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Brüssel ist eine hübsche Stadt. Mit gutem Essen und einer entspannten Atmosphäre. Vielleicht zu entspannt: Denn der Einfallsreichtum der dort resi- und regierenden EU-Politiker in Sache „Abstruse Regelungen“ scheint unerschöpflich. Derzeit zum Beispiel bastelt Medienkommissarin Viviane Reding an einer Regelung, die sich kräftig auf Videoblogs auswirken könnte – sogar auf private. Redaktionkonferenzen bei Ehrensenf könnten demnächst mehr Zeit erfordern. Und vielleicht müssen sich sogar die Teenager, die sich für Google Idol oder Youtube vor die Webcam setzen, mehr Gedanken machen. Nicht einfach nur die Lippen formen und ein wenig den Popstar mimen.

Denn geht es nach Frau Reding, dann regiert die Quote bald auch im Internet, müssen bewegte Online-Bilder so behandelt werden wie TV-Bilder. Und das bedeutet: Randthemen müssen auch einen Platz bekommen. Das zumindest berichtet „Die Welt“.

Schon die zu Grunde liegende Fernsehrichtlinie wirkt heute veraltet. Doch diese allen Ernstes auf das Internet ausdehnen zu wollen deutet darauf hin, dass Frau Reding sich intellektuell ungefähr so weit mit dem Netz auseinander gesetzt hat wie ich mit der Bedeutung der Wahl von Katzenstreu für die Psyche von Hauskatern.

Wieder einmal möchte man einen Volksvertreter an den Oberarmen nehmen und kräftig schütteln, während man ihm „IN WELCHER WELT LEBEN SIE EIGENTLICH“ in die Gehörgänge brüllt.

Aber gut, Frau Reding ist da ja heute nicht die einzige Kandidatin. Sergej Brin und Larry Page lassen ihre Anwälte derzeit auch durch Welt tapern, als würde in der Google-Kantine neuerdings Koks zum Desser gereicht.

Denn es ist kein Witz: Google will verbieten lassen, dass das Werb googeln verwendet wird, zum Beispiel vom Duden. Behauptet zumindest die britische – und seriöse – Tageszeitung „Independent“. (Gefunden bei Micro Persuasion)

Was andere Unternehmen jubilieren lassen würde – dass ihr Produkt zum lingualen Allgemeingut wird – ist Google ein Dorn im Auge. Dagegen hilft wohl nur die Waffe der Narren. Also ich habe im Rahmen meines Blogs hier mal gegoogelt und bin auf acht Treffer mit dem Verb „googeln“ gestoßen. Beim googeln in Google wirft Google mir 834.000 Treffer für googeln aus. Übrigens korrigiert Google meinen Tippfehler googelnb automatisch auf googeln, was ja auf eine gewisse Akzeptanz im Hause Google für das googeln spricht.

Der erste Treffer ist übrigens der Eintrag bei Wikipedia. Ich freue mich schon auf den Versuch von Google-Anwälten, diesen Artikel zu tilgen – und auf den anschließenden Feuersturm, in dem die Google-Losung „Tu nichts böses“ sich in Asche auflöst. Gemeinsam mit dem Aktienkurs und der Reputation.


Kommentare


Markus 14. August 2006 um 18:07

zum googlen: diese Briefe werden schon – in periodischen Abständen – seit mind. 3 Jahren mit gleichem Wortlaut verschickt, grosse Konsequenzen gabs noch nie; hat wohl eher mit einem so-tun-als-ob zu tun, um etwaigen Markenrechtkonflikten vorzubeugen.

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niels | zeineku.de 16. August 2006 um 16:08

Genau das ist die Ursache. In vielen Rechtsordnungen geht der Markenschutz verloren, wenn der Markenname im allgemeinen Sprachgebrauch zum Gattungsbegriff wird und der Markeninhaber keine Versuche unternommen hat, dagegen vorzugehen.

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