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Wer mit einem Taxi fährt, bekommt auf Wunsch eine krakelig erstellte Quittung (oder automatisierte eine via E-Mail, wenn er MyTaxi nutzt). Wer im Restaurant eine Mahlzeit einnimmt, erhält einen Bewirtungsbeleg. Wer eine Pro-Version für die Präsentationssoftware Prezi erwirbt, bekommt eine Rechnung.

Einen solchen Beleg zu erstellen, ist heute keine große Sache mehr. Denn was auf solch einer steuerabzugsfähigen oder bei einem Unternehmen einzureichenden Quittung oder Rechnung zu stehen hat, ist kein Hexenwerk. Im weitesten Sinne reichen Leistung, Adresse, Datum, Bruttopreis sowie Ausweis der Umsatzsteuer. Und da die Buchhaltung in einem modernen Unternehmen in vielen Punkten digitalisiert ist, kann vieles automatisch generiert werden.

Doch dann begegnet einem ein Unternehmen, das sich nicht in der Lage sieht, eine solche Rechnung oder Quittung auszustellen, ja, sich vehement weigert. Was die Sache so bemerkens- und bloggenswert macht: Dieses Unternehmen ist ein Internetstartup mit digitalem Produkt – und es ist hoch gerühmter Kooperationspartner renommierter Medienmarken wie „Süddeutsche Zeitung“, „Spiegel“ oder „Wirtschaftswoche“.

Die Rede ist von – Blendle.

Eigentlich ein guter Dienst. Das niederländische Startup verkauft Artikel (oder auch ganze Ausgaben) bekannter Print-Objekte zu hinnehmbaren Preisen. Der Verkaufsprozess ist simpel und klar, die Seite einigermaßen gut bedienbar.

Nur eines kann Blendle nicht – und will es offensichtlich auch nicht können: Rechnungen ausstellen.

Das war zu Beginn vielleicht noch irgendwie hinnehmbar, Startup und so, Sie verstehen. Nur ist der Dienst über zwei Jahre online. Und meine jüngste Bitte nach einer Quittung löste einen Mailwechsel mit dem Support aus, der bemerkenswert ist – weil hier entweder Unwahrheit oder Inkompetenz die Kommunikation bestimmen.

Denn der Support antwortete:

„Offiziell sind wir noch nicht zugänglich für den Geschäftsmarkt, deswegen verschicken wir zur Zeit noch keine Rechnungen.“

Äh – Dienste, die sich an Privatleute richten, stellen keine Rechnungen aus? Das sollte mal jemand diesen Handwerkern sagen. Oder Taxifahrern. Oder der Deutschen Telekom. Oder – eigentlich jedem Unternehmen.

„Wir arbeiten daran das irgendwie möglich zu machen, aber können leider nicht sagen wann es soweit sein wird.“

Noch mal geschrieben: Ein Internetstartup mit rein digitalem Produkt sieht sich nicht in der Lage digitale Rechnungen zu erzeugen? Ernsthaft?

„Nach jeder Aufladung bekommst du aber eine Mail von uns mit einer kleinen Art von Rechnung :)“

Die „kleine Art Rechnung“ ist nur leider eine Kategorie, die keine Buchhaltung und vor allem kein Finanzamt interessiert – da ändert auch die Lachfresse nix. Doch es kommt ja noch erstaunlicher:

„Du kannst auch ein Screenshot machen von der Übersicht deiner Transaktionen auf Blendle und diese bei deiner Steuererklärung hinzufügen.“

Ja, solch einen Screenshot kann man der Steuererklärung beifügen. Man kann der Steuererklärung auch rosa Schleifchen, Katzenbilder oder holländischen Käse beifügen – nur ändert das wenig an der Steuerlast, weder in Deutschland noch in den Niederlanden. Denn auf der bewussten Seite sind ja jene oben angeführten Angaben wie Firmenadresse oder Steuerausweis nicht vorhanden. Diese Auskunft ist entweder eine Lüge, um Kunden zu beruhigen, oder geprägt von einem Hirn, das durch eine große Luftblase im Kopf an seiner Arbeit gehindert wird.

Darauf hingewiesen – natürlich mit freundlicheren Worten – meldet sich eine andere Mitarbeiterin des Kundendienstes mit diesen Worten:

„Wir würden Schwierigkeiten bekommen, wenn wir für Geschäftskunden taugliche Rechnungen ausstellen würden, da wir für den Geschäftsmarkt nicht zugelassen sind, sondern die Artikel für die „persönliche Leseumgebung“ unserer Nutzer gekauft werden.“

Man muss in den Niederlanden also „zugelassen“ werden, um Dienstleistungen an Geschäftskunden zu verkaufen? Vielleicht weiß ein kundiger Leser mehr über dieses Zulassungsverfahren, das ja in merkwürdigem Konflikt stünde zu EU-Gegebenheiten, so ich das richtig sehe.

Doch vor allem geht es ja nicht nur um Geschäftskunden. Auch Privatleute könnten ja Blendle-Ausgaben von der Steuer absetzen, schließlich gilt manch angebotener Text als Fachliteratur.

Geradezu putzig mutet es an, wenn die Blendelistin dann schreibt:

„In den Emails welche du erhältst, wenn du dein Guthaben auflädst, ist die MwSt zumindest mit ausgewiesen.“

Ähm – ja. Aber. Über diese E-Mail lacht jeder Steuerbeamte aus vollem Hals:

blendle rechnung

Sie zeigt aber auch, weshalb mir das Thema diesen Blogbeitrag wert ist. Es wäre ja vollkommen problemlos alle für eine steuerabzugsfähige Quittung nötigen Angaben zu integrieren: Firmenadresse, Datum, Steuernummer – geht alles vollkommen problemlos.  Sogar in Holland: Das deutlich kleinere Startup Prezzip (Sitz: Groningen) schickte mir selbstverständlich eine entsprechende Quittung, als ich dort ein Template für die Präsentationssoftware Prezi orderte.

Warum unterlässt Blendle das?

Die Frage ist umso drängender, weil Blendle nicht profitabel ist, es sich beim Markt für Geschäftskunden aber um einen lukrativen handelt. Egal ob Researchabteilungen in der Finanzwelt, Vorstandsassistenten auf der Suche nach knackigen Zitaten oder PR-Abteilungen: Diese Zielgruppe ist bereit, weit mehr für Medieninhalte auszugeben, als der gemeine Privatmensch.

Wenn aber die Niederländer diesen Markt meiden, weil es ihnen nicht gelingt, digitale Quittungen auszustellen, muss die Frage erlaubt sein, wie es im Rest der Buchführung und des Controlling so aussieht. Fast wirkt Blendle wie das Restaurant, das keine Kreditkarten akzeptiert und sich so mit dem Ruch der Steuer…ersparnis umgibt.

Ich könnte mir vorstellen, dass ich für die Frage, ob die internen Abrechnungsstrukturen von Blendle sauber aufgesetzt sind, nicht nur die zahlreichen Verlage interessieren könnten, die mit den Holländern kooperieren – sondern genauso das niederländische Finanzamt.

Nachtrag: Wenn man ein gern gelesenes Blog hat, macht Blendle Quittungen doch möglich. Zitat aus den Kommentaren unten:

„Wir schicken dir natürlich eine ordentliche Quittung. Sorry auch für die Erfahrung im Kontakt mit uns, da ist einiges durcheinander geraten. Wir sind tatsächlich stark auf den Consumer-Markt fokussiert. Aber mit deiner Quittung hat das natürlich nichts zu tun. Wir arbeiten daran, dass es für alle Leser*innen auf Blendle ganz einfach möglich wird, Belege herunterzuladen. Bisher gab es nicht viele Anfragen, die konnten wir gut manuell bearbeiten. Der Vorteil an diesem manuellen Prozess ist, dass wir für dich eine Quittung mit einem rosa Schleifchen und einem Katzenbildchen gestalten können. Wir hoffen, dass das ein wenig Farbe in den womöglich grauen Alltag des Mannes im Finanzamt bringt. (Außerdem schreibe ich deinem Konto € 2.50 für die Umstände gut). Wir freuen uns, dass Blendle solch prominente Nutzer hat.“


Kommentare


xxxx 17. August 2016 um 15:47

Ich rate dass sie selbst keine Lizenz/Rechte an den Artikeln haben um sie an andere als Privatpersonen zu geben, das könnten sie mit Zulassung meinen :/

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facebook_Michael Jarjour.10155130208887501 17. August 2016 um 17:37

Hey Thomas! Michaël von Blendle hier. Wir schicken dir natürlich eine ordentliche Quittung. Sorry auch für die Erfahrung im Kontakt mit uns, da ist einiges durcheinander geraten. Wir sind tatsächlich stark auf den Consumer-Markt fokussiert. Aber mit deiner Quittung hat das natürlich nichts zu tun. Wir arbeiten daran, dass es für alle Leser*innen auf Blendle ganz einfach möglich wird, Belege herunterzuladen. Bisher gab es nicht viele Anfragen, die konnten wir gut manuell bearbeiten. Der Vorteil an diesem manuellen Prozess ist, dass wir für dich eine Quittung mit einem rosa Schleifchen und einem Katzenbildchen gestalten können. Wir hoffen, dass das ein wenig Farbe in den womöglich grauen Alltag des Mannes im Finanzamt bringt. (Außerdem schreibe ich deinem Konto € 2.50 für die Umstände gut). Wir freuen uns, dass Blendle solch prominente Nutzer hat.

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Harald Lux 17. August 2016 um 21:27

Übrigens, die (rosa) Telekom stellt auch keine Rechnungen für die Prepaid Endkundentarife aus, vermutlich damit die Geschäftskunden davon Abstand halten.

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Sven 18. August 2016 um 15:17

Doch die Telekom stellt sehr wohl eine Rechnung für Prepaid Tarife aus. Gerade erst gestern beim Aufladen einer Testdatenkarte eine Bestätigungsmail mit Link zur vollständigen Rechnung bekommen. Und wäre MwST auf Telekommunikationsguthaben fällig würde die Rechnung auch zum Vorsteuerabzug ausreichen.

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Johannes R. 18. August 2016 um 5:12

Das Argument mit Geschäftskunden ergibt tatsächlich Sinn. Denn es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung eine Rechnung zu schreiben. Außer bei Geschäftskunden, da verlangt es nämlich das UStG. Für Privatkunden steht dort daß eine Rechung ausgestellt werden KANN. Es ist umstritten ob sich eine Pflicht zur Erstellung einer Rechnung gegenüber Privatkunden auf anderer Rechtsbasis konstruieren lässt.

Und auch die Sache mit den Angaben wie Firmenadresse und Steuernummer ist nur aus umsatzsteuerlicher Sicht relevant, da diese Forderungen ebenfalls aus dem UStG stammen und das sind was nötig ist damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ausgaben die diese Anforderungen nicht erfüllen können immer noch (dann in voller Höhe inklusive Umsatzsteuer) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, es braucht nur einen Beleg und das kann auch ein Ausdruck von der Webseite sein. In Einzelfällen kann man sich sogar selber einen Beleg schreiben, z.B. wenn eine Quittung verlorenging.

Sicherlich ist es ärgerlich wenn eine brauchbare Rechnung verweigert wird, aber bevor man sich darüber äußert sollte man vielleicht wenigstens die Rechtslage auch wirklich kennen.

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Thomas Knüwer 18. August 2016 um 9:57

@Johannes R.: Bei den Angaben bezog ich mich auf sowohl private wie berufliche Quittungen. All diese Angaben sind aber automatisch erzeugbar, wenn man nur die grundlagen digitaler Strukturen aufsetztt.

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Daniel Florian 18. August 2016 um 9:49

Eine Rechte-Frage? Die Verlage die ihre Artikel bei Blendle einstellen haben für den Geschäftsmarkt ja ein eigenes Unternehmen, die PMG Pressemonitor, gegründet. Es kann deswegen durchaus sein, dass die Rechte an Blendle mit der Auflage gegeben werden, diese nur an Privatpersonen zu verkaufen. Trotzdem sollten die natürlich eine Rechnung ausstellen können, hilft ja auch bei der eigenen Buchhaltung!

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Thomas Huber 18. August 2016 um 20:20

Totale Frechheit. Ich habe bis heute keine anständige Quittung bekommen trotz mehrfacher Nachfrage. Wahrscheinlich weil ich kein Blogger bin. Die wollen einfach keine Umsatzsteuer abführen. So einfach ist das

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Alexander Merz 18. August 2016 um 21:31

Um deine Frage zu beantworten:
„Warum unterläßt Blendle das?“

Weil es keinen Grund gibt, die Rechnungserstellung zu priorisieren. Aus meinen Erfahrungen mit finanziellen Klein- und Kleinsttransaktion bei digitalen Gütern, wo Gewährleistung und ähnliches keine Relevanz hat, wollen/benötigen deutlich unter 0,5% aller Besteller eine Rechnung. Und das sind dann tatsächlich meist Freiberufler oder sehr kleine Unternehmen.[1]

Als Startup ist es sinnvoller, weil kostensparend, dafür erstmal einen manuellen Workflow zu definieren, um für den Fall vorbereitet zu sein, dass jemand anfragt. Erst wenn sich das stark häuft, lohnt es sich hier Geld, Zeit und Wartungsaufwand für eine IT-Lösung zu investieren.

Und der Aufwand dafür solltest du nicht unterschätzen, ganz gleich ob dafür die ominösen „Grundlagen digitaler Strukturen“ existieren oder nicht. Einfach ist das nur, wenn da sowieso eine teuere SAP-Billing-Installation steht, wo man nur das Firmenlogo im Report an die richtige Stelle setzen muss. Oder dein Zahlungsdienstleister übernimmt das für dich, der dafür aber Geld haben will, letzteres ist bei den Margen von Kleinsttransaktionen mehr als kritisch. (Deswegen geht der Vergleich mit Prezzip hier komplett fehl)

[1] Große Unternehmen und sämtlichen öffentl- rechtl. Institutionen sind als Kunden bei solchen Geschäftsmodellen eh aussen vor. Entweder kaufen die sowieso nur auf Rechnung bzw. wollen ein Pauschalangebot. Oder der Mitarbeiter muss sich jede Transaktion bestätigen lassen, und diesen Bürokratiekram tut sich für 99 Cent niemand an, im Zweifel wird das dann aus der Kaffeekasse bezahlt.

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Andreas Vogel 19. August 2016 um 10:23

Ja. ja, die digitale Welt. Jeder Kiosk druckt mal eben eine Quittung aus. Aber die High-Tech-Firmen sind dazu papierlos nicht in der Lage. Blendle tritt aber als Pressekiosk in Erscheinung, wenngleichg auf Artikelebene. Und dann ist und bleibt es zunächst Unfähigkeit, dann aber eben eine Frechheit, wenn aus wirtschaftlichem Kalkül etwas unterlassen wird, was ich von jedem Pressekiosk erwarten kann – eine finanzamttaugliche Quittung.

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Konrad 19. August 2016 um 19:22

Und wie ist das so mit der Ust–ID eines Unternehmenskunden und dem dementsprechend steuerfrei zu entrichtenden Betrag?

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Alex Batel 19. August 2016 um 21:54

Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht, nur war dies nicht Blendle, sondern Steam.

Steam – die bekannte Spieleplattform – vertreibt aber nicht etwas zum Daddeln, sondern auch „seriöse“ Software, wie z.B. Grafik-Software.

Doch leider kann man die Bestellbestätigung nicht wirklich nutzen und so beim Finanzamt einreichen. Eine Nachfrage nach einer Quittung beim Support führte dazu, dass lediglich als Antwort kam:

„Sorry, wir stellen generell keine Rechnunsbelege aus.

Du kannst aber einen Screenshot anfertigen und selbst eine Rechnung ausstellen und diese dann mit dem Bild beim Finanzamt einreichen.“

Nun – ich bin (fast) auf den Hintern gefallen. Zum Glück gibt es ja – für kleine Betriebe & Selbständige – noch die Möglichkeit des Eigenbelegs.

Aber eins hat es mich auf jeden Fall gelehrt:

Kaufe bloß keine Business-Software mehr bei Steam – und wenn es doch wieder rein digital sein sollte, dann in Deutschland:
Denn hier kann man wenigstens noch mit dem Finanzamt drohen.^^

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Christoph 23. August 2016 um 16:32

Hi Thomas,

niemand ist verpflichtet, eine „Rechnung“ (das ist nämlich eine Zahlungsaufforderung) auszustellen, sehr wohl aber eine „Quittung“ (das ist nämlich ein Beleg über eine geleistete Zahlung):

§368 BGB: Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Leider werden die Begriffe Rechnung und Quittung häufig synonym verwandt. Sie sind es aber nicht.

$368 BGB gilt im Übrigen unabhängig davon, ob es sich um ein B2B, B2C oder C2C Geschäft handelt, ja, es muss nicht einmal ein Geldgeschäft sein.

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Thomas Knüwer 23. August 2016 um 17:00

@Christoph: Danke für die Klarstellung – allerdings hatte ich ja auch von Verpflichtung nicht geschrieben.

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Christoph 25. August 2016 um 9:43

@Thomas

Mein Beitrag war als Unterstützung für deine Position gedacht, dafür war es mir wichtig, zunächst die Begriffe zu klären 🙂

Kurz gesagt: Blendle muss dir eine Quittung ausstellen, wenn sie auf dem Gebiet der BRD „Leistungen empfangen“ (aka Geld) – ob sie wollen oder nicht. No excuses.

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Andreas Vogel 25. August 2016 um 14:26

Hab eben mal mein Guthaben da aufgefrischt (und nutze Blendle auch eigentlich nur als Freiberufler) und auch eine Mail erhalten. Sie sieht fast so aus, wie die abgebildete, aber oben drüber steht RECHNUNG und unten drunter die Postadresse von Blendle in Utrecht. Sollte das schon eine erste Anpassung sein, oder war der Screenshot oben abgeschnitten?

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Thomas Knüwer 26. August 2016 um 16:42

Das scheint schon eine Anpassung zu sein… Danke für den Hinweis!


Ulf J. Froitzheim 16. September 2016 um 20:48

Schlecht geschultes Personal ist die eine Sache. Die andere: Bei Prepaid-Systemen findet die Dienstleistung und damit ein umsatzsteuerrelevanter Tatbestand erst statt, wenn das Geld bereits bezahlt ist. Damit ist ein legaler Vorsteuerausweis nicht möglich. Das ärgert mich bei meinen Mobilfunk-Datenkarten auch – dabei habe ich das gelernt. Das Unternehmen muss, wie man mir sagte, die USt sehr wohl abführen, wenn der Kunde die vorbezahlte Leistung abruft. Wer profitiert, ist der Fiskus.

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Manfred 23. September 2016 um 14:44

Als Freiberufler (sprich selbständiger IT-Berater ohne Gewerbe) gelte ich im Geschäftsleben als Privatperson. Das führt manchmal zu recht seltsamen Konstellationen. Aber nach der Blendle-Erlärung hier dürften sie ja kein Problem haben, mir Quittungen auszustellen. Blendle dient der umfassenden Information und Weiterbildung, ich sehe da keinen Anlass, das steuerlich unter den Tisch rutschen zu lassen. Da würde sich dann ehr der Steuerberater drum kümmern. Nun bin ich mal gespannt …

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Olli Stinn 27. November 2016 um 18:31

Da ich gerade bei der Steuererklärung für das Vorjahr sitze:
1. Das Thema wird ein bisschen zu hoch gehängt. Johannes R. hat schon korrekt darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung als Ausgabe ein aussagekräftiger Beleg vollkommen aureicht. Die angefallene Ausgabe muss gegenüber dem Fiananzamt nur glaubhaft nachgewiesen werden. Dafür reicht das, was Blendle momentan liefert, allemal.
2. Problematisch ist nur der etwaige Umsatzsteueranteil. Um die Umsatzsteuer vom dt. Fiskus erstattet zu bekommen, bedarf es einer entsprechend formalistischen Rechung, die Blendel wohl nur auf äußerstes Drängen liefert.

Soweit man es beurteilen kann, rechnet Blendle tatsächlich deutsche Umsatzsteuer ab. Denn es werden 19 % angesetzt und nicht 21 % oder 6 % wie nach meiner Kenntnis die Steuersätze in den Niederlanden sind. Da Blendle laut Impressum und Angabe auf der „Rechnung“ ein niederländisches Unternehmen ist, bedeutet das, das Blendle in Deutschland irgendwo eine Art Niederlassung oder ähnliches haben müsste, um dort die deutsche Umsatzsteuer abzuführen. [Das war bei Amazon bis vor einiger Zeit ähnlich; man bekam Rechnungen aus Luxemburg, aber mit dt. USt. weil aus einem dt. Lager ausgeliefert wurde. Seit einiger Zeit bekommt man von Amazon aber Rechnungen aus Deutschland.) Wenn dem dann so ist, ist es schade, dass Blendle es nicht schafft, die Rechnungen automatisch zu generieren. So schenkt Blendle zu Lasten der Kunden dem dt. Fiskus 19 % des dt. Umsatzs, weil man die Vorsteuer nicht wieder bekommt. Das sind zwar keine erheblichen Beträge. Sein muss das aber nicht.

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Thomas Knüwer 28. November 2016 um 18:45

@Oli Stinn: Das mag für eine private oder Freelancer-Steuererklärung gelten. Bei Firmen aber ist das Finanzamt sehr hellhörig, wenn es um „glaubhafte Versicherungen“ geht…

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Momo Koko 10. März 2017 um 10:26

Hallo Herr Knüwer, wie haben Sie es geschafft an einen Kontaktadresse von Blendle zu kommen: Ich kann im Net keine finden und Rückmails funktionieren nicht. MfG. Momo Koko

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Wolfgang Roderich 18. Januar 2020 um 17:28

Sehe ich richtig, dass die Seite auch keinerlei Impressum o.ä. hat. Ist das in NL nicht nötig?

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Thomas Knüwer 19. Januar 2020 um 15:55

@Wolfgang Roderich: <a href="https://blendle.com/about">Ich sehe ein Impressum</a> – das aber nach meinem Laienwissen tatsächlich nicht ausreicht.

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