft es die persönliche Meinungsfreiheit. Und das lassen wir uns bieten, nur weil die deutsche Presse unfähig ist, ohne Gesetzesanpassung ihre Produkte im Netz zu vermarkten?
Springers Keese vertritt die Ansicht, er sei der, der dem User die überbordende Fülle an Information kategorisiert serviert. Dass diese Aufgabe längst Google übernommen hat und Keese in SEO-Technik investiert, hat er wohl vergessen oder noch nicht bemerkelt. Und Burdas Schweizer gibt ganz klar Auskunft, was finanziert werden muss: Der Apparat und die Nieten in Nadelstreifen. http://carta.info/31685/burda-vorstand-leistungsschutzrecht-ist-letztlich-gesetzlich-eingefuehrter-paid-content/
Lasst sie doch noch 100 Jahre verhandeln… Wieso wehrt ihr euch nicht mit der Anforderung an ein klar definiertes Mindestmaß an Freiheit im Netz? Wer weiß denn schon, welche Informationstechnik morgen hip ist. Fakt ist: Ich will sie kostenfrei nutzen dürfen. http://openpetition.de/petition/online/freiheit-im-internet-das-mindestmass
LG Simone
stilstand» Blogarchiv » Falsche Vergleiche 21. Juni 2012 um 8:34
[…] Bis auf weiteres verzichtet der ‘Stilstand’ auf Links zu Verlagen, die sich nicht ausdrücklich und glaubwürdig vom geplanten Leistungsschutzrecht distanziert […]
Keine Links mehr auf Zeitungen « Horst seine Freunde 21. Juni 2012 um 10:54
[…] wurde ich von Thomas Knüwer, Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke Danach » Ich hab was gegen Kinder, allerdings nur […]
Die verzweifelte PR der CDU/CSU in Sachen „Wahnsinn Leistungsschutzrecht“ 21. Juni 2012 um 14:14
[…] Thomas Knüwer on 21. Juni 2012 TweetAls ich am Montag ankündigte, wegen der staatlichen Subvention für Medienhäuser namens “Leistungsschutzrecht” nicht mehr auf d… hatte ich nicht mit einer solch vehementen Reaktion gerechnet. Leider habe ich nicht mitgezählt, […]
Nur noch “Quelle: Papier” | ZAFUL 21. Juni 2012 um 16:39
[…] Knüwer schreibt in seinem Weblog „Indiskretion Ehrensache“ über den “Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum er nicht mehr auf Verlage verlinkt”. Kurz fasst er die aktuell geplante Rechtslage so zusammen: „Das Leistungsschutzrecht schafft […]
stilstand» Blogarchiv » Was der Jan alles weiß! 21. Juni 2012 um 19:22
[…] Bis auf weiteres verzichtet der ‘Stilstand’ auf Links zu Verlagen, die sich nicht ausdrücklich und glaubwürdig vom geplanten Leistungsschutzrecht distanziert […]
Kommentator 22. Juni 2012 um 9:36
Wenn das Leistungsschutzrecht kommen sollte, können die Verlage mir schon mal ihre Aktienmehrheit überschreiben. Dann nehme ich schlicht ein Wörterbuch und ein paar Grammatikregeln, generiere alle möglichen sinnvollen Überschriften der deutschen Sprache und verlange dann Lizenzgebühren für jede Nutzung durch Verlage, die Einnahmen aus dem LSR haben. Binnen einer Woche gehört die deutsche Sprache dann mir. Mal schauen wie lange das Gesetz dann hält …
Kommentator 22. Juni 2012 um 9:36
Nachtrag: einen Verlag der das Projekt unterstützen will habe ich btw. schon, bevor der Einwand kommt, dass ich ja kein Verlag sei 😉
Fritz 22. Juni 2012 um 10:46
Die Frage ist doch die, ob Deutschland besser dran ist, wenn es a) weniger professionelle Journalisten gibt, und b) sich der Journalismus nur noch mehr oder minder als Gratis-Zeitung/Anzeigenblatt finanziert. Das die Orientierung auf Klicks als Basis für den Werbeplatzverkauf zu einem gravierenden Qualitätsabfall führt, ist schon bei Spon zu beobachten, auch bei Zeit-online. Speziell bei der ZEIT gibt es immer mehr Zeug unterhalb Stern-Niveaus. Und jeder weiß, warum das so ist.
Den LSR-Entwurf an den Möglichkeiten zu messen, ihn misszuverstehen, muss sich dieser desolate Entwurf wohl gefallen lassen. Es ist mir aber unbegreiflich, warum man jetzt allüberall die Schlußfolgerungen ad absurdum für das hält, was da eigentlich beabsichtigt ist. Im Kern geht es um die Finanzierung der Gratis-Angebote außer über Werbung auch über Einnahmen seitens derer, die diese Gratis-Angebote gewerblich nutzen. Dazu gibt es längst 2 Paralellfälle, über die niemand mehr streitet.
Der erste Parallelfall ist das Zitatrecht. Das Zitatrecht gilt sehr weitgehend, aber für die Werbung überhaupt nicht. Wenn ich egal wen – Presse, Privatmann, Wirtschaftsboss, Fußballspieler oder Boris Becker – heute in einer Werbung zitiere, habe ich noch am gleichen Tag den Zahlungsbefehl auf dem Tisch. Als Analogie wäre hier zu überlegen, ob Blogs, die augenscheinlich auch der Eigenwerbung dienen und dabei ständig die Vorprodukte der Journalisten verwursten, ob die dann nicht auch – in irgendeiner zu definierenden Form – etwas zahlen sollten? Kann man doch überlegen.
Der zweite Parallelfall ist „Ihr Beitrag für Betriebsstäten“ und „Ihr Beitrag für Kraftfahrzeuge“ an die GEZ. In meiner Betriebsstäte gibt es kein Radio und kein Fernsehen, dennoch zahle ich künftig 1/3 der Beiträge = 5,99 Euro pro Monat an die GEZ. Größere Unternehmen entsprechend mehr, bis zu 3.236,40 pro Monat. Das Geld kommt dem unabhängigen Journalismus zugute (ehem, in kleinem Maße, viel davon wandert in die Taschen von Fußballern und anderen Sportler, ist mir aber auch recht).
Wie auch immer: Das ist letztlich eine gesellschaftliche Lösung, um einen wichtigen Teil der Öffentlichkeit nicht komplett auf Quoten, Werbung und Affiliate Marketing angewiesen sein zu lassen.
Meines Erachtens wäre es weiser, sich nicht wie bekloppt über diesen schlecht geschriebenen Gesetzentwurf aufzuregen, sondern sich zu fragen: Welche Struktur von Journalismus und Öffentlichkeit hätten wir gerne für die Zukunft? Wer weiterhin gerne inländische Qualitätsquellen mit einer gewissen Pluralität haben möchte, muss nicht unbdingt das LSR lieben und schon gar nicht in seiner jetzigen Form, er wird aber auch nicht dauernd nichts anderes tun als schlechtgelaunt herumzuraunzen, sondern sich fragen: Was wollen wir haben? Wie sieht die Finanzierung aus?
Ich selbst mache keinen Hehl daraus, dass ich eher für eine Struktur mit vielen Quellen und Stimmen unterschiedlichster Art bin als für irgendeine Form der Monokultur, und schon gar nicht bin ich dafür, dass wesentliche Teil der politisch einflussreichen Angebote zu 80% oder 90% von Werbung und Nebengeschäften abhängig wäre. Dann ist es mir lieber, die Unternehmen und Firmen werden auf einem anderen Weg zur Kasse gebeten …
Thomas Knüwer 22. Juni 2012 um 10:54
Aus meiner Sicht übersehen Sie allerdings eines. Sie beschreiben ja eine Lex Google. Und den Zugriff von Google könnte jeder Verlag von jetzt auf gleich stoppen und das mit einer simplen Programmzeile. Warum die Verlage es nicht tun? Weil Google ihnen Geld reinspült. Wenn sie einen Interessenausgleich fordern müssten die Verlage eigentlich mehr an Google zahlen, als ihnen das Leistungsschutzrecht bringt. Und ganz nebenbei: Kostenfreie Plattformen wie Wikipedia oder Facebook für sich zu nutzen – da haben die Verlage keine Probleme.
Es geht hier ganz klar darum, die wichtige Funktion des Journalismus für die Gesellschaft zu retten. Nur geht es den Verlagen ja nicht darum – sie wollen die unwichtige Funktion des Papierbedruckens retten.
Fritz 22. Juni 2012 um 14:14
@ Thomas Knüwer Ich halte das für eine Fehleinschätzung, dass das LSR ein Google-Gesetz sei (was natürlich zu vielen Horror-Fantasien und den skurilen Schlussfolgerungen führt).
Das LSR würde lediglich eine Grundlage bilden, um mit Google zu verhandeln. Dazu, wie das ausgehen wird, hat niemand eine zweite Meinung. Da ist nicht mehr als ein symbolischer Betrag zu holen (Google zahlt ja in Deutschland für ihre Betriebsstäten rund 1.000 Euro im Monat an die GEZ). Alle Aggregatoren ohne Monopolstellung werden sicherlich mehr zahlen, auch das muss aber im Rahmen bleiben. Hauptziel sind Unternehmen, Firmen und Freiberufler, die alle auf die eine oder andere Art Journalismus im Netz gratis nutzen.
Ein großer Nutznießer des LSR könnten im übrigen Publikationen sein, die bislang vom Werbemarkt nahezu abgeschnitten sind, z.B. die TAZ und die Leute, die für die TAZ schreiben.
Leistungsschutzrecht – Kommen Pflichtkurse für gesunden Menschenverstand? » compossible. 22. Juni 2012 um 14:35
[…] Aber wie sieht es denn in der Realität der innovativen, hochmotiverten und am Puls der Zeit agierenden Verlage heute aus? Ein Satz von Thomas Knüwer hat mich da aufhorchen lassen. Er sagt im Beitrag „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“: […]
Industrie wehrt sich gegen Leistungsschutzrecht – ComputerBase 22. Juni 2012 um 15:21
[…] Dabei ist es erstaunlich, dass die Argumentation des Wirtschaftsverbandes in den Grundsätzen mit zahlreichen Beiträgen aus der Blog-Gemeinde übereinstimmt. Als Reaktion auf den Entwurf sind viele Blogger sogar dazu übergegangen, nicht mehr auf Verlagsseiten zu verlinken, bis der Entwurf vom Tisch ist. […]
Leistungsschutzrecht… | Das FCSBlog 2.0 23. Juni 2012 um 10:31
[…] Indiskretion Ehrensache – Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht Lummaland – Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wird nur eine Frage beantwortet Share this:TwitterFacebookGefällt mir:Gefällt mirBe the first to like this. Dieser Beitrag wurde unter Über den Tellerrand, In eigener Sache, Presse abgelegt und mit Leistungsschutzrecht, lright, Meinungsfreiheit, Netzpolitik, Peter Stefan Herbst, Presse, Saarbrücken, Saarbrücker Zeitung, Twitter, Verlage verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. ← Der Kader ist komplett […]
Links der Woche – KW 25-12: Was Unternehmen von Social Media erwarten können, Unterschied Disclaimer und Disclosure sowie Leistungsschutzrecht › Hubert Mayer 24. Juni 2012 um 15:49
[…] Knüwer zitiert einige bekannte Menschen zum Leistungsschutzrecht und stellt fest: “Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“. Ich frage mich ja selbst auch, was aus den Links meiner Woche werden wird, wenn das […]
Don’t wake me up « FM014 24. Juni 2012 um 16:55
[…] wenn die Meldung nun ein alter Hut ist, verweise ich auf informative Beiträge wie den hier und den da, die ich lesenswert finde. Ob ich dem Beispiel folgen werde und Quellen “nebulösiere”, […]
Leman 25. Juni 2012 um 15:15
Der erste Zeitungsverlag, der Google wegen eines Content-Schnipsels auf der Ergebnisseite verklagt, wird von Google direkt aus dem Index geworfen bzw. komplett bei Google gelöscht. Deshalb ist die Drohung der Verlage, von Google einen Kohlepfennig einzuforden, so leer wie sonst was.
Moki 28. Juni 2012 um 8:23
http://www.newsroom.de/news/detail/729233/
Im Interview der Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung mit einigen interessanten Sätzen zum Thema Leistungsschutzrecht.
#26/12 | neukoellner.net | Berlin-Neukölln 29. Juni 2012 um 7:30
[…] andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. […]
24 Stunden von Bayern: Zusammenfassung und Bilder 29. Juni 2012 um 16:00
[…] und gefährlich für mich werden, deshalb lasse ich es lieber bleiben. Details dazu könnt ihr bei Indiskretion Ehrensache nachlesen. Und drückt mir die Daumen, dass ich nicht in die Fänge von Abmahn-Anwälten gerate. […]
Bansdo 30. Juni 2012 um 11:54
Blogs sollten ein Banner einbinden, das zu diesem Artikel führt. Ich bin dabei, die Artikel nach Links zu Zeitungen durchzuforsten und zu entfernen. Quelle: Lokalzeitung (welche, ist doch egal) 😉
Wichtige Nachrichten – 03.07.2012 | newsabstracts 3. Juli 2012 um 6:01
[…] einen Link zur Kasse gebeten zu werden, aber zu groß und ich würde Newsabstracts ganz aufgeben. Als kleiner Protest habe ich deswegen in den vergangenen Tagen nur Artikel aus ausländischen Zeitungen und von […]
Michael Liebert 4. Juli 2012 um 12:40
„Es tut nicht uns weh, wenn wir aufhören auf Verlage zu verlinken…“ Diesen Satz kann man nur oft genug wiederholen. Ich hoffe, dass sich in diesem Punkt weite Teile des Netzes einig sind. Ich schließe mich dieser Idee jedenfalls an! (Als Weinschreiber, findet man in der normalen Presse allerdings kaum noch was vernünftiges, was sich zu verlinken lohnt…)
#27/12 | neukoellner.net | Berlin-Neukölln 6. Juli 2012 um 7:31
[…] andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. […]
Platschhonk #12 – Digitale Giganten | bjoernutecht.de 8. Juli 2012 um 11:09
[…] Die Hörsuppe 00:04:45 Nationalismus und Fußball – Alemannia und die Kameraden 00:15:13 Leistungsschutzrecht 00:45:22 Der Verfassungsschutz und die NSU 01:00:42 Musik: Jack Haberfield – Sanctury CC […]
#29/12 | neukoellner.net | Berlin-Neukölln 18. Juli 2012 um 11:57
[…] andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. […]
#30/12 | neukoellner.net | Berlin-Neukölln 27. Juli 2012 um 9:56
[…] PS zu Wochenschau-in eigener Sache: Aktuell existiert ein Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, wäre die Wochenschau in dieser Form nicht mehr realisierbar, da wir nicht mehr unentgeldlich auf andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. […]
Liebes Google, bitte liste die deutschen Verleger aus 27. Juli 2012 um 15:03
[…] ein neuer Entwurf jenes Leistungsschutzgeld-Rechtes sei deutlich abgeschwächt gegenüber jener, die im Juni öffentlich wurde (als Teil eines Print-Verlags verlinke ich nicht auf Heise – Erklärung dazu hier). In […]
Steinhoefel1 20. August 2012 um 14:21
Sie haben ja so Recht. Leider – aus der Blogger.
Dieter Moor, der freundliche Plagiator der ARD 20. August 2012 um 16:53
[…] Stil, sich vernünftig zu entschuldigen oder ein Honorar zu zahlen. Gegenüber Stern.de (warum ich nicht auf die Online-Angebote von Verlagen verlinke, lesen Sie hier) äußerst sich Redaktionsleiter Christoph Bungartz mit den Worten, Satire sei “immer etwas […]
Der rätselhafte Mr. Mather und die Facebook-Schrumpfung 24. August 2012 um 8:22
[…] Viele, viele meldeten es (warum ich nicht auf Verlagsinhalte verlinke): […]
Willkommen im vergangenen Jahrhundert, Deutschland! 29. August 2012 um 19:33
[…] bei meinen Aktivitäten auf Diensten wie Twitter oder Facebook gilt das, was ich schon im Juni zum Leistungsschutzrecht schrieb: Ich werde weiterhin nicht auf deutsche Verlagsinhalte verlinken. Übrigens hat sich keiner […]
Opinio 30. August 2012 um 7:25
IGEL…
Was ist das Leistungsschutzrecht ? Ich werde das Rad nicht neu erfinden und daher verweise ich auf folgenden Artikel warum dieses ein Bullshit ist: Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke…
Links #13 « Tod & Teufel 1. September 2012 um 16:32
[…] Meinung kann sich ja schnell mal ändern. Deshalb werde ich mich bemühen, bis auf weiteres hier nicht mehr auf die deutsche “Qualitätspresse” zu verlinken. Durch besondere Fachkenntnisse zeichnen sich die meisten für mein bescheidenes Machwerk […]
#LSR: Kleiner Kommentar zur Whitelist « … Kaffee bei mir? 2. September 2012 um 16:55
[…] noch eine Feststellung von Thomas Knüwer, der seit Juni nur noch in – explizit begründeten – Ausnahmefällen verlinkt: Bisher […]
Kritik ist Liebe – Leistungsschutzrecht die Scheidung 27. November 2012 um 16:38
[…] Jenes Gesetz soll dafür sorgen, dass sich Print-Verlage zeckenartig bei Google bedienen dürfen. Es basiert auf der Lüge, dass Google Inhalte stehle und der Behauptung (und auf dieses schmale Brett muss man kommen), dass die Inhalte deutscher Verlage für Google wichtig seien. Und mit seinem Angriff auf das Zitatrecht ist es auch ein direkter Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Mehr zum Leistungsschutzrecht auch hier. […]
Leistungsschutzrecht – Eine dumme deutsche Idee 2. Dezember 2012 um 11:25
[…] Analyse, die ausführlich auf http://bit.ly/QJ3rKl gelesen werden kann. Und ich wurde in einem Artikel von https://de.twitter.com/tknuewer auf den großen Frust aufmerksam, der mit dem Dings und dem […]
Respekt, Frank Henning! | I-love-OS 19. Januar 2013 um 13:50
[…] kurze Anfrage bei Google – das ist die Suchmaschine, die von den Tageszeitungsverlegern so innig gehasst wird – hätte da schnell ein wenig Hintergrundrecherche ermöglicht; man folge diesem Link: […]
dosentelefon.eu – Leistungsschutzrecht: Worüber Presseverlage, Blogger, Google & Co. eigentlich diskutieren 25. März 2013 um 23:12
[…] Nekrologe auf die untergehenden Gestern-Verleger! #Leistungsschutzrecht (ichsagmal.com, 17.6.12) – Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke (indiskretionehrensache.de, 19.6.12) – Die Märchenstunde des Verlegeranwalts (lawblog.de, 22.6.12) […]
re:publica 2013: Bunt und schön 9. Mai 2013 um 9:05
[…] Verlagsgruppe Handelsblatt verkauft wurde, kann ich den Dienst leider nicht mehr verlinken – Gründe lesen Sie hier) kramte auch das Argument der Filter-Bubble wieder hervor, das der re:publica immer […]
compossible.de – Leistungsschutzrecht und gesunder MenschenverstandThe Sixty5 Project 25. Dezember 2014 um 21:22
[…] Aber wie sieht es denn in der Realität der innovativen, hochmotiverten und am Puls der Zeit agierenden Verlage heute aus? Ein Satz von Thomas Knüwer hat mich da aufhorchen lassen. Er sagt im Beitrag „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“: […]
Leistungsschutzrecht und gesunder Menschenverstand 17. März 2015 um 0:10
[…] Aber wie sieht es denn in der Realität der innovativen, hochmotiverten und am Puls der Zeit agierenden Verlage heute aus? Ein Satz von Thomas Knüwer hat mich da aufhorchen lassen. Er sagt im Beitrag „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“: […]
Hirnfick 2.0 » Axel Voss zensieren! 12. September 2018 um 14:23
[…] Wie er sich freut! Axel Voss, Europaabgesandter der supranationalistischen CDU (na, immer noch am meisten Angst vor der AfD?) und politischer Arm des Axel-Springer-Verlages, hat unter Zuhilfenahme einer sehr ärgerlichen Abstimmung im Europäischen Parlament dafür gesorgt, dass die umstrittenen Uploadfilter ebenso wie das selbst Überschriften unter Zitatverbot stellende „Leistungsschutzrecht” für Verleger, mithin also eine Entrechtung von Kreativen, künftig auch für Deutschland endlich Folgen haben werden. Wir wissen, was zu tun ist. […]
Die Woche im Link-Rückblick KW 37/2018 – eKiwi-Blog.de 14. September 2018 um 7:53
[…] Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – die EU hat das Leistungsschutzrecht nun europaweit beschlossen. Theoretisch könnte damit selbst dieser Blogartikel dazu führen, dass ich an die Verlage Geld zahlen müsste, um auf diese zu verlinken. Immerhin übernehme ich ja die Überschrift und damit geistige Arbeitsleistung. Die Verlage erhoffen sich damit eine “gerade Bezahlung” ihrer Inhalte, wenn diese Zitatweise irgendwo übernommen werden, z.B. bei Google News. was wird passieren? Google wird sich querstellen und die Zeitungen aus Google News und wenn sie richtig Pech haben auch aus dem Suchindex werfen. Die Verlage werden feststellen, dass deutlich weniger Besucher kommen und Google die kostenlose Nutzung wieder erlauben. Kleine Webseitenbetreiber haben das nachsehen, da die sich im Zweifelsfall nicht mit einer solchen Marktmacht wehren können. Jedes Mal wenn die Politik das Internet anfasst wird es schlechter und regulierter. Was die Politik nicht davon abhalten wird, weiterhin vom “rechtsfreien Raum” ™ zu sprechen. […]
Klebefolie 4. Oktober 2022 um 16:31
Ein toller Blog. Danke für die unermüdliche Arbeit, die in diesem Blog steckt.
Liebe Grüße Alisa