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Zwei Fälle, lautet ein alter Journalistenwitz, sind ein Trend, drei sind eine Welle. Gehen wir danach, dann stehen Gastro-Kritikern und Bewertungsportalen wie Qype eine schwere Zeit bevor. Die Justiz kennt keinen gesunden Menschenverstand. Das ist nun mal so. Und deshalb sind zwei Rechtsstreitigkeiten, die eine in den USA, die andere in Irland, auch einen Blick wert. Denn wie Menschen, die im Internet unterwegs sind wissen, ist kein Urteil zu bizarr, um auch von deutschen Richtern gefällt zu werden.

In diesen beiden Fällen geht es um Restaurants, die Kritiker verklagen. In Irland hat die erste Instanz bereits entschieden: Die „Irish News“ musste 25.000 Pfund an das Restaurant „Goodfellas“ zahlen, weil eine Kritik „diffamierend, schädigend und Schmerz zufügend“ ausgefallen war.

Ähnlich klingt die Streitigkeit um diese Kritik aus der „Scripps Treasure Coast Newspaper“. Auszüge:
„As we were taken to our table, the first thing we felt was the absolute chill of arctic air. We asked for them to turn up the temperature for fear that no food would make it out to the table hot and our hands would freeze at a moment’s notice. They obliged. What we didn’t bargain for, however, was the disappointing meal(s) ahead…

We began with a crabmeat stuffed pablano pepper ($7.95) that was supposed to have jerk seasoning and mango sauce. What arrived was a pepper that had been previously prepared and had not been reheated properly. No real seasoning and certainly no sauce.

Dinner for two, including wine, tax and gratuity, came to $90. At these prices Delmonico Grill may want to hire a chef who can handle food with better care.“

Hier nun ist die Argumentation des Klagenden und Besitzers des Restaurants „Delmonico“ zu lesen. Und es wird einem Angst und Bange um die Meinungsfreiheit. Professionell angefertigte Fotos werden als Beleg dafür angeführt, dass die Lichter beim Besuch des Testers nicht gedimmt waren. Ein Kaufbeleg von Lebensmitteln als Beweis, dass die Ware frisch war.

Restaurantkritiker scheinen oft eine Chichi-Applikation zu sein, die Zeitungen oder Zeitschriften sich nebenbei halten. Doch sie tragen ebenso viel Verantwortung wie Kollegen, die über Aktien schreiben. Denn ein dahin geschluderter Verriss kann einen Restaurantbesitzer die Existenz kosten. Andererseits aber müssen eben auch die Gastronomen erkennen, dass sie nicht immer Qualität liefern – und sie müssen mit negativen Kritiken leben. Die Lobeshymnen hängen sie schließlich auch gern ins Fenster.


Kommentare


Markus Pirchner 30. Mai 2007 um 14:23

Wenn es dann Usus wird, zur Untermauerung der Argumente der beklagten wie der klgaführenden Partei entsprechende Expertengutachten einzuholen, dann melde ich mich Sachverständiger.
Da lob ich mir halt österreichische Zustände, wo angeblich ein hochdekorierter Küchenchef einen unzufriedenen und diesem Umstand deutlich Ausdruck verleihenden Gast auf den Parkplatz verfolgt und ihn mit einer heiß servierten Ohrfeige als Extradessert bedacht hat. \“Mia weardn kan Richter brauch\’n\“

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rrho 30. Mai 2007 um 14:24

Ich warte für meine persönliche Arbeit nur darauf, daß irgendwann FilmkritikerInnen auf derlei Reaktionen stoßen. Gruselig genug geht die Filmindustrie mit ihrer Kopienangst zuweilen ja eh\‘ schon mit den KollegInnen um.

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