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Wer sich im Namen eines Verlages und als Mit-Inhaber auf ein Podium sitzt, muss sich zitieren lassen. Wer noch dazu Jurist ist und auf das Grundgesetz verweist, der sollte wissen, was er sagt. Und deshalb wird das folgende Zitat von Stephan Holthoff-Pförtner, Mitglied einer der Eigentümerfamilien der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, seinem Haus leider ein dickes Problem bereiten. Die „Waz“ steht vor einem Online-Relaunch. Es ist das wohl spannendste Online-Projekt der deutschen Zeitungslandschaft.

Leider aber scheint sich das Internet-Denken noch nicht bis nach oben durchgearbeitet zu haben. Denn was Stephan Holthoff-Pförtner hier gerade auf dem Podium des Medienforums losgelassen hat, ist bemerkenswert:

„Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.“

„Diese Blogger und die schnellen Fotos, das ist wie Wikipedia, da kann auch mal drei Wochen stehen, der österreichische Bundeskanzler heißt Erwin Huber. Da tut sich so viel, das ist keine Alternative zu ernsthaftem Journalismus.“

Zur Erinnerung der Artikel 5 des Grundgesetzes:

1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nachtrag vom 21.6.: Holthoff-Pförtner will sich interpretiert wissen. Seine Äußerung bezog sich natürlich nur auf den Satz zwei. Somit fallen Blogger bei der „Waz“, die nicht Journalisten sind, nicht unter die Pressfreiheit. Gut zu wissen.


Kommentare


Penelope 19. Juni 2007 um 15:14

\“Die \“Waz\“ steht vor einem Online-Relaunch. Es ist das wohl spannendste Online-Projekt der deutschen Zeitungslandschaft.\“

Da steht die WAZ ja nun schon ne ganze Weile davor wie ein Ochs, der nicht durch die Stalltür will. Woran hakt\’s denn eigentlich? Vielleicht kann Herr Knüwer da mit ein paar Insiderinfos aufwarten?!

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Markus Pirchner 19. Juni 2007 um 16:05

>da tut sich so viel, das ist keine Alternative zu ernsthaftem Journalismus
Gilt eigentlich der Umkehrschluss, dass ernsthafter Journalismus dann vorliegt, wenn sich nicht viel oder – noch besser – gar nichts (mehr) tut? 😉

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Alexander 19. Juni 2007 um 17:00

Starke Worte des Herrn. Wieviel Angst muß im Spiel sein, wenn man zu solchen Worten greifen muß? Waz ein Müll, waz ein Armutszeugnis für vor dem Herrn.

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Markus Merz 19. Juni 2007 um 17:36

Komisch, was ist denn an dem Wort \’Jeder\‘ so missverständlich?

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Chat Atkins 19. Juni 2007 um 17:49

In der WAZ steht manchmal wochenlang unwidersprochen, dass dieser Wulf Mämpel ein Blogger wäre …

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Erik 19. Juni 2007 um 17:53

Verleger sehen sich ja gerne als \“Grundrechtsträger\“. In der alten Republik waren das nur wenige.

Wo kommen wir denn dahin, dass das jetzt jeder tun dürfte, verlegen, online und auch noch Grundrechte tragen, vor sich her. Sowas. Sehr eigenwillig.

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nimue 19. Juni 2007 um 18:04

Komisch, wenn wir blogger so bedeutungslos sind, warum dann ständig dieses bashing??

wann kommt endlich dei neue journalistengeneration von der penne, ich würde gern mal andere standpunkte lesen.

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grautvornix 19. Juni 2007 um 19:21

@Markus Merz:

\“Komisch, was ist denn an dem Wort \’Jeder\‘ so missverständlich?\“

Eigentlich versteht das Wort \’Jeder\‘ eben jeder. Da ist nichts misszuverstehen.

Außer eben: von \“ernsthaften\“ Journalisten. Und genau da ist das Problem. Es gibt gar nichts besonders diskussionswürdiges an der Bloggerei – es gibt aber jede Menge kritikwürdiges an einem Journalismus, der genau eben das Beiwort \“ernsthaft\“ nicht mehr verdient.

Der zweite Claim, den solche Leute gerne in Anspruch nehmen, ist: Sie würden ja recherchieren. (Deshalb seien ihre Veröffentlichungen glaubhaft).

Und genau das passiert eben zum großen Teil nicht mehr. Da werden Agenturmeldungen ungeprüft zusammenkompiliert. Eigenrecherche kommte eben kaum noch vor. Und solche einen \“Journalismus\“ – tja, den brauch nun wirklich niemand.

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DerBrodler 19. Juni 2007 um 19:52

Sollte eigentlich nicht genau das Gegenteil sein, allen Zeitschriften dieses Recht abstreiten?

Schließlich kann man bei vielen Zeitschriften (gut, nicht alle sind so schlimm wie die fünf Buchstaben) nicht mehr von freier Meinungsäußerung gesprochen werden, sondern eher schon von gezielter Manipulation und Stimmungsmache.

Ich bin nur gespannt, wie sich die aktulle Situation weiterentwickelt und wer danach wie da steht.

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marcel weiss 19. Juni 2007 um 21:08

\“Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.\“

Arroganz hat hier so eben einen neuen Höchstlevel erreicht.
Das Erschreckende daran: es überrascht mich nicht einmal sonderlich.

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Tamila 19. Juni 2007 um 21:33

Ähm, der Mann ist Jurist, oder? Mit mehr als nur Nähe zur CDU (Anwalt von Dr. Helmut Kohl, etc.). Ok, den Dr. jur. hat er wohl im zarten Alter von 51 Jahren bekommen, aber geht das wirklich ohne Grundgesetzkenntnisse?

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Jens 19. Juni 2007 um 21:43

Und ich Narr dachte doch tatsächlich, dass Grundrechte unteilbar seien. Aber wie es scheint sind eben immer noch manche gleicher als gleich. Insofern bedanke ich bei Herrn Dr.Holthoff-Pförtner für die Richtigstellung. Aber wieso (so bei näherem Nachdenken) darf dann ein Jurist sich noch zu Wort melden?!
Zynisch? Ja gerne!

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Spritkopf 19. Juni 2007 um 22:21

Dr. Holthoff-Pförtner möchte doch bitte mal ausführen, welche Konsequenzen er sich aus seiner Aussage vorstellt. Einführung einer staatlichen Zensurbehörde für Blogger? Blogverbot (und wenn wir schonmal dabei sind, allgemeines Veröffentlichungsverbot) für alle Nicht-Journalisten?

Ich hätte mir im Leben nicht vorstellen können, eine solche Umdeutung des Art. 5 GG von einem Juristen *und* Zeitungsverleger zu hören. Aber man lernt nie aus.

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PS 20. Juni 2007 um 1:39

***Hier stand eine platte Beleidigung.***

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airpark 20. Juni 2007 um 15:43

\“Ernsthafte Journalisten\“ sind hoffentlich genau so eine aussterbende Spezies wie \“ernsthafte Verleger\“ oder \“ernsthafte Fotografen\“.

Und im übrigen gewährleistet Art. 5 GG die freie Meinungsäusserung – \“Richtigkeit\“ ist dafür keine Voraussetzung…

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Mainbube 20. Juni 2007 um 16:51

Ich denke er hat das nur auf den Part mit dem Freiheit der Presse bezogen und das ist, juristisch, sicherlich nicht so trivial um auf Hobbyschreiberlinge, wie manche Blogger es sind, umzumünzen. Der Gesetzgeber müsste sich da sicherlich einmal ein paar Gedanken machen.

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Jörg Friedrich 20. Juni 2007 um 17:40

Ich nehme ja an, der Mann meinte eigentlich nur die \“Gewährleistung der Berichterstattung durch Presse und Rundfunk\“. Aber als Journalist ist es nunmal schwierig, sich klar auszudrücken. Er kann ja nicht ahnen, dass ihm jemand zuhört und dann auch noch im Grundgesetz nachschaut.

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Marc 21. Juni 2007 um 12:01

@Mainbube: Warum? solange man so schön in Deutschland abgemahnt werden kann, ist doch ein Regulativ vorhanden.

Verlage haben genug Geld für eine Rechtsabteilung, Blogger nicht.

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otti 21. Juni 2007 um 18:55

Wenn solche Leute die Marschrichtung in unserem Land bestimmen, dann gute Nacht Deutschland!

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