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Wer noch immer glaubt, das Thema Patentschutz müsse nicht grundlegend verändert werden, der möge nun bitte weiterlesen über eine Klage gegen das Social Network Facebook. Alle anderen bitte auch. In den USA breitet sich eine neue Business-Seuche aus: Patent- und Copyright-Klagen. Die werden allerdings eher selten von armen Erfindern angestoßen, denen böse Großkonzerne ihre Ideen klauen – wie das mancher vielleicht denken mag.

Daraus ist ein Geschäft geworden, seit in den Bereichen IT und Internet schwammigst formulierte Rechte vergeben werden. Und so kaufen sich Hedge Fonds und Venture Capitalisten entweder frei auf dem Markt zu habende Rechte oder sie steigen bei kleinen Firmen ein, die über jene Rechte verfügen. Anschließend wird geklagt. Ziel ist dabei nicht die Verurteilung, ein schöner Vergleich reicht doch. So im Mai, als der Blackberry-Hersteller Research in Motion 612,5 Millionen Dollar an eine Firma namens NTP zahlte. Deren Geschäftszweck ist das Halten, Vermarkten und Eintreiben von Patenten und Markenrechten.

Nun also ist Facebook dran. Kläger ist ein Venture Capital Unternehmen namens Cross Atlantic, das anscheinend die Reste eines Startups namens Ikombo besitzt. Und dem wurde ein Patent zugestanden, das so beginnt:

„A method for creating a community for users with common interests to interact in, the method comprising the steps of: receiving a creation transmission from a registered user, the creation transmission indicating that the registered user desires to create a community; receiving community identification information from the registered user; receiving a selection of at least one application object from the registered user; creating a community based on the community identification information and the at least one application object; receiving at least one communications address designated by the registered user, the at least one communications address corresponding to a user to receive a created community; and transmitting the created community based in part on the at least one communications address.“

Zwar sollen US-Richter immer unwilliger sein, solchen Klagen stattzugeben. Aber sicher ist das nicht. Schließlich erhielt erst kürzlich das E-Learning-Unternehmen Blackboard 44 Patente in seinem Bereich. Kurz darauf begannen erste Klagen.

Die Social Networks können sich also zumindest auf steigende Anwaltskosten einrichten, sollte die Klage gegen Facebook angenommen werden. Bei Xing sieht man sich trotz US-Geschäft nicht berührt, wie Lars Hinrichs im Firmen-Blog schreibt. Ein wenig Magengrummeln hätte ich an seiner Stelle aber schon. Obwohl es vorher wahrscheinlich Linked In an den Kragen gehen könnte.

Nachtrag: Der Artikel wurde korrigiert, so dass einige Kommentare unten nur noch begrenzt Sinn machen.


Kommentare


nils 7. August 2007 um 16:44

Soweit ich weiß gibt es einen Unterschied zwischen Copyright (was m.W. dem Urheberrecht entspricht) und Patenten … Denke ich …

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Markus 7. August 2007 um 17:01

Kleine Korrektur: Bei NTP vs. Blackberry ging es um Patente und nicht um Copyrights. Aber ansonsten ist der ganze Bereich der Geistigen Eigentumsrechte ein innovationshemmendes Geschäftsfeld für Juristen geworden – und nicht für Innovatoren.

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Stefan 7. August 2007 um 17:13

Nichtsdestoweniger wird gegenwärtig mit Hilfe von Copyright-Klagen versucht, alle möglichen Interessen oder Begehrlichkeiten durchzusetzen. Wie erst vor Kurzem: \“Kein Copyright für Schokolade\“ -> http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/0707/53785.html

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Alphager 7. August 2007 um 18:19

Diesmal sehr schlecht recherchiert: Urheberrecht und Patentrecht sind eklatant unterschiedlich und werden nur von Ignoranten mittels dem Begriff \“Geistiges Eigentum\“ in einen Topf geworfen.
Siehe auch:
http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.de.html

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Jörg Friedrich 8. August 2007 um 10:00

Sicherlich muss man unterscheiden und genau definieren. Aber ein Blog ist keine Rechtsberatung.

Worum es hier geht ist: Leute haben sich Rechte an Ideen gesichtert, die man schlecht von anderen Ideen abgrenzen kann. Und es scheint nunmehr Unternehmen zu geben, die genau aus dieser Tatsache ein Geschäftsmodell entwickeln.

Die Grundidee der ganzen Rechtssprechung auf diesem Gebiet war, die Kreativität zu stärken, weil es sich lohnen kann, neue Ideen zu entwickeln und dabei auch was zu riskieren. Diese Grundidee wird durch so ein Geschäftsmodell ausgehölt und in ihr Gegenteil verkehrt. Deshalb muss da etwas passieren, auch wenn das eine schierige Sache ist, und der Gesetzgeber auch leicht über das Ziel hinausschießen könnte.

Ein Ansatz wäre, den Schutz der Rechte dessen, der die Idee in die Welt gesetzt hat, in diesem Bereich ganz aufzuheben. Investitionen im Web-Bereich sind heute nicht mehr so hoch, und wer eine Idee hat und sie schnell umsetzt, kann schon Marktführer sein, wenn die Konkurrenz die Idee noch garnicht kappiert hat. Wer sich da auf die langen Prozeduren beim Marken- und Patentamt einlässt, hat eh schon verloren.

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Bernd 10. August 2007 um 22:48

\“Sinn machen\“ ist ein pöhser Anglizismus …

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