Skip to main content

Wie die Musikindustrie an der Pressefreiheit kratzt. Stellen wir uns eine Reportage über die Drogenszene vor. Der Schreiber zieht mit gekonntem Stil und spannendem Detailwissen den Leser in die Geschichte hinein. So wie die Kollegin Katja Bongardt von der „Frankfurter Rundschau“ im vergangenen Juli in einer Geschichte über ein ZDF-Team, das sich im Frankfurter Bahnhofsviertel umtat (leider finde ich den Artikel nicht online).
Zitat: „Wochenlang hätten sie gerätselt, warum ständig ausgerechnet der Heckscheibenwischer ihres (sowieso betagten) Dienstwagens verschwindet.
Bis sie zufällig entdeckten, dass die Crack-Raucher scharf darauf sind, weil sie das Metall zum Pfeifeauskratzen und das Gummi später noch zum Armabklemmen für einen Schuss benutzen könnten.“

Stellen wir uns weiter vor: Kaum ist die Geschichte erschienen, greift die Justiz ein. Denn Drogen sind nun mal verboten und die Beschreibung ihrer Verwendung somit Werbung für ihren Konsum.

Abstrus? Nicht, wenn man die aktuelle Geschichte rund Kampf Musikriesen wie BMG, Sony und Emi versus Heise kennt.

Immer häufiger kratzen Unternehmen an der Pressefreiheit – ein Unding. Es gehört zur Aufgabe von Journalisten aufzudecken, wenn technische Lücken die Umgehung von Gesetzen ermöglichen. Diese genau zu umschreiben ist Pflicht, schließlich würde der bloße Satz „Kopierschutz lässt sich problemlos umgehen“ auch eine Abmahnung kassieren.

Und ganz nebenbei: Dem Image der Firmen hilft das auch nicht gerade auf die Sprünge. Wenn Groß gegen Klein klagt, sind die Sympathien fast immer klar verteilt.


Kommentare


Don Alphonso 6. Februar 2005 um 13:41

Das Problem ist wohl, dass vermehrt Richter dazu neigen, gewissen Medienanwälten in der Auffassung zu folgen, dass Unternehmen auch sowas wie Persönlichkeitsrechte haben. In Hamburg, Frankfurt und Berlin gibt es einige Justizpersonen, die angeblich bekannt für solche Nettigkeiten sind, und mit denen wird dann von Anwaltsseite geplauscht.Und dann wird natürlich auch gern an orten geklagt, die nicht so leicht für die Gegenseite erreichbar sind. Das ganze Abmahnwesen müsste eigentlich gründlich reformiert werden; ich persönlich denke da an die 1381er Methode nach Ball, Wrawe & Bull.

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*