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Langsam zweifele ich am Vorhandensein des grundsätzlichen Handwerkszeugs bei einigen Berufsstandskollegen. Zum Beispiel, wenn es um Medienrecht geht und um dessen Wissen im Rahmen der RTL-Redaktion. Angeblich zählt zum Lehrplan der RTL-Journalistenschule bereits im 1. Jahr auch das Fach Presserecht.

Nun, vielleicht war der Verfasser eines Beitrags, der jüngst der RTL-Aktuell-Redaktion entsprang, nicht Absolvent dieser Schule, vielleicht hat er oder sich das Fach auch verschlafen oder der entsprechende Dozent hatte nen Schnupfen. Vielleicht aber sind Urheberrechte der Redaktion von „RTL Aktuell“ auch völlig schnuppe.

Dieser Beitrag aus der vergangenen Woche handelt vom Tod einer 18-jährigen Bielefelderin beim Skifahren. Ihre Freundin wurde schwer verletzt. Die „Bild am Sonntag“ tat bereits, was RTL dann auch machte: Es schaute, ob die Opfer ein Profil bei der Schüler-Community SchuelerVZ hatten. Hatte sie. Und nun schütteln die Sensations-Pseudo-Journalisten nicht mehr Witwen, sondern Social Networks. Das Ergebnis entspricht dem Witwenschütteln, jener ekligen Tätigkeit, für die „Bild“ bekannt wurde: Fotos und persönliche Informationen.

Nun aber gibt es einen Haken. Denn die Fotos werden eben nicht mehr vom Rechteinhaber übergeben, somit also eine Abdruckgenehmigung zwischen den Zeilen erteilt. Sie werden einem Dienst entnommen, der nur eine Nutzungserlaubnis bekommen hat. Das bestätigte mir heute auch Lawblogger Udo Vetter. Selbst wenn in den AGB von SchuelerVZ eine Übereignung der Bildrechte stehen würde, so wäre sie nach Vetters Ansicht unrechtens und somit nichtig.

RTL sieht das erstmal anders. Auf meine Anfrage antwortete eine sehr nette Sprecherin per E-Mail:
„Die Bilder wurden dem Sender von einem seriösen Informanten mit entsprechender Quellenangabe zugeliefert. Wir gehen daher davon aus, die Bildnutzungsrechte ordnungsgemäß erworben zu haben. Die Bilder wurden sodann mit Quellenangabe ordnungsgemäß angegeben.

Die Persönlichkeitsrechte der auf den Bildern abgebildeten Personen wurden nach juristischer Prüfung unsererseits entsprechend beachtet, insbesondere durch Unkenntlichmachung des Bildes der Verletzten.
Sollten wegen der Veröffentlichung darüber hinaus Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden, werden wir diese prüfen.“

Und das könnte dann auch passieren, legen es die Hinterbliebenen des Bielefelder Opfers sowie dessen überlebende Freundin darauf an. Sie könnten zum einen ein Bildhonorar einklagen – und in diesem Fall wohl auch Schmerzensgeld. Und das könnte für RTL und „Bild am Sonntag“ dann doch ein wenig weh tun.


Kommentare


marcus 8. Januar 2008 um 22:10

mal ganz ot und nebenbei:

http://www.youtube.com/watch?v=v1RI67PAUU4

😀

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Paul 9. Januar 2008 um 9:26

Was macht das Foto eigentlich im obigen Beitrag? Ist das nicht ein bißchen widersprüchlich?

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Thomas Knüwer 9. Januar 2008 um 10:26

Bei dem Foto habe ich auch lang überlegt und mit mir gerungen. Es ist ein Screenshot der RTL-Sendung um zu belegen, wie es ausgesehen hat, sollte RTL den Beitrag aus dem Netz nehmen. Da das Bild des Mädchens nicht erkennbar ist, habe ich es als Dokumentation eingestellt. Sollte es unter den Lesern Bedenken geben, nehme ich es aber sofort wieder raus.

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Paul 9. Januar 2008 um 13:30

Hmm …, als “Beweisfoto” ist das irgendwie ungeeignet. Ich kann nirgendwo ein RTL-Logo erkennen, geschweige denn, daß es aus einer Fernsehsendung stammt.

Ich will nur dazu beitragen, daß der Autor in diesem Beitrag nicht seine Glaubwürdigkeit verliert. 🙂

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mi 10. Januar 2008 um 8:42

Wie recht du hast. In den US-Medien besitzt man \’wenigstens\‘ noch den Anstand die gesamte MySpace bzw. Facebook-Seite eines Betroffenen zu zeigen.

Das Bild dann aber auch selbst zu veröffentlichen hat dann allerdings einen merkwürdigen Nachgemachack. Auch, wenn wie du schreibst, es einen guten Grund gibt, würde ich es entfernen.

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Thomas Knüwer 10. Januar 2008 um 8:46

OK, habs rausgenommen.

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