Jetzt ist es also passiert. CDU, CSU und FDP haben in willfähriger Hörigkeit gegenüber den Lobbyisten der Verlagsindustrie ein rechtliches Monster namens Leistungsschutzrecht beschlossen, dass für jeden, der Texte im Internet veröffentlicht eine rechtliche Gefahr bedeutet.
Es ist ein Tiefpunkt der deutschen Netz- und Innovationspolitik. Auch weiterhin bleibt Deutschland die rückständigste, westliche Nation im Bereich Digital, aus der Technologie- ist eine Besitzstandswahrungsnation geworden. Schuld daran ist ganz klar die Regierung Angela Merkel, die wie keine zuvor gegen Datenschutz, Innovationen und Venture-Capital-Investoren vorgeht. Diese Kanzlerin wird dann am Montag die Cebit eröffnen. Deren Thema: „Shareconomy“. Ist das verlogen, dumm oder verwirrt?
Nun gut. Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.
Seit dem Juni verlinke ich nicht mehr auf Verlagsinhalte, weder hier noch auf Twitter oder Facebook – und ich habe nichts vermisst. Gern hätte ich natürlich auf die neuesten Meldungen meines Ex-Projekts „Wired“ verwiesen oder auf das wirklich exzellent gemachte Greentech-Blog der „Wirtschaftswoche“. Tja.
Es hat sich auch kein einziger Leser beschwert. Mir persönlich hat dies ein wenig mehr Arbeit bereitet, gleichzeitig meinen Informationskonsum aber bereichert.
Denn nun bin ich gezwungen für Meldungen, die ich belegen möchte, alternative Quellen zu suchen. Das können Blogs sein, die bisher nicht auf meinem Radar waren, aber auch internationale Quellen. Bringt das Verlage ins Wanken? Nein. Es kostet sie nur ein wenig Geld. Denn wenn Blogs nicht mehr auf ihre Inhalte verlinken, müssen sie ein wenig mehr in Suchmaschinenoptimierung stecken. Denn genau das tun sie: Obwohl Sie Google als Feind sehen, möchten sie möglichst weit oben stehen – bipolar, darf man so was nennen.
Doch es geht ja noch mehr. Behandeln wir Verlage doch so, wie sie das Internet behandeln. Geht es darum, einen Verlag zu kritisieren, ist das Nennen von Ross und Reiter unumgänglich. Doch warum sollte man sie loben oder zitieren? Sie wollen doch gar nicht, dass ihre Inhalte verwendet werden. Also schreiben wir uns doch künftig Meldungen aus Quellen zusammen, so wie es hunderte von Online-Redaktionen in der Republik tun. Gibt es einen klaren Urheber, so reicht als Quellenangabe doch „Zeitungsbericht“, „Medienszene“ oder „Totholzgemeinde“. Machen Verlage doch auch so.
Und dabei sollten wir besonders auf jene Verlage achten, die uns dies eingebrockt haben. Wolfgang Blau, ehemals als Zeit.de-Lenker Deutschlands kundigster Online-Chefredakteur, nennt die Namen:
The ancillary copyright was the brainchild of Springer publishing, lobbied for by Burda, Zeit-Verlag, Gruner&Jahr, FAZ, WAZ and others.#lsr
— Wolfgang Blau (@wblau) 1. März 2013
Was das erreicht? Zumindest die Leser von Blogs werden erkennen, dass man auf Verlagsprodukte angesichts ihrer aktuell miserablen Leistung und ihrer Lügenkampagne für den eigenen Vorteil sehr gut verzichten kann.
Absehbar wird das Gesetz den Bundesrat nicht passieren. Spätestens das Bundesverfassungsgericht wird es kippen. Dass, übrigens, Gesetze vom Parlament beschlossen und von den Gerichten reihenweise gekippt werden, empfinden CDU-Abgeordnete als ganz toll. Eine Meinung, die von der Mehrheit der Menschen so wohl nicht geteilt werden dürfte.
Wenn das Gesetz dann abgeschossen wurde, können wir InsInternetSchreiber weitersehen. Aber vielleicht stellen wir bis dahin fest, dass wir Verlagsinhalte dauerhaft nicht brauchen.
Kommentare
Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht | stohl.de 1. März 2013 um 11:25
[…] Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte. Soeben das D64-LSR-Wordpress-Plugin aktiviert, also nicht […]
Franziska 1. März 2013 um 11:41
Schön wäre eine Funktionalität bei Google, mit der man automatisch die Verlage, die das LSR wollen, rausfiltern könnte – egal ob „Snippets“ erlaubt wären 🙂
Daarin 1. März 2013 um 11:49
Wie wäre es mit einer Blacklist. Die könnte man dann mit einem Firefox-Plugin anzeigen lassen. Also nicht dass die Seiten nicht angezeigt werden sondern dass ein Warnhinweis kommt.
Jetzt ist es passiert: das Leistungsschutzrecht ist da. | Ralf Simon 1. März 2013 um 11:51
[…] greife ich gerne das Blog “Indiskretion Ehresache” von @tknuewer auf und schließe mich ihm […]
Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte | Die Abzocker 1. März 2013 um 11:52
[…] Jetzt ist es also passiert. CDU, CSU und FDP haben in willfähriger Hörigkeit gegenüber den Lobbyisten der Verlagsindustrie ein rechtliches Monster namens Leistungsschutzrecht beschlossen, dass für jeden, der Texte im Internet veröffentlicht eine rechtliche Gefahr bedeutet. zum Artikel […]
sabur-randers.com | Streit um Urheberrecht – Deutschland: Bundestag beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht 1. März 2013 um 12:16
[…] indiskretionehrensache.de: Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte […]
Moki 1. März 2013 um 12:41
Das LSR braucht doch gar keine Zustimmung durch den Bundesrat. Der Bundesrat kann soweit mir bekannt nur Einspruch erheben, was das Inkraftreten dann eine zeitlang verhindert. Man könnte jetzt drauf bauen, dass dann die Bundestagswahl kommt, und das LSR von einer neuen Regierung dann begraben wird. Aber das wird nicht der Fall sein. Ich sehe momentan nichts, was einer dritten Regierung Merkel im Wege stehen könnte.
Und so ganz allgemein hab ich so ein diffuses Gefühl, dass es für den Fortgang der Diskussion nichts bringt, wenn man eine pauschale Frontlinie gegen Verlage einzieht. Auch wenn man nicht damit einverstanden ist, was so manche Verlagsleitung fabriziert, sitzen doch in den Redaktionsstuben etliche gescheite Kollegen. Und die Verbindung zu diesen Leuten sollte man nicht kappen.
Stimmen zum Leistungsschutzrecht 1. März 2013 um 13:41
[…] Thomas Knüwer […]
Christian 1. März 2013 um 14:07
Gibt es eigentlich eine vollständige Liste der Unterstützer der LSR? Damit man weiß welche Medienhäuser man meiden sollte?
Thomas Knüwer 1. März 2013 um 15:04
Das ist relativ egal. Denn kein Medienhaus kann sich entziehen – dafür müssten rechtsgültige Verträge mit jedem Nutzer abgeschlossen werden. Äußerungen wie die von Spiegel Online, man dürfe ruhig auf sie verlinken, haben exakt keinen Wert. Denn weder hat dies die zeichnungsberechtigte Geschäftsführung geschrieben, noch hält dies länger. Kaum kommt ein neuer Chef, kann schon wieder anders gehandelt werden. Dass man Verlage trifft, die tatsächlich gegen das Leistungsschutzrecht sind, ist ein Kollateralschaden.
Argentinisches Tagebuch 1. März 2013 um 16:39
Ich glaube ja immer an das Schlechte im Menschen – und im Medienmenschen erst recht, bin ja selbst einer, hehe. Aber meinen Sie, Spiegel Online wäre so irre, eine ja doch schriftlich gegebene Verlinkungserlaubnis zu streichen? Davon ab, wie Moki ist auch mir ein bisschen zu viel Schlachtengetrommel in diesem Text. Jetzt die Zeitungen vernichtend zu schlagen, ihren Untergang herbeizusehnen, gewissermaßen Tod oder Kapitulation zu fordern (meine Interpretation der Idee) – darum kann’s doch eigentlich auch nicht gehen.
Thomas Knüwer 2. März 2013 um 0:28
Also, wenn Sie Schlachtengetrommel vernehmen, dann verstehen Sie mich falsch. Ich schreibe ja explizit, dass dies nur Nadelstiche sein können. Auch sehen ich nicht den Untergang der Zeitungen herbei – denn der kommt auch ohne Leistungsschutzrecht, dazu habe ich hier bereits mehrfach geschrieben. Ich möchte nur den Vorschlag machen, Verlage zu zu behandeln, wie sie freie Autoren im Web behandeln.
Teilen erwünscht – Keine Angst vorm neuem Leistungsschutzrecht 1. März 2013 um 17:29
[…] Leistungsschutzrecht, kurz LSR, ist durch und so mancher Blogger ruft zum totalen Boykott der großen Medien auf. Dies bedeutet, man soll in Zukunft keine Inhalte mehr von den Großen […]
Verus Votum 1. März 2013 um 19:18
@Moki
Es steht zu bezweifeln, dass CDU/FDP das Geschacher um das LSR nochmal durchziehen wenn sie wiedergewählt werden. Insofern bringt die Mehrheit von SPD/Grüne im Bundesrat eine Menge.
Was Ihr diffuses Gefühl angeht, es gibt sicher auch einzelne Politiker (wie N64 oder der Club der CDU) die gegen das LSR sind/waren. Nur leider wollten Papi und Mami es trotzdem. In dem Sinne ist es dann auch egal wenn von 100 Redakteuren 1 gegen das LSR ist. Die Verlage interessiert das nicht (siehe dazu auch die Selbsterkenntnis des Journalisten einer großen deutschen Tageszeitung). Die bewegen sich erst, wenn sie merken wie unwichtig sie sind.
zoom » Es kommt, wie es kommen musste: Oversum-Schwimbad steht vor der Schließung – Pleite. « 1. März 2013 um 20:22
[…] ist übrigens das Leistungsschutzrecht vom Bundestag verabschiedet worden. Die Leistungen der Presseverlage sollen geschützt werden. Fragt sich nur, […]
itbeobachter 1. März 2013 um 20:38
Stimmt Thomas! Da kann man nicht mehr zwischen gut und böse unterscheiden. Es zählt ganz oder gar nicht. Denn die, die das LSR durchgeboxt haben, sind ja auch nicht gebremst worden von den Verlagen, die dagegen waren. Daher halte ich den Ansatz, auf Verlinkungen zu Verlagen zu verzichten auch für richtig und schließe mich auch an.
Bundestag nimmt Leistungsschutzrecht an | itbeobachter 1. März 2013 um 21:00
[…] doch und entgegen meiner gestrigen Aussage zum LSR. Der Grund liegt im Beitrag von Thomas Knüwer https://www.indiskretionehrensache.de/2013/03/verlinkung-verlagsinhalte-leistungsschutzrecht/comment-…Ich finde seine Argumentation vollkommen richtig und werde auch daher nicht mehr auf Inhalte von […]
Felix Disselhoff 1. März 2013 um 21:34
Was soll die Panikmache für Nichts? Solange das Gesetz nicht vom Bundesrat genehmigt/gekippt wurde, passiert doch nichts. Ich kann diese ewige Verlagskritik einfach nicht mehr lesen. „Verlagsprodukte angesichts ihrer aktuell miserablen Leistung und ihrer Lügenkampagne“? Ernsthaft? Beispiele? Oder braucht es die nicht als Blogger? Immer dieses Frontenerklären zwischen Bloggern und Verlagen. Als ob es da eine Feindschaft außerhalb dieser Polemiken geben würde
Thomas Knüwer 2. März 2013 um 0:34
Die Beispiele gab es hier und anderenorts reichlich. Ich verweise da auf die fünfteilige Serie von Stefan Niggemeier „Lügen für das Leistungsschutzrecht“: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/luegen-fuers-leistungsschutzrecht-5/
Was die miserablen Leistungen betrifft: Auch darüber habe ich hier immer wieder geschrieben, ebenso viele andere Medienblogs.
Die Fronten zwischen Bloggern und Medien, auch das habe ich in den vergangenen Jahren mehrfach geschrieben, werden übrigens nicht von den Bloggern aufgemacht – sondern ganz klar von den Medien, getragen von Beschimpfungen und Herabwürdigungen. Und: Es gibt diese Feindschaft – auf der Seite des weitesten Teils der Print-Redaktionen, die keinen Bock auf dieses Internet haben. Schon mehrfach zog ich den Vergleich: Würde das über Modelleisenbahnfreunde geschrieben, was über Blogger verfasst wird, würde Deutschland kochen.
Dentaku » LSRDNSBL 1. März 2013 um 22:07
[…] groß. Da ist es eine nachvollziehbare Reaktion, auf die Befürworter des Leistungsschutzrechts nicht (mehr) verlinken zu […]
Marcus 1. März 2013 um 22:31
We did it
http://filtr.de/blog/2013/03/01/was-bedeutet-das-deutsche-leistungsschutzrecht-lsr-fr-filtr-de/
OttoKrüja 1. März 2013 um 23:20
»Dass, übrigens, Gesetze vom Parlament beschlossen und von den Gerichten reihenweise gekippt werden, empfinden CDU-Abgeordnete als ganz toll.«
Yeah, und in der dazugehörigen PK treten genau die Verantwortlichen für das jeweilige Gesetz, welches ebenn gerade kassiert wurde, vor die Mikrofone und singen ein Hohelied auf das Verfassungsgericht als mächtige Instanz gegenüber demokratiefeindlicher Bestrebungen. Bizarr.
Clowns, Politiker, Eumann, Zeitung, Wohnen | Post von Horn 1. März 2013 um 23:42
[…] die wie keine zuvor gegen Datenschutz, Innovationen und Venture-Capital-Investoren vorgeht. Aus: Indiskretion Ehrensache b. Zeitung wird zu Contentlieferant In den USA serviert die New York Times Nutzern der […]
Peter Viehrig 2. März 2013 um 2:21
@Felix Disselhoff
Als kleine Ergänzung: Der Bundesrat kann das LSR nicht kippen, da das LSR kein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist, siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbed%C3%BCrftiges_Gesetz
(Vorsicht! Internet!)
Wenn die Verlage weiterhin sich an den Zeiterfordernissen vorbei mittels einer Parlamentsmehrheit, die nur noch als korruptes Lumpenpack korrekt beschrieben werden kann, ihre Existenzsicherung herbeizulobbyieren versuchen, müssen Sie das ja bald nicht mehr, da sie sich dann selbst beerdigt haben werden.
Und ich stimme Herrn Knüwer ebenfalls darin zu, daß es mitunter die falschen treffen mag, dies aber nichts daran ändert, daß es nur so sinnvoll gehandhabt werden kann, alle Verlage komplett aus jedweder Verlinkung zu halten.
Argentinisches Tagebuch 2. März 2013 um 2:48
@ Thomas Knüwer: Ich räume ein, dass ich Ihre Worte ein bisschen freier interpretiert habe. Mir klang das nur streckenweise zu selbstgerecht und hämisch, siehe:
„Gibt es einen klaren Urheber, so reicht als Quellenangabe doch ,Zeitungsbericht‘, ,Medienszene‘ oder ,Totholzgemeinde‘. Machen Verlage doch auch so.“
Nein, bitte nicht. Das wäre knapp unter meinem Niveau und deutlich unter Ihrem. Schönes Wochenende!
Blogger unter sich | schneeschmelze | texte 2. März 2013 um 4:56
[…] Knüwer schlägt vor, das von Bundestag gestern beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Anlaß zu […]
Presseschredder 1.3. 2013 | die Schrottpresse 2. März 2013 um 10:05
[…] Bei der Opalkatze: Diese Seiten unterstützen das Leistungsschutzrecht Carta: Opposition aus SPD, Grünen und Linken verhilft LSR zum (vorläufigen) Sieg Indiskretion Ehrensache : Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte […]
Das Leistungsschutzrecht: wer an Vernunft geglaubt hat, wurde enttäuscht 2. März 2013 um 10:26
[…] Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte – Indiskretion Ehrensache; […]
Bloggen mit dem #LSR | Nics Bloghaus 2. März 2013 um 11:19
[…] ist Tomas Knüwer einfach zuzustimmen, wenn er schreibt, dass die Verlagshäuser regelrecht darum betteln, […]
Baschdi 2. März 2013 um 12:59
> sitzen doch in den Redaktionsstuben etliche gescheite Kollegen
Dieses „Schicksal des Untergangs“ ist selbst gewählt. Die „Kollegen“ können jeden Tag kündigen und ein Blog anlegen.
Der Staat als Steigbügelhalter für Abmahn-Gichtlinge: Als Quellen-Angabe künftig nur noch “Totholzgemeinde” | Ich sag mal 2. März 2013 um 15:50
[…] Konsequenter ist da schon die Position von Thomas Knüwer: “Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhal… […]
Leistungsschutzrecht und jetzt? : Jörn Schaars feine Seite 2. März 2013 um 16:13
[…] Weil es offenbar vielen anderen Bloggern genau so geht und weil sie vielleicht auch ein kleines bisschen trotzig reagieren, gibt es nun den Aufruf, die Befürworter-Verlage des LSR nicht mehr zu verlinken: […]
LSR – lasst die Totholzmedien sterben | anthark 2. März 2013 um 19:37
[…] Ich werde kein Totholzmedium mehr abonnieren oder ausprobieren. Und damit unterstütze ich “Indiskretion Ehrensache” in ihrem Anliegen jede Verlinkung zu stoppen. Die Verlage haben sich ihr eigenes Grab […]
zollverein 2. März 2013 um 23:52
Danke, Herr Knüwer, für diese deutlichen Worte. Es wird Zeit, die Sache mit dem Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit ernst zu nehmen…
zoom » Umleitung: Besuche bei Blogs und Websites – Männer, Medien und die Krise … « 3. März 2013 um 12:11
[…] Verlage II: Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte … indiskretion […]
#LSR – Leistungsschutzrecht und Fokus Fussball | Fokus Fussball 3. März 2013 um 13:32
[…] Thomas Knüwer Nicsbloghaus Robert Basic […]
Leben in Zeiten des Leistungsschutzrechts für Presseverleger – Brillenträger 3. März 2013 um 19:34
[…] Knüwer fasst es kurz und knackig zusammen: Es ist ein Tiefpunkt der deutschen Netz- und Innovationspolitik. Auch weiterhin bleibt Deutschland […]
Auch wenn das Leistungsschutzgelderpressungsrecht noch … | sb'log 3. März 2013 um 20:36
[…] Motto: Versuch macht klug. Und das Risiko ist mir zu hoch, weshalb ich es hier jetzt auch mit Thomas Knüwer […]
Neues aus dem Abfall, 4. März 2013 | Hendryk Schäfer 4. März 2013 um 7:53
[…] Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte – […]
Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht #LSR | STAR COMMAND Communiqué 4. März 2013 um 9:06
[…] Thomas Knüwer auf “Indiskretion Ehrensache” […]
Horst 4. März 2013 um 10:54
Hier gibt es eine hochoffizielle Liste aller Gesetze, die das BVG gekippt hat. Alle Regierungen inkl. der alten rot/grün Regierung hübsch dabei.
http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/index.html
Ross und Reiter: Welche Verlage unterstützen das Leistungsschutzrecht? Eine Namensliste. | endoplast.de 4. März 2013 um 16:35
[…] und sogenannte Aggregatoren, die auf Verlagsinhalte verweisen, dafür bezalen sollen, wenn sie auf Inhalte von Webseiten […]
Fundraisingwoche vom 25.02.-03.03.2013 | sozialmarketing.de – wir lieben Fundraising 4. März 2013 um 18:04
[…] Ehrensache: Stoppt Verlinkung auf Verlagsinhalte Web-Ideas: WordPress Plugins für Rich Snippets Basic Thinking: Google+ Sign-In soll die […]
Compyblog 4. März 2013 um 18:41
Lügenschützertag…
Wenig überraschend hat am Freitag der Bimbestag nicht nur das Lügenschutzgeld beredet, sondern auch noch beschlossen. Ich hab dann die Gelegenheit genutzt, und nachgefragt, wie denn der Heise-Verlag sich offiziell zu dem Gesetz stellt, und als Antwort …
Besinnt Euch! — Carta 5. März 2013 um 9:10
[…] Verlagsangebote auslisten. Und Thomas Knüwer beschreibt, wie er seit einem halben Jahr nicht mehr auf Verlagsinhalte verlinkt, ohne etwas zu vermissen. In einem Blog, das sich mit dem […]
Kausalzusammenhaenge konstruieren | stk 5. März 2013 um 11:27
[…] Die oertliche Zeitung macht zu meiner Freude neuerdings auch wieder ein wenig auf Datenjournalismus: Der Schwoermontag soll laut Willen des Gemeinderats ein frueheres Ende bekommen, weil „die Exzesse zunaehmen“, und ich war positiv ueberrascht, dass man in der Onlineredaktion bei Stadt und Rettungsdienst nach Zahlen fragte, die das belegen sollen. (Warum ich nicht auf den Originalartikel linke, steht hier.) […]
PRmacher 7. März 2013 um 11:27
Beginnt nun das Grauen?…
Nun ist es also passiert: Trotz heftigen Gegenwinds aus dem Web hatte die jahrlange Lobbyarbeit der Verlage Erfolg und das Leistungsschutzrecht wurde im Bundestag auf den Weg gebracht. Presseverlage wollen sich nicht länger die Butter vom Brot nehmen l…
Enno Lenze 16. April 2013 um 9:28
Liebe Leser des Blogposts obenm
leider stimmt es nicht, dass Verlage und Verleger einen Vorteil daraus schlagen. Nur Presseverlage haben damit zu tun. Keine Buchverlage, keine Spieleverlage und keine Musikverlage haben irgend einen Vorteil.
Ich als Buchverleger habe auf der Demo von der das Foto stammt gestanden und dagegen demonstriert. Leider wollen zu viele Leute diesen Punkt nicht wahr haben.
Gruß, Enno Lenze
Leistungsschutzrecht untersagt die Zitierung kleinster Textausschnitte | PR im Web 8. Juli 2014 um 10:44
[…] reiner Vorsicht raten wir auch all unseren Kunden in ähnlicher Weise zu verfahren und Verlagsinhalte aus rechtlicher Unsicherheit heraus weder zu zitieren noch zu verlinken. Für […]
Jetzt ist es passiert: das Leistungsschutzrecht ist da. | Ralf Simon 18. Oktober 2014 um 18:40
[…] greife ich gerne das Blog “Indiskretion Ehrensache” von @tknuewer auf und schließe mich ihm […]
Teilen erwünscht – Keine Angst vorm neuem Leistungsschutzrecht 26. Oktober 2014 um 12:39
[…] Leistungsschutzrecht, kurz LSR, ist durch und so mancher Blogger ruft zum totalen Boykott der großen Medien auf. Dies bedeutet, man soll in Zukunft keine Inhalte mehr von den Großen […]