Beim steten Betreiben der aktuellen Bundesregierung, Deutschland aus dem Digitalen Zeitalter herauszuhalten, gab es bisher ein Gallierin, die sich zu wehren schien: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wirkte die Einäugige unter den Vollkoma-Patienten, brachte wenigstens gelegentlich brauchbare Aussagen und eine generell netzoffene Haltung hervor.
Damit ist es nun vorbei. Wider Erwarten macht auch sie den Kotau vor der Verlagsindustrie und hat einen Entwurf zum Leistungsschutzrecht vorgelegt, den Sie bei Irights nachlesen können.
Halten wir für Einsteiger einmal fest, worum es hier geht. Die sterbende Industrie der Zeitungsverlage fordert seit langem eine Beteiligung an Personen, Autoren, Institutionen oder Unternehmen, die sie zitieren – sei es automatisch oder von Hand. Es ist eine Art Kohlepfennig unserer Zeit, dieses Leistungsschutzgeld, wie Mario Sixtus es nennt. Vollkommen richtig fragte er die Verlagslobby: “Habt ihr überhaupt keinen Stolz?”
Der Widerstand aus Blogs aber auch aus Teilen der Politik ließ die Forderungen dabei immer kleiner werden, letztlich schien es nur noch um eine Lex Google zu gehen: Die Verlage wollen sich zeckenartig an der Innovationskraft eines ausländischen Unternehmens bedienen.
Wenn Google einen Ausschnitt bei Suchtreffern zeigt, wollen die Verlage Geld sehen – obwohl Google ihnen Leser zuspült, denen dann Werbung angezeigt wird. Noch dazu könnten die Verlage dies ja sofort verhindern: Die Google-Suchroboter lassen mit einer kleinen Programmzeile fernhalten. Das aber wollen die Verlage nicht: Denn nach dem angeblichen Diebstahl stehen sie wirtschaftlich besser da als zuvor – eine Situation, wie es sie sonst nur beim Versicherungsbetrug gibt.
Nun also gibt es einen Entwurf für dieses Leistungsschutzrecht. Und er birgt tatsächlich – wider Erwarten – eine unübersehbar große Gefahr für Blogger und für jeden Nutzer von Facebook, Twitter, Xing und Co. Ja, er ist so neben der Spur, dass manche vermuten er sei das letzte Auflehnen von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: So viel Unsinn kann selbst der deutsche Bundestag nicht passieren lassen. Daran kann und mag ich nicht glauben: Denn dies würde eine Sabotage des Rechtssystem durch eine Justizministerin bedeuten – und das wäre inakzeptabel.
Tatsächlich hat die Bundesregierung dem Wahnsinn Tür und Tor geöffnet. So schreibt die Kanzlei Hoesmann aus Berlin:
“Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere. Wahrscheinlich werde ich auch gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen, wenn ich über den Twitter-Account der Kanzlei oder auch über dem Facebook Auftritt mit einem Link auf den entsprechenden Artikel hinweise… Richtig interessant wird dann die Frage, ob es auch ein Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht ist, wenn ich den privaten Artikel eines Dritten, der auf mein Zitat in einer Zeitung aufmerksam macht, bei Twitter Re-Tweete oder mit einem Facebook “Like” Zustimmung ausdrücke.”
“Das geplante Leistungsschutzrecht betrifft … auch sämtliche Suchmaschinentreffer, die auf “Presseerzeugnisse” verweisen, weil bei dieser engen Auslegung selbst das Einlesen des Titels eines Artikels schon einen Verstoß darstellt. Suchmaschinen dürfen damit keine Presseartikel mehr indexieren…
Auch die Möglichkeit Links zu setzen, wird meines Erachtens durch den Entwurf beeinträchtigt. Davon, dass der Gesetzesentwurf unter Verweis auf die Paperboy-Entscheidung des BGH ausdrücklich darauf verweist, dass die bloße Verlinkung nicht betroffen sei, sollte man sich nicht täuschen lassen. Der Hyperlink als solcher begründet nach dieser Rechtsprechung zwar kein öffentliches Zugänglichmachen des verlinkten Werkes. Allerdings darf man im Linktext selbst dann keinesfalls mehr auch nur die Überschrift des Presseartikels verwenden, weil man damit bereits einen kleinen Fetzen des Presserzeugnisses öffentlich zugänglich gemacht und damit gegen das Leistungsschutzrecht verstößt.”
Udo Vetter vom Lawblog sieht schon eine Abmahnwelle losrollen:
“Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.
Es wird nämlich genau auf dieser unsicheren Grundlage abgemahnt und mit Klagen gedroht werden. Und es wird genau das passieren, was wir schon aus dem Filesharing-Bereich kennen. Viele Betroffene ahnen zwar, dass sie nichts Unrechtes getan haben, aber sie werden es nicht auf eine rechtliche Überprüfung ankommen lassen und zahlen. Schon weil sie sich einen Prozess gar nicht leisten können.”
Und Mario Sixtus schildert, wie sich nun nur in Deutschland billige Content-Farmen basteln ließen, die Google ausnehmen könnten.
Kurz: Das Leistungsschutzrecht schafft maximale Rechtsunsicherheit für alle Menschen, die im Internet publizieren oder kommunizieren.
Tatsächlich wollen die Verlage nicht massenhaft Verlinkungen oder Zitierungen verbieten. Doch die Möglichkeit, dass sie es können, schafft eine inakzeptable Situation. Es kann nicht sein, dass die Meinungsfreiheit abhängig ist von der Gnade der Presse – es müsste genau anders herum sein.
Die schlimmsten Auswirkungen hat dies auf sinnvolle und innovative Nachrichtenfilter wie Rivva oder Flipboard – sie dürfte es bald nicht mehr geben. Es sind Dienste, die jeder Verlag hätte auf die Beine stellen können – wenn er kompetent gemanaged würde.
Doch genau das ist ja der Punkt. Auch weiterhin sind Verlage die am schlechtesten geführten Unternehmen in Deutschland. Die Verantwortlichen sind so unfassbar inkompetent, dass man ihnen im Sinne der Angestellten verbieten müsste, führende Positionen in der Wirtschaft einzunehmen. Selbst grundlegende Zusammenhänge des Internets sind ihnen nicht zu vermitteln – auch nach Jahren nicht.
Mir widerstrebt diese Staatssubvention aus mehreren Gründen.
1. Arbeitsplätze und Journalismus
Hier wird der nötige Wandel der Branche weiter aufgehalten. Tageszeitungen sterben, das ist sicher, nun müsste es darum gehen die Verlage, die Arbeitsplätze und den Journalismus zu retten. Daran aber zeigen deutsche Verlage keinerlei Interesse. Sie glauben noch mit einer Haltung, die den Suppenkaspar als ausgewogen argumentierenden Mediator erscheinen lässt, den Medienwandel aufzuhalten. In was für einer Zeit leben wir, wenn mit Stefan Niggemeier der profilierteste Medienjournalist der Republik (und weitaus weniger wutausbrüchig als meine Wenigkeit) über die meistverkaufte Wirtschaftszeitung des Landes schreibt, sie argumentiere beim Urheberrecht “mit der Toleranz und dem Pragmatismus eines Taliban”? Ansonsten glaubt Stefan, das Leistungsschutzrecht sei derzeit tot, weil die Verlage selbst Zweifel hätten. Dafür kann ich kein Anzeichen erkennen.
Natürlich gibt es kundige Journalisten die wissen, was nun passiert. So beeilten sich gleich drei Redakteure von Spiegel Online in einem für diese Autorenzahl bemerkenswert kurzen Text zu bekräftigen, man dürfe auch weiter auf sie verlinken. Auf Twitter hieß es später, auch Geschäftsführerin Katharina Borchert sei dieser Meinung. Irgendwie zwischen den Zeilen hat auch FAZ-Großmogul Frank Schirrmacher durchblicken lassen, sein Haus werde das Leistungsschutzrecht nicht durchsetzen. Nur: Dürfen die einzelnen Personen rechtsverbindliche Aussagen treffen? Was wäre, übernähme Spiegel Online einen Text aus dem gedruckten “Spiegel”? Trifft Schirrmachers Aussage auch für seine vier Mit-Herausgeber zu? Und sind sie überhaupt die richtige Instanz, das für den Verlag zu entscheiden?
Allein, dass wir uns solche Fragen stellen müssen, ist unerträglich. Wir reden hier über einen direkten Eingriff in die Meinungsfreiheit. Es ist eine Herangehensweise, die diametral der Werthaltung von Personen wie Marion Gräfin Dönhoff, Axel Springer oder Henri Nannen entgegen steht – sie würden ihre Nachfolger vom Hof prügeln. Denn sie wussten: Medien besitzen durch die Pressefreiheit besondere Rechte in unserer Gesellschaft. Doch besondere Rechte bringen auch besondere Pflichten mit sich. Derer aber wollen sich die Verlage nicht annehmen. Dass mit dem Axel Springer Verlag ein Konzern an der Spitze der Leistungsschutz-Forderungen steht, bei dem Rügen durch den Presserat, Raubkopien und andere Rechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, spricht für sich.
3. Wirtschaftsstandort
Wieder einmal wird das Internet kriminalisiert – typisch deutsch. Ist es Zynismus, wenn Angela Merkel in der einen Woche Personen aus der Startup-Szene einlädt und kurz darauf ihre Justizministerin solch einen hirnentleerten Gesetzesentwurf in die Manege wirft? Merkt die Kanzlerin nicht, wie widersprüchlich das ist? Geht ihr das am Hosenanzug vorbei? Die Antwort ist egal, das Ergebnis zählt: Deutschland entfernt sich mit dem Leistungsschutzrecht ein weiteres Stück von der Möglichkeit, eine Rolle in der aktuell wichtigsten Technologie des 21. Jahrhunderts zu spielen.
So.
Ist Ihnen bis hierhin etwas in diesem Artikel etwas aufgefallen?
Nein?
Nichts vermisst?
Er enthält eine Reihe Links und Zitate – aber keines davon stammt von oder verlinkt auf das Angebot eines klassischen Mediums.
Und wissen Sie was? Das wird auch so bleiben.
Jene drei Spiegel-Online-Autoren bekräftigen, man dürfe auch weiter auf sie verlinken. Wie gnädig. Und wenn ich nicht mehr will?
Denn genau das ist der Fall. Ich mag nicht mehr. So lange dieser Leistungsschutzunsinn im Raum steht werde ich nicht mehr auf die Angebote klassischer, deutscher Verlage verlinken. Wörtliche Zitate wird es nur noch geben, wenn es um eine unmittelbare Berichterstattung über einen spezifischen Inhalt geht. Dann wird die Quelle natürlich genannt – aber nicht verlinkt.
Bisher verlinkte ich häufig auf Meldungen, vor allem als Hintergrund für Leser, die erst später auf den Artikel stoßen und eine spezifische Nachrichtenlage schon vergessen war. Das wird es so nicht mehr geben. Wenn es hier um Nachrichten geht, so werde ich die Verlage so behandeln, wie sie selbst die meisten Internet-Quellen und Blogs behandeln – ich werde sie verominösieren. “Wie in Zeitungen zu lesen ist”, zum Beispiel. Oder “Quelle: Papier”.
Was das bringen soll? Wird nun die Zeitungsindustrie fallen, weil Knüwer nicht mehr verlinkt? Natürlich nicht. Aber ich spende auch für Erdbebenopfer in Pakistan obwohl ich weiß, dass mein Geld nicht reicht alle Menschen zu retten und unser aller Geld nicht reicht, die kompletten Schäden wieder gutzumachen.
Links aus Blogs aber sind wertvolle Suchmaschinenoptimierung für Verlagsangebote. Sie sind für Geld kaum zu kaufende SEO-Hilfen. Für SEO aber geben die Verlage eine verdammte Menge Geld aus. Gerade in Zeiten, da Links aus dem Social Web bei Google absehbar mehr Gewicht bekommen, ist das Fehlen solcher Links ein Problem (weshalb sich jeder Blogger, Facebooker oder Twitterer überlegen sollte, ob er nicht ähnlich agiert – das Pottblog tut es heute bereits).
“Es tut nicht uns weh, wenn wir aufhören, Newsquellen zu verlinken”, schreibt Jens Scholz ganz richtig. Es wird Zeit, Leser an andere Nachrichtenquellen und -filter zu gewöhnen. Denn irgendwann stirbt auch die letzte Hoffnung, dass deutsche Verlagskonzerne noch ihren Platz in diesem Jahrtausend finden.


[...] Thomas Knüwer in seinem Blog schreibt werde deshalb auch ich ab sofort umsetzen: Ich werde nicht mehr auf Presseerzeugnisse verlinken, [...]
[...] Über den großen Blödsinn "Leistungsschutz" und die Rechtsunsicherheit, zu der er führen würde, wurde ausreichend gebloggt, seit das Justizministerium seinen Entwurf Ende letzter Woche veröffentlichte. An wem es vorbeigegangen ist, dem sei als Zusammenfassung vor allem der Artikel von Thomas Knüwer empfohlen: "Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke". [...]
Für mich stellt sich die Frage, wenn der DJV-Vorstand feststellt, “Wer kleinste Teile von Presseartikeln schützen wolle, aber gleichzeitig behaupte, das Zitatrecht werde nicht tangiert, übersehe vollständig, dass das eine das andere ausschließe. Darauf wies der DJV-Gesamtvorstand in seiner heutigen Sitzung in Kassel hin. Eine Gefährdung der Pressefreiheit werde der DJV nicht unterstützen.[...], dann betrifft dies seine Pressefreiheit. Für alle ohne Presseausweis betrifft es die persönliche Meinungsfreiheit. Und das lassen wir uns bieten, nur weil die deutsche Presse unfähig ist, ohne Gesetzesanpassung ihre Produkte im Netz zu vermarkten?
Springers Keese vertritt die Ansicht, er sei der, der dem User die überbordende Fülle an Information kategorisiert serviert. Dass diese Aufgabe längst Google übernommen hat und Keese in SEO-Technik investiert, hat er wohl vergessen oder noch nicht bemerkelt. Und Burdas Schweizer gibt ganz klar Auskunft, was finanziert werden muss: Der Apparat und die Nieten in Nadelstreifen. http://carta.info/31685/burda-vorstand-leistungsschutzrecht-ist-letztlich-gesetzlich-eingefuehrter-paid-content/
Lasst sie doch noch 100 Jahre verhandeln… Wieso wehrt ihr euch nicht mit der Anforderung an ein klar definiertes Mindestmaß an Freiheit im Netz? Wer weiß denn schon, welche Informationstechnik morgen hip ist. Fakt ist: Ich will sie kostenfrei nutzen dürfen. http://openpetition.de/petition/online/freiheit-im-internet-das-mindestmass
LG Simone
[...] Bis auf weiteres verzichtet der ‘Stilstand’ auf Links zu Verlagen, die sich nicht ausdrücklich und glaubwürdig vom geplanten Leistungsschutzrecht distanziert [...]
[...] wurde ich von Thomas Knüwer, Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke Danach » Ich hab was gegen Kinder, allerdings nur [...]
[...] Thomas Knüwer on 21. Juni 2012 TweetAls ich am Montag ankündigte, wegen der staatlichen Subvention für Medienhäuser namens “Leistungsschutzrecht” nicht mehr auf d… hatte ich nicht mit einer solch vehementen Reaktion gerechnet. Leider habe ich nicht mitgezählt, [...]
[...] Knüwer schreibt in seinem Weblog „Indiskretion Ehrensache“ über den “Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum er nicht mehr auf Verlage verlinkt”. Kurz fasst er die aktuell geplante Rechtslage so zusammen: „Das Leistungsschutzrecht schafft [...]
[...] Bis auf weiteres verzichtet der ‘Stilstand’ auf Links zu Verlagen, die sich nicht ausdrücklich und glaubwürdig vom geplanten Leistungsschutzrecht distanziert [...]
Wenn das Leistungsschutzrecht kommen sollte, können die Verlage mir schon mal ihre Aktienmehrheit überschreiben. Dann nehme ich schlicht ein Wörterbuch und ein paar Grammatikregeln, generiere alle möglichen sinnvollen Überschriften der deutschen Sprache und verlange dann Lizenzgebühren für jede Nutzung durch Verlage, die Einnahmen aus dem LSR haben. Binnen einer Woche gehört die deutsche Sprache dann mir. Mal schauen wie lange das Gesetz dann hält …
Nachtrag: einen Verlag der das Projekt unterstützen will habe ich btw. schon, bevor der Einwand kommt, dass ich ja kein Verlag sei
Die Frage ist doch die, ob Deutschland besser dran ist, wenn es a) weniger professionelle Journalisten gibt, und b) sich der Journalismus nur noch mehr oder minder als Gratis-Zeitung/Anzeigenblatt finanziert. Das die Orientierung auf Klicks als Basis für den Werbeplatzverkauf zu einem gravierenden Qualitätsabfall führt, ist schon bei Spon zu beobachten, auch bei Zeit-online. Speziell bei der ZEIT gibt es immer mehr Zeug unterhalb Stern-Niveaus. Und jeder weiß, warum das so ist.
Den LSR-Entwurf an den Möglichkeiten zu messen, ihn misszuverstehen, muss sich dieser desolate Entwurf wohl gefallen lassen. Es ist mir aber unbegreiflich, warum man jetzt allüberall die Schlußfolgerungen ad absurdum für das hält, was da eigentlich beabsichtigt ist. Im Kern geht es um die Finanzierung der Gratis-Angebote außer über Werbung auch über Einnahmen seitens derer, die diese Gratis-Angebote gewerblich nutzen. Dazu gibt es längst 2 Paralellfälle, über die niemand mehr streitet.
Der erste Parallelfall ist das Zitatrecht. Das Zitatrecht gilt sehr weitgehend, aber für die Werbung überhaupt nicht. Wenn ich egal wen – Presse, Privatmann, Wirtschaftsboss, Fußballspieler oder Boris Becker – heute in einer Werbung zitiere, habe ich noch am gleichen Tag den Zahlungsbefehl auf dem Tisch. Als Analogie wäre hier zu überlegen, ob Blogs, die augenscheinlich auch der Eigenwerbung dienen und dabei ständig die Vorprodukte der Journalisten verwursten, ob die dann nicht auch – in irgendeiner zu definierenden Form – etwas zahlen sollten? Kann man doch überlegen.
Der zweite Parallelfall ist “Ihr Beitrag für Betriebsstäten” und “Ihr Beitrag für Kraftfahrzeuge” an die GEZ. In meiner Betriebsstäte gibt es kein Radio und kein Fernsehen, dennoch zahle ich künftig 1/3 der Beiträge = 5,99 Euro pro Monat an die GEZ. Größere Unternehmen entsprechend mehr, bis zu 3.236,40 pro Monat. Das Geld kommt dem unabhängigen Journalismus zugute (ehem, in kleinem Maße, viel davon wandert in die Taschen von Fußballern und anderen Sportler, ist mir aber auch recht).
Wie auch immer: Das ist letztlich eine gesellschaftliche Lösung, um einen wichtigen Teil der Öffentlichkeit nicht komplett auf Quoten, Werbung und Affiliate Marketing angewiesen sein zu lassen.
Meines Erachtens wäre es weiser, sich nicht wie bekloppt über diesen schlecht geschriebenen Gesetzentwurf aufzuregen, sondern sich zu fragen: Welche Struktur von Journalismus und Öffentlichkeit hätten wir gerne für die Zukunft? Wer weiterhin gerne inländische Qualitätsquellen mit einer gewissen Pluralität haben möchte, muss nicht unbdingt das LSR lieben und schon gar nicht in seiner jetzigen Form, er wird aber auch nicht dauernd nichts anderes tun als schlechtgelaunt herumzuraunzen, sondern sich fragen: Was wollen wir haben? Wie sieht die Finanzierung aus?
Ich selbst mache keinen Hehl daraus, dass ich eher für eine Struktur mit vielen Quellen und Stimmen unterschiedlichster Art bin als für irgendeine Form der Monokultur, und schon gar nicht bin ich dafür, dass wesentliche Teil der politisch einflussreichen Angebote zu 80% oder 90% von Werbung und Nebengeschäften abhängig wäre. Dann ist es mir lieber, die Unternehmen und Firmen werden auf einem anderen Weg zur Kasse gebeten …
Aus meiner Sicht übersehen Sie allerdings eines. Sie beschreiben ja eine Lex Google. Und den Zugriff von Google könnte jeder Verlag von jetzt auf gleich stoppen und das mit einer simplen Programmzeile. Warum die Verlage es nicht tun? Weil Google ihnen Geld reinspült. Wenn sie einen Interessenausgleich fordern müssten die Verlage eigentlich mehr an Google zahlen, als ihnen das Leistungsschutzrecht bringt. Und ganz nebenbei: Kostenfreie Plattformen wie Wikipedia oder Facebook für sich zu nutzen – da haben die Verlage keine Probleme.
Es geht hier ganz klar darum, die wichtige Funktion des Journalismus für die Gesellschaft zu retten. Nur geht es den Verlagen ja nicht darum – sie wollen die unwichtige Funktion des Papierbedruckens retten.
@ Thomas Knüwer Ich halte das für eine Fehleinschätzung, dass das LSR ein Google-Gesetz sei (was natürlich zu vielen Horror-Fantasien und den skurilen Schlussfolgerungen führt).
Das LSR würde lediglich eine Grundlage bilden, um mit Google zu verhandeln. Dazu, wie das ausgehen wird, hat niemand eine zweite Meinung. Da ist nicht mehr als ein symbolischer Betrag zu holen (Google zahlt ja in Deutschland für ihre Betriebsstäten rund 1.000 Euro im Monat an die GEZ). Alle Aggregatoren ohne Monopolstellung werden sicherlich mehr zahlen, auch das muss aber im Rahmen bleiben. Hauptziel sind Unternehmen, Firmen und Freiberufler, die alle auf die eine oder andere Art Journalismus im Netz gratis nutzen.
Ein großer Nutznießer des LSR könnten im übrigen Publikationen sein, die bislang vom Werbemarkt nahezu abgeschnitten sind, z.B. die TAZ und die Leute, die für die TAZ schreiben.
[...] Aber wie sieht es denn in der Realität der innovativen, hochmotiverten und am Puls der Zeit agierenden Verlage heute aus? Ein Satz von Thomas Knüwer hat mich da aufhorchen lassen. Er sagt im Beitrag „Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“: [...]
[...] Dabei ist es erstaunlich, dass die Argumentation des Wirtschaftsverbandes in den Grundsätzen mit zahlreichen Beiträgen aus der Blog-Gemeinde übereinstimmt. Als Reaktion auf den Entwurf sind viele Blogger sogar dazu übergegangen, nicht mehr auf Verlagsseiten zu verlinken, bis der Entwurf vom Tisch ist. [...]
[...] Indiskretion Ehrensache – Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht Lummaland – Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wird nur eine Frage beantwortet Share this:TwitterFacebookGefällt mir:Gefällt mirBe the first to like this. Dieser Beitrag wurde unter Über den Tellerrand, In eigener Sache, Presse abgelegt und mit Leistungsschutzrecht, lright, Meinungsfreiheit, Netzpolitik, Peter Stefan Herbst, Presse, Saarbrücken, Saarbrücker Zeitung, Twitter, Verlage verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. ← Der Kader ist komplett [...]
[...] Knüwer zitiert einige bekannte Menschen zum Leistungsschutzrecht und stellt fest: “Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke“. Ich frage mich ja selbst auch, was aus den Links meiner Woche werden wird, wenn das [...]
[...] wenn die Meldung nun ein alter Hut ist, verweise ich auf informative Beiträge wie den hier und den da, die ich lesenswert finde. Ob ich dem Beispiel folgen werde und Quellen “nebulösiere”, [...]
Der erste Zeitungsverlag, der Google wegen eines Content-Schnipsels auf der Ergebnisseite verklagt, wird von Google direkt aus dem Index geworfen bzw. komplett bei Google gelöscht. Deshalb ist die Drohung der Verlage, von Google einen Kohlepfennig einzuforden, so leer wie sonst was.
http://www.newsroom.de/news/detail/729233/
Im Interview der Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung mit einigen interessanten Sätzen zum Thema Leistungsschutzrecht.
[...] andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. [...]
[...] und gefährlich für mich werden, deshalb lasse ich es lieber bleiben. Details dazu könnt ihr bei Indiskretion Ehrensache nachlesen. Und drückt mir die Daumen, dass ich nicht in die Fänge von Abmahn-Anwälten gerate. [...]
Blogs sollten ein Banner einbinden, das zu diesem Artikel führt. Ich bin dabei, die Artikel nach Links zu Zeitungen durchzuforsten und zu entfernen. Quelle: Lokalzeitung (welche, ist doch egal)
[...] einen Link zur Kasse gebeten zu werden, aber zu groß und ich würde Newsabstracts ganz aufgeben. Als kleiner Protest habe ich deswegen in den vergangenen Tagen nur Artikel aus ausländischen Zeitungen und von [...]
“Es tut nicht uns weh, wenn wir aufhören auf Verlage zu verlinken…” Diesen Satz kann man nur oft genug wiederholen. Ich hoffe, dass sich in diesem Punkt weite Teile des Netzes einig sind. Ich schließe mich dieser Idee jedenfalls an! (Als Weinschreiber, findet man in der normalen Presse allerdings kaum noch was vernünftiges, was sich zu verlinken lohnt…)
[...] andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. [...]
[...] Die Hörsuppe 00:04:45 Nationalismus und Fußball – Alemannia und die Kameraden 00:15:13 Leistungsschutzrecht 00:45:22 Der Verfassungsschutz und die NSU 01:00:42 Musik: Jack Haberfield – Sanctury CC [...]
[...] andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. [...]
[...] PS zu Wochenschau-in eigener Sache: Aktuell existiert ein Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, wäre die Wochenschau in dieser Form nicht mehr realisierbar, da wir nicht mehr unentgeldlich auf andere Publikationen verlinken dürften. Wer sich ausführlicher damit beschäftigen möchte, der klicke bitte hier. [...]
[...] ein neuer Entwurf jenes Leistungsschutzgeld-Rechtes sei deutlich abgeschwächt gegenüber jener, die im Juni öffentlich wurde (als Teil eines Print-Verlags verlinke ich nicht auf Heise – Erklärung dazu hier). In [...]
Sie haben ja so Recht. Leider – aus der Blogger.
[...] Stil, sich vernünftig zu entschuldigen oder ein Honorar zu zahlen. Gegenüber Stern.de (warum ich nicht auf die Online-Angebote von Verlagen verlinke, lesen Sie hier) äußerst sich Redaktionsleiter Christoph Bungartz mit den Worten, Satire sei “immer etwas [...]
[...] Viele, viele meldeten es (warum ich nicht auf Verlagsinhalte verlinke): [...]
[...] bei meinen Aktivitäten auf Diensten wie Twitter oder Facebook gilt das, was ich schon im Juni zum Leistungsschutzrecht schrieb: Ich werde weiterhin nicht auf deutsche Verlagsinhalte verlinken. Übrigens hat sich keiner [...]
IGEL…
Was ist das Leistungsschutzrecht ? Ich werde das Rad nicht neu erfinden und daher verweise ich auf folgenden Artikel warum dieses ein Bullshit ist: Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke…
[...] Meinung kann sich ja schnell mal ändern. Deshalb werde ich mich bemühen, bis auf weiteres hier nicht mehr auf die deutsche “Qualitätspresse” zu verlinken. Durch besondere Fachkenntnisse zeichnen sich die meisten für mein bescheidenes Machwerk [...]
[...] noch eine Feststellung von Thomas Knüwer, der seit Juni nur noch in – explizit begründeten – Ausnahmefällen verlinkt: Bisher [...]
[...] Jenes Gesetz soll dafür sorgen, dass sich Print-Verlage zeckenartig bei Google bedienen dürfen. Es basiert auf der Lüge, dass Google Inhalte stehle und der Behauptung (und auf dieses schmale Brett muss man kommen), dass die Inhalte deutscher Verlage für Google wichtig seien. Und mit seinem Angriff auf das Zitatrecht ist es auch ein direkter Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Mehr zum Leistungsschutzrecht auch hier. [...]
[...] Analyse, die ausführlich auf http://bit.ly/QJ3rKl gelesen werden kann. Und ich wurde in einem Artikel von https://de.twitter.com/tknuewer auf den großen Frust aufmerksam, der mit dem Dings und dem [...]
[...] kurze Anfrage bei Google – das ist die Suchmaschine, die von den Tageszeitungsverlegern so innig gehasst wird – hätte da schnell ein wenig Hintergrundrecherche ermöglicht; man folge diesem Link: [...]
[...] Nekrologe auf die untergehenden Gestern-Verleger! #Leistungsschutzrecht (ichsagmal.com, 17.6.12) – Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke (indiskretionehrensache.de, 19.6.12) – Die Märchenstunde des Verlegeranwalts (lawblog.de, 22.6.12) [...]
[...] Verlagsgruppe Handelsblatt verkauft wurde, kann ich den Dienst leider nicht mehr verlinken – Gründe lesen Sie hier) kramte auch das Argument der Filter-Bubble wieder hervor, das der re:publica immer [...]