Einen Moment lang wollte ich gestern schon drüber bloggen. Aber dann dachte ich: „Ist bestimmt nur ein Gerücht. Das kann niemand ernst meinen.“
Eigentlich aber sollte ich schlauer sein: Immer wenn man denkt, etwas könne in Deutschland bestimmt nicht so sein – dann ist es so. (Symbolbild: Bürger aus Sicht eines Politikers – Shutterstock)
Morgen will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer beschließen. Das ist an sich eine gute Sache. Allein: Was bei Netzpolitik und Internet-Law nun durchsickert kann nur als Beweis gelten, dass im Innenministerium Referenten inzwischen unter Koks, Hasch, Ecstasy oder ähnlichen Drogen arbeiten. Oder dass sie sich so weit von der Realität des Wirtschaftslebens entfernt haben wie Ungarn von der Fußball-Weltspitze. Vielleicht aber haben sie schlicht nicht mehr alle Delfine im Becken.
In diesem Entwurf tauchen Passagen zu Social Networks auf, die so absurd sind, dass man lachen könnte – wenn man nicht wüsste, dass sie Anwälte und Richter beschäftigen werden. Laut Netzpolitik heißt es dort:
„Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten [gegen eine Datenerhebung]; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation dienen.“
Also, wie jetzt? Es gibt soziale Netzwerke, die der elektronischen Kommunikation dienen – und solche, die es nicht tun? Lassen wir mal außen vor, dass „soziale Netzwerke“ als Begriff ja nicht unbedingt Internet-Dienste beschreiben. Stellt sich doch die Frage, was in den putzen und verquasten Beamtenköpfchen so vor sich geht. Und wie sie sich das denn so vorstellen, rein rechtlich: Xing ist anders gestellt als Facebook? Myspace ist ein für Musiker eine berufliche Qualifikation – für andere nicht?
Irrwitziger Unsinn – anders kann man das nicht bezeichnen.
Was für ein Bild haben Deutschlands Politiker eigentlich von Arbeitgebern? Was glauben die, wie solch eine Einstellung vor sich geht? Jeder Personaler, jeder Chef, der einstellt, ist verpflichtet, die bestmögliche Entscheidung bei der Besetzung eines Postens zu treffen – nicht nur, um seinen eigenen Hintern abzusichern, sondern auch um die Arbeitsplätze der anderen Mitarbeiter zu erhalten. Gibt es Vitamin-B-Einstellungen? Ja. Gibt es Buddy-Belohnungen? Ja. Aber sie sind nicht die Regel.
Und natürlich schauen sich Personaler Social Networks an. Da stoßen sie dann vielleicht auf Partyfotos. Ist es mit dem Job vorbei? Das glaubt nur Lieschen Müller. Tatsächlich, schilderte mir eine hochrangige Recruiterin einer der großen, deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sei es doch so: „Ich mache mir Sorgen, wenn ein Kandidat während seines Studiums nicht feiert – dann will er das nämlich vielleicht später nachholen.“
Hinter jener Social-Networking-Bürokratisierung steckt – und das ist das bitterste daran – ein spezielles Menschenbild: der Bürger als Idiot. Als einer, der nicht weiß, dass andere Menschen sein Facebook-Profil sehen können. Der nicht im Gegenzug in der Lage ist, in der Bewerbungsphase sein Profil auf diese Lebensphase auszurichten. Nein, der Bürger ist dumm.
Woher das kommt? Weil die Entscheider glauben, die Bürger seien so rückständig wie sie selbst. Weil in Berlin digitale Analphabeten am Werk sind, Personen, die der Kulturtechnik des Digitalen nicht mächtig sind. Immer noch nicht. Im Jahr 2010. Wie anders ist es zu erklären, dass im Laufe des Entstehens eines solchen Entwurfs niemand den oder die Autoren tief in die Augen schaut und ernst sagt: „Ihr habt wohl einen an der Schacke?“
Sicher, eigentlich könnte man darüber lachen. „Schilda!“ rufen und sich um Wichtigeres kümmern. Das Beck-Blog mutmaßt ohnehin, die Lex Facebook sei eine PR-Maßnahme ist (und um anderes, als um PR geht es dieser Regierung ja anscheinend auch nicht mehr).
Nur: Je größer ein Unternehmen ist, desto stärker muss es sich um solche gesetzlichen Regelungen kümmern. Gerade eine solch offensichtlich unklare Regelung saugt munter Kapazitäten von Personal- und Rechtsabteilung und genauso vom Betriebsrat ab. Gleichzeitig aber werfen sich Politiker nach vorne und fordern weniger Bürokratie, um Stellen zu schaffen. Und wir sprechen ja tatsächlich davon, dass dieser Schwachsinn Gesetz werden soll. GESETZ! Und dass irgendwer deshalb Prozesse anstoßen wird, die dann wieder die Kapazitäten blockieren für die wirklichen Fälle, für die Menschen die tatsächlich benachteiligt wurden.
Wann immer man Politikern begegnet, die sich so ein wenig das Thema Technologie auf die Fahnen geschrieben haben – so RICHTIG mag ja da keiner nach vorne gehen -, dann versuchen sie einen zu beruhigen. Politik, das seien dicke Bretter. Das dauere eben. Aber es sei auf einem guten Weg.
Tut mir leid, ich habe die Schnauze voll. Wenn solch ein hirnentleerter Blödsinn wie die Social-Networks-Formulierung tatsächlich in einen Referentenentwurf gelangt, wenn das Bundeskabinett tatsächlich diesen Müll morgen beschließt, dann muss mir niemand mehr kommen mit Internet-Enquete-Kommissionen und dicken Brettern. Dann steht fest: Diese Bundesregierung befindet sich geistig ungefähr im Jahr 1995.
Entschuldigung, liebe Politiker, aber ich soll Sie wählen?
Wie soll das gehen?
Mit dem heutigen Tag kann ich Sie nicht mal mehr Ernst nehmen.
Kommentare
fk 24. August 2010 um 21:58
Bitter. Dass Computer etwas komplizierter sind, dass online nicht gleich online ist, dass Menschen im Digitalen ziemlich verschiedene Dinge tun, dass digitale soziale Netzwerke so vielfältig sind wie analoge soziale Beziehungen, dass man sich erstmal mit dem Digitalen beschäftigen sollte, bevor man darüber redet (gilt für Gesetze vermutlich auch), hat eine ganze Generation so genannter „Elite“ noch nicht verstanden. Irgendwie analog dazu meine letzte Entdeckung zum Thema „Websucht“: Eine Kampagne der Drogenhilfe Köln, die aufzeigt, wie wenig selbst „fachkundige“ Menschen sich auskennen, was im Internet passiert. Aber schnell mit Stigmatisierungen und irreführender Kommunikation dabei sind. Und da mit alles nur noch schlimmer machen:
http://alrightokee.de/verlierer/computer-oder-freunde-die-frage-ist-gestellt/
Benjamin Rohé 24. August 2010 um 22:06
Sorry, aber den Artikel konnte ich nicht bis zum Ende lesen da mir schlecht wurde. Wer hat sich denn so nen MIST ausgedacht?!
vera 24. August 2010 um 22:17
Geil. Was rauchen die? Das will ich auch haben.
Rene 24. August 2010 um 22:34
Wieder so ein Gesetz, das keiner ernst nimmt. Die Personaler werden sich trotzdem aus allen möglichen Quellen bedienen, um sich ein Bild über mögliche Kandidaten zu machen. Sie müssen ihre Entscheidungen ja nicht nach außen kommunizieren.
Ingo 24. August 2010 um 22:47
Koks. Wie alle, die sich für schlau halten.
Gerd 25. August 2010 um 1:07
Na holla. Da ist ja jemandem die Frustration in die Tastatur gerutscht…
Aber: Der Kommentar gibt genau meine Meinung wieder und ich würde ihn so unterschreiben … 🙂
SvenR 25. August 2010 um 7:31
Gesetze, deren Einhaltung man nicht überprüfen kann, sind dumm. Gesetze, deren Regelungen unpräzise, schwammig und unklar sind, müssen nicht eingehalten werden. Also ein dummes Gesetz, das nicht eingehalten werden muss.
_Flin_ 25. August 2010 um 7:46
Ich lese Ihr Blog normalerweise sehr gern, diesmal bin ich allerdings der Ansicht, dass Sie sich erheblich im Ton vergriffen haben. Diese Art der Kritik sorgt nicht dafür, dass ihre berechtigten Sachpunkte ernst genommen werden.
Das Anliegen, Bürger nicht aufgrund ihrer privaten Kommunikation von einer Anstellung auszuschliessen, kann man doch grundsätzlich positiv bewerten. Dass der Referentenentwurf in dieser Form zahlreiche Fragen aufwirft, ist auch unbestritten.
Mir fehlt unter anderem in Ihrem Artikel ein konstruktiver Gegenvorschlag, der die Absicht des Verfassers aufgreift und einen sinnbehafteteren Ansatz umwandelt. Wie zum Beispiel, dass soziale Netzwerke als Standardeinstellung haben müssen, die Daten ihrer Nutzer vor der Welt und anderen Nutzern zu verbergen.
So ist dieser Blogeintrag leider nur Politikerbeschimpfung auf niedrigem Niveau ohne Lösungsansatz.
WFHG 25. August 2010 um 8:02
Was mich, angestoßen durch eine Beobachtung Anatol Stefanowitschs (http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/sprachlog/allgemein/2010-08-14/pro-google-street-view) inzwischen immer mehr erstaunt, sind die unverkennbaren Anzeichen von Persönlichkeitsspaltung bei unseren Politikern. Denn Datenschutz für die Bürger ist ihnen nicht immer wichtig. Zwar schon bei Facebook, Google Street View oder in Betrieben, aber keinesfalls bei Vorratsdatenspeicherung, elektronischem Personalausweis oder Menschennummer (=lebenslang gültige eindeutige Steuernummer). Und sie haben beim einen wie beim anderen keine Ahnung von der Technik, ihren Chancen und ihren Risiken.
Shnitzelator 25. August 2010 um 8:02
@_Flin_: Kritik muss nicht immer konstruktiv sein, auch wenn das gerne als gute Diskussionskultur verkauft wird. Nehmen Sie doch als Beispiel mal Kabarettisten… ich denke in den wenigsten Faellen findet man dort konstruktive Kritik mit Gegenvorschlaegen. Ist ja auch nicht Sinn der Sache, oder? Agitation gehoert zur Demokratie dazu! Man schaue sich nur einmal die doch ach so gescholtenen Politiker an…
spider 25. August 2010 um 8:12
stimme dir fast vollkommen zu thomas…
nur bei einer sache, muss ich dir widersprechen….
die nehmen keine drogen! darum sind sie ja so phantasielos…
mein vorschlag – wir pflanzen denen mal richtig gutes gras vor den bundestag und hoffen, dass sie dann zur besinnung – äh vernunft kommen…
Christoph Kappes 25. August 2010 um 8:25
Im Entwurf fehlt der Einschub „, die nicht öffentlich zugänglich sind,“. Dann passt das.
Carsten Tergast 25. August 2010 um 8:27
Moin, moin,
insgesamt Zustimmung, gibt in etwa das wider, was ich mir angesichts der Meldungen auch dachte.
Eine Anmerkung zu diesem Zitat:
„Tatsächlich, schilderte mir eine hochrangige Recruiterin einer der großen, deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sei es doch so: “Ich mache mir Sorgen, wenn ein Kandidat während seines Studiums nicht feiert – dann will er das nämlich vielleicht später nachholen.”
Das ist natürlich genauso Bullshit, wie die vorher erwähnte umgekehrte Position. Was soll ein Unternehmen mit jemandem, der nicht entspannt und locker genug ist, trennen zu können zwischen Job und Feier? Personaler sollten froh sein, wenn der Bewerber erkennbar mit beiden Beinen im Leben steht . Aktuelle Partyfotos auf Facebook sprechen nicht zwangsläufig dagegen…
Turtle 25. August 2010 um 8:36
Was ich immer wieder zum Kopfschuetteln finde: Es wird mindestens zweimal pro Woche behauptet, dass Bewerber nicht eingeladen oder eingestellt wurden wegen Dingen die sie in Facebook und Co. hinterlassen. Bisher kenne ich nur die Behauptung, nicht mal den Hauch eines Belegs dafuer. Ich halte das schon lange fuer eine urban legend. Abgesehen davon: Das Gesetz sagt nix darueber aus, das Personaler nicht einfach einen Namen googlen koennen, ueber die meisten Menschen die im Netz unterwegs sind, wuerde man da auch was finden. Na und? Wer so daemlich ist, Bewerber letztlich nach ihrer Erscheinung im Netz auszusuchen, hat den Schuss eh nicht gehoert.
Ich empfehle auch mal das Interview von heute morgen im Deutschlandfunk mit R. Goehner, seines Zeichens BDA-Hauptgeschäftsführer. Sehr erhellend! http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1256415/ (der Interviewer S. Heinlein war heute mal nicht ganz so schlecht wie sonst)
Jan Schmidt 25. August 2010 um 8:37
Ich bin in der Sache bei _Flin_ – es geht darum, eine Regelung zu finden, dass auch die digitale Öffentlichkeit nicht binär ist, also „Räume“ im Internet existieren, wo ich mit meinem sozialen Umfeld austausche und NICHT (damit rechnen/davon ausgehen) will, dass das was da auftaucht mal im beruflichen Kontext gegen mich verwendet wird. Der Einschub von Christoph Kappes ist ein guter Vorschlag, um diese Erwartung, die Nutzer (völlig zu Recht) an die weitere Verwendung ihrer Kommunikationsdaten haben, an einer technischen Regelung festzumachen. Vielleicht entwickeln sich in der Diskussion noch schlauere Regelungen. Aber vom Prinzip her zielt die Passage im Referentenentwurf in die völlig richtige Richtung.
Digitalisierung: Wenn Deutschland das Internet entwickelt hätte… » netzwertig.com 25. August 2010 um 8:37
[…] Nun könnte man sagen: Alles pure Spekulation und völlig absurd. Ja, natürlich könnte man das. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass allein der Gedanke, das Internet wäre nicht ein sich quasi verselbstständigendes Phänomen gewesen sondern ein offizielles staatliches Innovationsprojekt in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und Medienunternehmen, äußerst unbehaglich ist. Und dass dies eklatante Mängel daran offenbart, wie in Deutschland heute auf den technischen Fortschritt reagiert wird. Nämlich auf eine Art, die das Internet im Keim erstickt hätte (und absurde Gesetzentwürfe). […]
Sophrosynos 25. August 2010 um 8:43
Kann dem Kommentator _Flin_ nur zustimmen: das unflätige Bashing gegen den Versuch, ein ernstzunehmendes Problem zu lösen, ist vollkommen neben der Spur. Kritik muss nicht notwendig einen konstruktiver Gegenvorschlag liefern, aber hilfreich wäre es schon. Zumindest aber eine ordentliche Würdigung des Problems (ungefähr: Aufweichung der Grenze zwischen Privat- und Berufsleben).
Aber einfach draufhauen ist natürlich viel einfacher, als sich mit den komplexen gesetzlichen Konstrukten auseinander zu setzen, die nunmal die Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Handelns ausmachen. Schade um die vertane Chance…
SvenR 25. August 2010 um 9:00
Was seid Ihr alle für Gutmenschen.
Genauso wenig, wie in der Absage stehen wird »wir stellen keine Neger ein« wird da stehen »in Facebook sind zu viele Saufbilder von ihnen zu finden«.
Wenn jemand eine junge, blonde, dickbusige Sekretärin haben will, dann stellt er auch eine solche ein, egal ob er in sozialen Netzwerken suchen darf, ob es Bewerbungen anonymisiert werden müssen oder der Papst heiratet. Vielleicht sind in diesem Falle sogar Facebook-HWG-Bilder und -Postings von Vorteil.
Jan Schmidt 25. August 2010 um 9:28
SvenR: Na klar – aber soll man deswegen drauf verzichten, gewisse Vorstellungen über das gewünschte soziale Miteinander festzuschreiben?
Thomas Pfeiffer 25. August 2010 um 9:28
Guten Tag,
was ist dagegen einzuwenden, es einem Arbeitgeber zu untersagen, seinen Mitarbeitern *systematisch* nachzuspionieren?
Eine solche hier Polemik ist ist meinen Augen nicht nur nicht zielführend, sondern einfach unverschämt.
Links vom 2010-08-23 bis 2010-08-25 | Was is hier eigentlich los? 25. August 2010 um 9:46
[…] Der Wahnsinn grassiert im Haus von Thomas de MaizièreWat haben die Leute denn nur immer mit diesem Internet? Einfach mal in Ruhe lassen … […]
BobHope 25. August 2010 um 9:49
Hmmm, und vorher war es kein Problem die Regierung ernst zu nehmen?
Konstantin Neven DuMont 25. August 2010 um 9:53
Sehr geehrter Herr Knüwer,
ich glaube auch, dass Sie Ihre Ziele besser erreichen könnten, wenn Sie Ihre Argumente mit weniger Schaum vorm Mund vortragen würden. Versuchen Sie es einfach mal.
Herzliche Grüße
prüfer 25. August 2010 um 11:29
Ich habe noch ein wenig Rest-Hoffnung dass ja vielleicht der Bundespräsident da mal eine Duftmarke setzt. Wie oben schon erwähnt halte ich die unklare Abgrenzung zwischen „privaten“ und „öffentlichen“ Netzwerken für verfassungsrechtlich bedenklich.
Frank 25. August 2010 um 12:23
Ich nehme an, dass der oben zitierte Passus vor dem Hintergrund von Fällen wie dem von Mark Ions eingefügt wurde:
An ex-employee of recruitment firm Hays has been ordered to disclose details of his profile at social networking site LinkedIn. Mark Ions set up a rival agency and is accused of using LinkedIn to steal clients. He says Hays encouraged his use of the site.
Herr Ions hat seinen LinkedIn Account während seiner Arbeit bei Hays benutzt, um Kontakte zu knüpfen, die er später in seiner eigenen Firma nutzte.
s.a. http://www.theregister.co.uk/2008/06/09/linkedin_hays_ions/
De Maizière: Heimlich in Soziale Netzwerke einschleichen, ist für Arbeitgeber tabu — CARTA 25. August 2010 um 13:16
[…] Netzwerken im geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz (Gesetzentwurf) breits vorab einiges Unverständnis ausgelöst haben, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Regelungen heute vor der […]
Georg 25. August 2010 um 15:46
Ich verstehe Thomas‘ Wut sehr gut und bin der Meinung, dass hin und wieder keine sachliche Replik auf skandalöse Gesetzesvorhaben mehr möglich ist. Hier werden Arbeitnehmerrechte mit Hohn versehen: Welches Gericht Deutschlands könnte basierend auf dem Entwurf gegen die Recherche bei Facebook, Xing, meinVZ etc. urteilen? Es fehlt jegliche transparente, belastbare und diskriminierungsfreie Definition der erlaubten und nicht erlaubten Social Media Dienste.
links for 2010-08-25 | Too much information 26. August 2010 um 0:05
[…] Der Wahnsinn grassiert im Haus von Thomas de Maizière | indiskretionehrensache.de […]
Lesenswerte Artikel 26. August 2010 26. August 2010 um 11:28
[…] Der Wahnsinn grassiert im Haus von Thomas de Maizière Das ist die Folge von jahrelang immer wieder veröffentlichten Artikeln in den MSM, die vor dem Personalchef in den Social Networks warnen. Dass der Blödsinn aus dem öffentlichen Diskurs irgendwann in die Politik und handfeste Gesetze sickert, war nur eine Frage der Zeit. Man darf sich bei den Altlastmedien bedanken. […]
Tobias 26. August 2010 um 13:33
Stellt euch mal nicht so naiv an .. natürlich kann man das nachweisen, dass ein Personalchef A über den Bewerber C auf einer Internetplattform B nach persönlichen Daten gesucht hat … nämlich genau dann, wenn die somit notwendigen weitereren – kleineren- Anpassungen vollzogen sind:
– nach der lebenslangen Nummer beim Finanzamt erhält man auch eine lebenslange IP Adresse (nur Privatpersonen erhalten IP Adressen)
– man kommt auch nur noch mit einem Passwort (zu seiner IP Adresse) ins Internet, ähnlich wie beim Bankautomaten beim Bargeldverkehr oder beim Onlinebanking
– die Provider dieser Welt haben die IP Adressen und deren Bewegungsbild auswertungssicher zu dokumentieren und jederzeit den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen, indem diese Ermittlungsbehörden einen automatischen Zugang zu diesen Daten haben
– jeder negative Bewerbungsbescheid ist der zwangszugeordneten Gewerkschaft zuzuleiten, die die automatisierte Überprüfung – parallel zur den Ermittlungsbehörden – und als Absicherung zugunsten des Bewerbers durchführt, sprich
die Gewerkschaft D wird auf Zuleitung der Bewerbungsunterlagen bzw. der negativen Rückmeldung des Bewerbers C einen Suchlauf bei sämtlichen Providern dieser Welt durchführen, ob die in einem automatisierten Übermittlungsverfahren bekanntgewordene IP Adresse des Personalchefs A auf den Webseiten des Social Medias zu finden ist und ob diese im Zeitraum der Bewerbung eine Suchabfrage bezüglich des Bewerbers B durchgeführt hat bzw. auf den anzuzeigenden eigenen Profilen des Bewerbers B – unwissentlich oder nicht – gelandet ist. Der letzte Halbsatz hat keine zeitlich eingeschränkte Regelung.
Sollte diese erste Abfrage zu keinem Ergebnis führen, so wird in einer weiteren Überprüfung sämtlicher IP Adressen sämtlicher Mitarbeiter in der Firma des Personalchefs A eine erneute Abfrage gestartet.
Erst wenn auch diese Abfrage negativ beschieden ist, kann man davon ausgehen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden. Die hierfür notwendigen Daten werden natürlich nicht gelöscht sondern für weitere Abfragen im Rahmen weiterer Bewerbungsprozesse gespeichert, um die Prozesse zu beschleunigen und effektiver zu gestalten.
Alles im Sinne eines datenschutzsicheren Arbeitnehmerlebens …
Also ich weiß gar nicht, was ihr alle wollt … die neue Gesetzgebung ist doch anhand ein paar kleineren Änderungen spielerhaft umzusetzen …
Nachtigall .. ich hör dich trapsen!?
bingfan 26. August 2010 um 15:45
Ich kann Ihre Aufregung nicht verstehen. Allerdings habe ich zuerst den Gesetzentwurf mit Kommentar gelesen und nicht was andere darüber geschrieben habe.
Das Gesetz macht klar, dass „private Räume“ – egal ob reale oder virtuelle, schützenswert sind und in diese nur aus berechtigtem Interesse eingedrungen werden darf.
Darüber sollten wir uns doch freuen.
Details regeln dann sowieso Betriebsvereinbarungen und konkrete Verfahren in den Unternehmen.
kai0003’s soup 26. August 2010 um 17:15
„Morgen will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeit…“…
Morgen will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer beschließen. Das ist an sich eine gute Sache. Allein: Was bei Netzpolitik und Internet-Law nun durchsickert kann nur als Beweis gelten, dass im Innenministerium Referen…
Realitätsfernes Gebrabbel & unangebrachte Tipps fürs Gehaltsgespräch | JOBlog – der Job & Karriere Blog 27. August 2010 um 17:30
[…] ihre Inkompetenz öffentlich kundtun, sollte man einfach aus dem Amt befördern! Thomas hat sich ebenfalls sehr eloquent (und kein bisschen weniger schockiert) zum Thema geäußert, und auch Tobias macht sich so seine […]
Bookmarks von 15. Juli 2010 bis 29. August 2010 « Notizen 29. August 2010 um 23:04
[…] Arbeitnehmerdatenschutzgesetz – „Der Wahnsinn grassiert im Haus von Thomas de Maizière“ […]
Kolumne: Death comes ripping 4. September 2010 um 7:04
[…] in Deutschland, und hier wird nun mal alles durch die Politik geregelt. Diese hat sich nun an einer Regulierung der Recherche in sozialen Netzwerken versucht, die dämlicher ist als alles, was bisher in Sachen Netzpolitik verbrochen wurde. Bei XING darf der […]
Web 2.0, Social Media & Recht 20. Oktober 2010 um 8:51
Arbeitnehmerdatenschutz – Gewinnung von Arbeitnehmer- und Bewerberinformationen über Soziale Netzwerke…
Nachdem der geschätzte Kollege Stadler sich letzte Woche mit dem Problem auseinandergesetzt hat, inwieweit die Polizei in Sozialen Netzwerken ermitteln darf, möchte ich mich nachfolgend mit der Frage beschäftigen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen …
Natürlich suchen Unternehmen im Netz nach Infos über Bewerber! | TechBanger.de 13. November 2010 um 6:55
[…] ist so verstörend weltfremd, dass es schwer fällt, dazu etwas Vernünftiges zu schreiben. Ich möchte mich auch gar nicht wiederholen, sondern auf meinen Artikel „Warum […]
Too much information » Lesezeichen 15. Februar 2011 um 21:04
[…] Der Wahnsinn grassiert im Haus von Thomas de Maizière | indiskretionehrensache.de […]
Arbeitnehmerdatenschutz und Social Networks Arbeitsrecht 2.0 Arbeitnehmer Bewerberüber Soziale Netzwerke Datenschutz 14. Januar 2013 um 13:46
[…] § 32 Abs.6 S.3 BDSG-E wird eine bereits viel diskutierte und kritisierte Differenzierung zwischen „freizeitorientierten Netzwerken“ (wie Facebook, Youtube & Co) und […]