Wahrhaft staatstragend ist es doch, den Versand von E-Mails per Brief anzukündigen – so wie jenes hohe Karlsruher Gericht. Das hat mich jetzt in seinen Presseverteiler aufgenommen, was mich freut. Aber sind wirklich die 55 Cent nötig, um mir einen Brief zu schicken mit dem Text:
„Sehr geehrter Herr Knüwer,
aufgrund Ihres Antrags vom 30. Januar 2006 erhalten Sie künftig die Mitteilungen der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts per E-Mail unter folgender Anschrift:…“
Und wo ich mich gerade öffentlich wundere. Hat die Agentur Borgmeier wirklich genau über Wortbezüge nachgedacht, bevor sie mir eine Pressemitteilung schickte mit der Überschrift:
„Erbpacht lockt Hausherren mit schmalem Budget„?
Kommentare
Nik 2. Februar 2006 um 21:58
Das ist der teutsche Beamte. Ohne Unterschrift, Dienstsiegel und Aktenzeichen scheint er sich nicht wohlzufühlen 🙂
egon.w 3. Februar 2006 um 2:56
Das sieht aus wie eine „confirmation by hard copy“ im Falle das die cyber Welt nicht zuverlaessig ist.
In wichtigen Situation, wie staatliche Verhandlungen finded man oft dass hard copy nach electronischer Verhandlung folgt. Die Behoerden arbeiten auf mysterioese Weisen. Deren Absicht ist sicherlich gut. Vieleicht misverstehen wir das staatliche Wirken? Selbst wenn es sich nur um eine press release handelt.
jnblog 3. Februar 2006 um 11:42
Thomas Knüwer wundert sich darüber, warum das Bundesverfassungsgericht ihm per Brief à 55 Cent Porto mitteilt, dass er in den E-Mail-Verteiler der Pressestelle aufgenommen wurde. […]