Skip to main content

Die Frage muss erlaubt sein: Weiß die Presseabteilung des WDR, wie das Internet funktioniert? Google und so, meine ich.

Thomas Mrazek twitterte ebenfalls schon seine Verwunderung, von den Ergebnissen der DeutschlandTrend-Umfrage informiert zu werden – mit Sperrfrist. Nun ist eine solche Sperrfrist ja ohnehin schon reine PR-Herrschaft. Der WDR aber treibt diese Richtung „Großer Diktator“. Denn die drei Meldungen sind alle bereits frei auf der Homepage des Senders zu bekommen.

So wissen wir alle jetzt schon, dass bei der Sonntagswahlfrage derzeit die Deutschen für eine schwarz-gelbe Mehrheit stimmen würden, mehr als drei Viertel der Bürger gegen eine Verstaatlichung der Banken ist, und die Deutschen in Sachen Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen gespalten sind.

Aber das dürfen wir noch nicht sagen. Sondern „erst für elektronische Medien, einschl. Internet heute, 22:45 Uhr… für Printmedien: Freitagsausgaben“. Büschen blöd dabei ist: Wann „heute“ sein soll, wird nicht näher definiert. Bedeutet das, die Sperrfrist gilt nicht – oder immer? Jeden Tag? Darf man gar nicht über die Ergebnisse berichten?

Außerdem wird klar von öffentlich-rechtlichen Kommandozentrale befohlen: „Verwendung nur mit Quellenangabe „ARD-DeutschlandTrend““

Dem kommt man im Netz in dem Fall gerne nach. Schließlich sollen suchende Menschen ohne Sperrfrist den Link finden können.


Kommentare


Patrick 5. Februar 2009 um 16:57

\“Nun ist eine solche Sperrfrist ja ohnehin schon reine PR-Herrschaft.\“

Herr Knüwer, Sie sollten eigentlich wissen, dass dies in dieser Pauschalität nicht richtig ist. Bei vielen urheberrechtlich relevanten Inhalten (Vorab-Videospielrezensionen mit Screenshots usw.) sind die Bedingungen des Herstellers bindend.
Wenn der Urheber die Inhalte wie hier allerdings bereits selbst veröffentlicht hat, ist eine Sperrfrist in der Tat absurd und nichtig. 🙂

Antworten

Lächerlich 5. Februar 2009 um 17:57

Patrick kommentiert:\“Bei vielen urheberrechtlich relevanten Inhalten (Vorab-Videospielrezensionen mit Screenshots usw.) sind die Bedingungen des Herstellers bindend.\“

Und wenn man sich nicht dran hält, dann was? Kopf ab?
Solche Bedingungen sollte man gar nicht erst akzeptieren. Grundsätzlich kann jeder froh sein, wenn über ihn überhaupt geschrieben wird. Was für ein unzeitgemäßer Blödsinn! Das Thema Sperrfrist nervt langsam extrem.

Antworten

hilti 5. Februar 2009 um 20:16

>Und wenn man sich nicht dran hält, dann was?
>Kopf ab? Solche Bedingungen sollte man gar
>nicht erst akzeptieren.

Für Vorab-Videospielrezensionen müssen die Tester ein NDA(Geheimhaltungsvertrag) unterschreiben, um das Spiel vor der Veröffentlichung zu bekommen. Wenn dagegen verstoßen wird, dann wird die vereinbarte Vertragsstrafe halt fällig.

An Sperrfristen wie in diesem Fall dagegen ist niemand vertraglich gebunden und die schlimmstmögliche Sanktion ist die Streichung aus dem Presseverteiler.

Ein NDA dient selbstverständlich auch zur PR-Herrschaft, denn die Hersteller möchten , dass das Feuerwerk an Rezensionen am Tag der Veröffentlichung der jeweiligen Ware erscheint. Also erst dann, wenn man das Zeug auch kaufen kann und nicht schon vorher.

Antworten

Patrick 5. Februar 2009 um 21:54

Lächerlich schrieb: \“Und wenn man sich nicht dran hält, dann was? Kopf ab?\“

Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn man geschütztes Material ohne Freigabe verwendet. Zudem verletzt man wie von hilti beschrieben die abgeschlossene Vereinbarung.
Journalismus braucht Freiheit, selbstherrliche Outlaw-Mentalität gehört aber IMHO nicht dazu. Fairness und Einhalten von Absprachen mit (beispielsweise) Informanten und Zitatgebern gehört da unter anderem dazu, sogar wenn die Quelle \“nur\“ PR-Kram ist.
Zudem ist es ja oft so, dass die Redaktionen ganz scharf darauf sind, Tests und Vorberichte zu selbst gehypten Produkten zu bringen. Wer um Vorabversionen bettelt und NDAs unterschreibt, nur um sie dann zu brechen, handelt IMO etwas schizo.
Sperrfristen, die rechtlich keine Bedeutung haben (wie das WDR-Beispiel), sind dagegen eine ganz andere Sache und völlig PR 1.0.

Antworten

Mike Schnoor 5. Februar 2009 um 21:57

Mein Lieblingsthema! Sperrfristen sind göttlich. Das ist so, als ob man in einen Text schreibt \“Nicht speichern!\“ oder \“Nicht wiederveröffentlichen!\“ – sonst gibt es ja was auf die Fingerchen.

Das einzige Ergebnis könnte bei Verstoß gegen die Sperrfrist lautetn: Man wird nicht mehr auf dem Remmi-Demmi-Verteiler von den PR-Typen landen, wenn es exklusive (oder belanglose) Meldungen gibt. Welch\‘ blasphemische Drohung, nicht wahr!?

Heutzutage ist das Sperrfristthema so belanglos, dass es sich nur Verbände bzw. TV-Sender leisten können, die auf Mitgliederinteressen bzw. die Einschaltquote schielen. Woanders freut man sich ja zu Tode, dass man etwas kommunizieren kann. Dort wohl noch nicht. Old-School-Mentalität.

JA, Ich bin PR-Typ! Ich selbst mache aber nicht solchen Sperrfrist-Quatsch und versende Stunden vorher. 🙂

Antworten

ring2 5. Februar 2009 um 23:50

Mist, schon eine Stunde nach Sperrfrist. Muss dringend ins Bett. Bin übrigens für eine Verstaatlichung der Banken, die wir kaufen – und zwar eine billige. Welcher Idiot gibt 90 Milliarden für die tote Hypo Real Estate aus bitteschön? Da hätte es mal eine Invest-Sperre geben sollen. Meinetwegen 22:45 Uhr, scheint sich ja eingebürgert zu haben 🙂

Antworten

Rainersacht 6. Februar 2009 um 10:57

Sperrfristen stammen aus einer Zeit (ja, damals…) als die Medien noch Vorlaufzeiten hatten. Und zwar unterschiedliche. Gedacht war die Sperrfrist, um allen Medien die Chance zu geben, gleichzeitig zu berichten. Diese Chancengleichheit räumten die PR-Posaunen deshalb ein, um es sich nicht mit dem einen oder anderen verträumten Journalisten zu verderben (siehe auch: Exklusivität).

Ich mach das ganz einfach: Was mit Sperrfrist versehen ist, wird nicht berichtet. Ja, wo sind wir denn hier? Im Internet: Kein Vorlauf für niemand.

Antworten

Etienne Rheindahlen 6. Februar 2009 um 16:04

Mag es sein, dass der WDR davon ausgeht, die überwiegende Mehrheit der Zuschauer informiere sich wenn schon im Internet, dann sicher n i c h t auf der sendereigenen Domain ?

Die Sperrfrist im Zusammenhang mit den frisch erhobenen Umfragezahlen des ARD-\“DeutschlandTrend\“ halte ich nicht nur für ein (allerdings verstaubt anmutendes)PR-Tool – sie mag eher der Sicherung des einzigen \“journalistischen Assets\“ dieses News-Subformats dienen.

Antworten

Lächerlich 6. Februar 2009 um 17:23

Patrick kommentiert: \“Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn man geschütztes Material ohne Freigabe verwendet. Zudem verletzt man wie von hilti beschrieben die abgeschlossene Vereinbarung.\“

Willkommen im Vorsteinzeitalter. Wenn ich schon \“verletzt dies verletzt das\“ lese muss ich schmunzeln. Und genau deswegen gilt auch folgender Satz:

Rainersacht kommentiert: \“Was mit Sperrfrist versehen ist, wird nicht berichtet.\“

Vorschriften von vorgestern kann sich imho jeder an den Hut stecken, denn wer solche macht, sollte einfach konsequent ignoriert werden. Vielleicht gehen dann irgendwann in einer nicht absehbaren Zukunft einer Reihe von PR-Fuzzis die Augen auf.

hilti kommentiert: \“Für Vorab-Videospielrezensionen müssen die Tester ein NDA(Geheimhaltungsvertrag) unterschreiben, um das Spiel vor der Veröffentlichung zu bekommen.\“

Und wieso wird dann dauernd vorab über Spiele geschrieben, die noch gar nicht auf dem Markt sind? Schon tausendfach gelesen. Offenbar haben die Firmen dieser Spiele kein Problem damit, dass ihr Produkt bereits vorher diskutiert wird. Warum auch – wenn es ein gutes Produkt ist, wird es auch gut rezensiert werden und die Zielgruppe freut sich bereits darauf und wird darüber herfallen, sobald es erhältlich ist. Bessere PR kann man gar nicht bekommen.

Mal die Kirche im Dorf lassen…

Antworten

Lächerlich 6. Februar 2009 um 17:35

\“[…] denn die Hersteller möchten , dass das Feuerwerk an Rezensionen am Tag der Veröffentlichung der jeweiligen Ware erscheint. Also erst dann, wenn man das Zeug auch kaufen kann und nicht schon vorher.\“

Ja. Nur, dass die Hersteller gar nichst zu wollen haben und froh sein können, wenn über ihre Produkte überhaupt jemand schreibt. Es gibt genug Unternehmen, die keinem altbackene Vorschriften machen.

Antworten

Patrick 7. Februar 2009 um 21:45

\“Willkommen im Vorsteinzeitalter. Wenn ich schon \“verletzt dies verletzt das\“ lese muss ich schmunzeln.\“

Ich verteidige die gängige Praxis keineswegs. Wenn man allerdings mit urheberrechtlich geschütztem Material anderer arbeitet, muss man sich an Lizenzbedingungen halten. Ob das nun Lizenzbestimmungen von Agenturfotos sind oder Bedingungen für Vorserienprodukte. Da kann man sich nicht hinter dem \“ich bin der Herr Journalist und eigentlich sollten die Eigentümer ja dankbar sein\“ verstecken.

Selbstverständlich können beide von Vorberichterstattung profitieren. Deshalb kriechen beispielsweise die Spielemagazine ja auch zu Kreuze, um irgendwelche Kassenschlager vorab exklusiv testen zu können usw. Hier liegen die Fehler auf beiden Seiten. Rein rechtlich ist die Sache jedoch klar. Ich persönlich lehne strenge Vorgaben wie restriktive NDAs auch ab. Dennoch spielt dies in der Praxis vieler Medien eine Rolle.

Die Vorberichte zu Filmen und Spielen basieren auch meist auf offiziellen Screenshots des Verleihs, hier gelten leider oft die gleichen Regeln.
Deshalb gibt es ja auch kein nennenswertes Kinomagazin im TV mehr, weil die Sender keine Möglichkeit mehr bekommen, Filme vorab vollständig und unabhängig zu rezensieren oder auch nach der Premiere nur ausgewählte Ausschnitte zeigen können. Das Zitatrecht erlaubt es zwar, redaktionell kommentierte Ausschnitte zu zeigen, nur woher diese nehmen?

Das ist ein Missstand, ändert aber nichts daran, dass die Rechteinhaber dies leider durchsetzen können.

Zitat: \“Vorschriften von vorgestern kann sich imho jeder an den Hut stecken, denn wer solche macht, sollte einfach konsequent ignoriert werden. Vielleicht gehen dann irgendwann in einer nicht absehbaren Zukunft einer Reihe von PR-Fuzzis die Augen auf.\“

Drastisch formuliert, aber grundsätzlich würde ich zustimmen. Dennoch gibt es schließlich auch einen Wettkampf beispielsweise zwischen Musik- oder Spielemagazinen. Und genau dies erlaubt die derzeitige Praxis. Dass dies absurde Blüten treiben kann (wie bei Atari vs. 4Players: http://www.4players.de/4players.php/kommentar/Spielkultur/1803943/58/index.html), ist dann die Folge davon.

Redaktionen sollten sich gegen Knebel-NDAs wehren, trotzdem aber den professionellen Umgang mit Material nicht vergessen, zumindest wenn man Material selbst angefordert hat.

Antworten

hilti 8. Februar 2009 um 15:19

Es ist ein Unterschied, ob über Spiele in der Entwicklung berichtet wird oder das jeweilige Spiel getestet wird. Über sagen wir mal Starcraft 2 und Duke Nukem Forever (sechsmaliger Gewinner von Wired\’s Vaporware Award und Lifetime Vaporware Achievement) ist aus verschiedenen Gründen schon extrem viel berichtet worden. Tests waren aber nicht dabei.

>Ja. Nur, dass die Hersteller gar nichst zu wollen haben und froh sein
>können, wenn über ihre Produkte überhaupt jemand schreibt.

Die Hersteller nutzen die Konkurenz der Magazine und Internetseiten aus, die mit ihren Tests auf keinen Fall Zweiter sein wollen. Die dafür nötigen Voreabversionen gibt es aber nur zu den Bedingungen der Hersteller. Eine unschöne Sachlage, die ich hier nicht verteidigen will.

Antworten

*gelöscht* 13. Februar 2009 um 8:43

***Hier stand ein ausschließlich beleidigender Kommentar.***

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*