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In Deutschland ist in Sachen Beschränkungen der Meinungsfreiheit in diesen Tagen nichts mehr undenkbar, scheint es. Jüngstes Beispiel: die GEZ. Liebe Kollegen vom „Tagesspiegel“, schreiben Sie nicht „schwangere Auster“, wenn an diesem Wochenende die alte Kongresshalle wieder eröffnet. Wenn Herr Wowereit das krumm nimmt, schickt er eine Abmahnung.

Zumindest könnte es so laufen, wenn das Beispiel der GEZ Schule macht. Die mahnt das Weblog Akademie.de ab, weil es Worte wie GEZ-Gebühr verwendet. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie bitte hier.

Vielleicht kommt man auf solche Ideen, wenn man wie ein von der Außenwelt abgeschotteter Tyrann in einer Burg residiert und seine Landvogte ausschickt, das Geld einzutrieben. Kaspar Hauser mit Macht, sozusagen.

Dabei, ist anzunehmen, entwickeln sich geistige und soziale Fähigkeiten zurück. In einem Anti-Werbespot der GEZ ist eine Jugendgang zu sehen. Darin fragt der eine den anderen, ob der Ghettoblaster angemeldet ist. Dessen Antwort: „Ey, der ist nicht mal gekauft.“ Auf dem Niveau solch einer Gang scheint die GEZ angekommen zu sein.

Ihre gesellschaftliche Verantwortung, ihre Aufgabe in einer demokratischen Gesellschaft – all das negiert sie, hat sie vergessen, vielleicht nie verinnerlicht. Sie ist eine Peinlichket im Rahmen des deutschen Mediensystems, ein Schandfleck, über dessen weiträumige Neustrukturierung dringend nachgedacht werden muss. Denn über den Artikel 5 des Grundgesetz hinweggehen will, der hat in einem demokratischen Land nichts zu suchen.

Vielleicht formiert sich ja eine Front der Blogger und Webseiten-Betreiber, die jene angemahnten Begriffe nimmt und schöne Geschichten darauf verfasst? Ich jedenfalls werde die GEZ-Gebühren, GEZ für PC zahlen, GEZ-frei, GEZ-Gebührenpflicht, GEZ-gebührenfrei, GEZ-Rundfunkgebühr, PC-„Wegelagerei-Gebühr“ der GEZ, GEZ-Gebührenfahnder, GEZ-Fahnder, GEZ-Zwangsanmeldung, GEZ-Anmeldung, GEZ-Abmeldung,
GEZ-Anschreiben, GEZ-Brief, GEZ-Briefserien,
GEZ-Gebührenbescheid,GEZ-Widerspruchsbescheid,GEZ-Antwortbogen,
GEZ-Fälle, GEZ-Verweigerer künftig nicht meiden – ich werde sie so häufig wie möglich verwenden.

Ich werde dies ergänzen durch Formulierungen wie GEZ-Kaspar-Hausers, GEZ-Realitätsferne, GEZ-Grundgesetzverneiner, GEZ-Meinungsfreiheitsbekämpfer, GEZ-Regime, Geldeintreiber der öffentlich-rechtlich subventionierten Privatsender. Diese Liste wird laufend erweitert.

Ach, ich vergaß: Medienstalinisten von der GEZ.

Laut Spiegel Online will die GEZ zum „laufenden Verfahren“ keine Stellung nehmen. Ich habe auch noch mal nachgehakt. Vor allem die Frage, in welchem Punkt die GEZ die Verwendung der Begriffe nicht durch den Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt sieht, interessiert mich brennend. Nach Absenden des Textes erschien eine Standardformulierung:

„Ihre Nachricht haben wir erhalten und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Zur Zeit besteht ein sehr hohes Aufkommen an Briefen E-Mails und Faxen.
Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir E-Mails nicht vorrangig beantworten,
sondern alle Korrespondenzarten in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bearbeiten.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von weiteren Anfragen bei der GEZ ab.

Sie unterstützen uns dadurch in unserem Bemühen, Ihre Mitteilung zügig zu bearbeiten.

Vielen Dank.“

Nachtrag: Die GEZ hat sich gemeldet. Hier der Text:

„Der GEZ ging es bei dem Unterlassungsschreiben an Akademie.de vor allem um die Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen und Behauptungen über die Tätigkeit der GEZ. Insgesamt listeten wir 32 zu korrigierende Aussagen auf.

Der Unterlassungsanspruch über alle 32 Punkte wurde mit dem Ziel geltend gemacht, die tendenziöse und falsche Berichterstattung insgesamt richtig zu stellen. Nur zwei von diesen insgesamt 32 Punkten betrafen die Verwendung falscher Begriffe.

Akademie.de hat das beanstandete Angebot bereits aus dem Netz genommen und über ihre Bevollmächtigten gestern schriftlich ankündigen lassen, Teile der angegriffenen Äußerungen zukünftig nicht mehr zu verbreiten. Zusätzlich hat Akademie.de sich darüber hinaus bereit erklärt, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

In diesem Zusammenhang sagte ARD-Sprecher Peter Meyer, dass die GEZ vor diesem Hintergrund darauf verzichtet, weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen.“

Für mich stellt sich nun die spannende Frage, welche sachlichen Fehler über die GEZ im Blog zu finden waren. Vielleicht liest jemand von Akademie.de mit und bringt uns auf den Stand?


Kommentare


Julius 24. August 2007 um 11:52

Es bleibt zu ergänzen, dass auch auf den Websites der ARD und des ZDF die schlimmen Begriffe vorkommen. Das ist natürlich aus deren Sicht gar nicht schlimm, denn die fälligen Strafzahlungen trägt ja ebenfalls der Gebührenzahler. Das ist dann so etwas wie ein geschlossener Gez-Geldkreislauf.

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Maritta 24. August 2007 um 11:57

Hier eine kleine Anregung: schreibt dem Verwaltungsrat der GEZ

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hape 24. August 2007 um 11:59

Die Dummheit der GEZ, in einer Abmahnung gleich gängige Begriffe auf den Index zu setzen, ist unbestritten. Doch die Geschichte hat mehrere Seiten.

Akademie.de hat sich mit falschen oder nicht nachweisbaren Aussagen auf Kosten der GEZ profiliert. Die haben fleißig PR gemacht mit einer rechtlich äußerst zweifelhaften Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (siehe dazu beim Gebühren-Igel unter Aktuelles).

Und dann ist da noch die Tatsache, dass Begriffe wie GEZ-Gebühr oder GEZ-Mitarbeiter, die an die Haustür klopfen, tatsächlich falsch sind. Das Ding heißt Rundfunkgebühr und die freilaufende Mitarbeiter sind selbständige Vertragspartner der Rundfunkanstalten.

Hier muss man den öffentlich-rechtlichen Anstalten den Vorwurf machen, solche falschen Begriffe gefördert zu haben, weil sie so schön die GEZ in die Schusslinie rückten, während man selber sich mit der weißen Weste einer verfassungsrechtlichen anerkannten Institution schmückte.

Das macht allerdings wiederum die Wortsäuberungsaktion der GEZ noch unappetitlicher.

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Lukas 24. August 2007 um 12:31

Vermutlich hatte man gedacht, dass wenn man so eine \“Internetseite\“ abmahnt, der Begriff verschwinden werde, ohne dass jemand von den Hintergründen erfährt.

Der Gedanke, dass die GEZ auch Gebühren für die *Internetnutzung* eintreiben soll, erscheint mir jetzt noch absurder …

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MEZ 24. August 2007 um 12:55

Der Begriff GEZ Fahnder wird sogar in den offiziellen Geschäftberichten der GEZ verwendet:

http://www.gez.de/docs/gb2005.pdf

Da gehts gerade um eben diesen Werbespot:

Zitat auf Seite 20

Im bereits 1999 produzierten Kino- und TV-Spot „Breakdancer” beobachtet eine Gruppe junger Leute einen Breakdancer, als plötzlich ein Unbekannter dazu stößt und zur Musik zu tanzen beginnt.
Letzterer profiliert sich vor den anderen und wird schließlich auch als einer von ihnen akzeptiert. Überraschenderweise gibt er sich dann als „GEZ-Fahnder“ zu erkennen, der prüfen will, ob das Radio auch angemeldet ist.

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Frank Hamm 24. August 2007 um 13:17

Als manchmal Schwarzseher (\“Doomsayer\“) habe ich der GEZ die Verwendung des Begriffes \“Schwarzseher\“ nicht genehmigt. Plötzlich will die GEZ mit GEZücktem Bajonett andere zwingen, gerade diesen Begriff als offiziellen Begriff anstelle von \“GEZ-Verweigerer\“ zu verwenden.

Dabei kennt die GEZ diesen Begriff laut ihrer FAQ nicht. Und die Suche auf der Webseite ergibt 38 Treffer – die ersten 5 davon zumindest enthalten den im eigentlichen Inhalt den Begriff \“Schwarzseher\“ nicht. Erst die Keywords enthüllen – die GEZ kennt \“Schwarzseher\“ und \“GEZ-Spots\“.

Es gibt allerdings sehr wohl auf dem Internetauftritt der GEZ eine Seite mit dem Titel \“GEZ Anmeldung privat\“ (http://www.gez.de/door/service/abmeldung/). Und es gibt sehr wohl eine Seite mit dem Titel \“GEZ Abmeldung\“ (http://www.gez.de/door/service/abmeldung/ ). Spätestens da müsste sich die GEZ doch selbst abmahnen – oder sind die Begriffe ohne Bindestrich erlaubt?

Aber ich vergaß – die GEZ und das Internet…

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reformstau(b) 24. August 2007 um 13:29

Wenn die GEZ wegen Überlastung keine Mails beantworten kann, dann sollte man vielleicht auf ein anderes Angebot eingehen:

\“Das ARD-Hauptstadtstudio öffnet am Samstag, dem 25.08.2007, von 10 bis 18 Uhr seine Türen (…). Neben den Landesrundfunkanstalten steht auch die GEZ den Besuchern an ihrem Stand vor Ort Rede und Antwort.\“

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Frank Hamm 24. August 2007 um 13:40

Im übrigen beziehe ich mich nicht auf den Seiteninhalt sondern auf den Titel der Seite (zu sehen in der Titelleiste des Browsers und im Quelltext im \“title\“-Tag).

Was unterscheidet sinngemäß den Begriff \“GEZ-Anschreiben\“ von dem Begriff \“GEZ-Schreiben\“? Letzterer wird in diesem Formular der GEZ auf ihrer Webseite verwendet: http://www.gez.de/docs/anmeldung_privat.pdf

(aufzurufen über http://www.gez.de/door/service/anmeldung_privat/)

Nach oberflächlicher Betrachtung dieses Wirrwars fühle ich mich echt GEZeichnet!

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amazeman 24. August 2007 um 13:46

Ich will mein GEZ gezahltes Geld zurück – dieses Geld ist doch zweckgebunden oder nicht? Kann man dagegen klagen – einen Verein gründen – o.ä.?

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Emmeret Hatzenbühler 24. August 2007 um 13:52

Dann darf man statt GEZeiten nur noch Ebbe und Flut sagen. Ist der Deutsche Seewetterdienst schon abgemahnt?
Kachelman hat vorsorglich ein Beratungsgespräch mit Petrus im Garten GEZemaneh vereinbart. Vielleicht liegts auch am GEZeter der Volksmusikanten, dass Marianne und Michael vom Bildschirm verschwinden? Heinos Aufruf zum Gebührenboykott erscheint in völlig neuem Licht. GEZ mir aus Weg mit dem Schmarrn!

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Erik 24. August 2007 um 13:56

Die Pressesprecherin der GEZ kann im Moment auch nicht antworten, denn die saß zu Zeitpunkt Deines Artikels in Saarbrücken bei der ARD in einer Sitzung*. Da nimmt man unsere aufrichtige Empörung hoffentlich ernst!

(* … nach telefonischer Auskunft des Ard-Pressereferenten B.)

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hpmalter 24. August 2007 um 13:59

Danke für Ihren Artikel!
Die GEZ ist nichts anderes als Ausdruck staatlicher Verkommenheit im Steuerparadies Deutschland. Wieso Steuerparadies? In keinem anderen \“demokratischen\“ Industrieland können sich Politfunktionäre so hemmungslos vom Bürger bedienen und damit ihre Macht sichern wie in Deutschland – geradezu paradiesisch! Und das unter moralischen Deckmantel und damit unangreifbar! Das zeigt der Sprachgebrauch in vielen heuchlerischen Begriffen:

Ökosteuer=Spritststeuer
Steuersenkungsgesetz=verdeckte Steuererhöhung
Steuervergünstigungsabbaugesetz=Steuererhöhung
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit=Abschaffung des Bankgeheimnisses
Solidaritätszuschlag=Wiedervereinigungssteuerer
Gegenfinanzierung=Vermeidung von Abgabenlastsenkung
Gesundheitssoli=Krankensteuer
Sozialstaat=Funktionärsstaat
Erbschaftssteuer=Enteignung
Gebühreneinzugszentrale=Medienabgabe

Diese kleine Auszug zeigt in welch geradezu betrügerischer Art und Weise dem Deutschen Bürger immer höhere Abgaben moralisch regelrecht schmackhaft gemacht werden!
Das erinnert in seiner Verworfenheit an den mittelalterlichen Ablasshandel. Natürlich wehrt sich die Gebühreneintreibzentrale dagegen, dass der Bürger diese Heuchelei aufdeckt und die Dinge beim Namen nennt. Nichts fürchteten religiöse und sonstige Würdenträger im Mittelalter, die von Abzockerei und Heuchelei lebten, mehr.
Meine Frage: wieso wird diese Heuschelei in den Medien nicht öfter schonungslos im Interesse der Bürger aufgedeckt?
Hat Agathe Christies bzgl. Ihrer Verachtung von Journalisten doch Recht?

hpmalter

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CIO-Blogger 24. August 2007 um 14:18

TRACKBACK: Aber das Ganze hat auch seine gute Seite: Es werden wieder neue Worte ersonnen und über die Blogs in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt. Angefangen hat Thomas Knüwer mit \“Kollerkommunikation\“ (inzwischen 79 Treffer bei Google), dann folgte Peter Turi mit den \“Blogsern\“ und nun ist wieder der Handelsblatt-Blogger Knüwer an der Reihe: Sein neuer Begriff \“Medienstalinisten\“ für die GEZ-Verantwortlichen hat zwar erst einen Google-Treffer – aber das dürfte sich schnell ändern.

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hape 24. August 2007 um 14:27

Stellungnahme von GEZ-Pressesprecher Willi Rees bei dpa: \“die Abmahnung wende sich vor allem dagegen, dass akademie.de \’tendenziös\‘ gegen die GEZ sei.\“
Es z\’rreißt einem das Herz.

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Macadelic 24. August 2007 um 15:00

P.S. Wer \“GEZ-Gebühr\“ in Google eingibt, erhält an erster Stelle die GEZ selbst. Vielleicht sollte sich die GEZ in diesem Fall mal selbst abmahnen und hart durchgreifen! 😉

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Erik 24. August 2007 um 15:11

schon schlimm imho, wenn die ARD selbst in ihrer Stellungnahme von “verfälschender Verwendung der umstrittenen Begriffe” spricht.

http://www.ringfahndung.de/archives/gez-begriffs-stalinismus-stellungnahme-der-ard/

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Hendrik 26. August 2007 um 17:11

\“Medienstalinist\“ ist eventuell durch die Meinungsfreiheit, aber nicht durch die guten Sitten gedeckt.

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Simone Janson 26. August 2007 um 18:32

Akademie.de hatte in einem Beitrag u.a. darüber informiert, wie Selbständige um die Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (sprich: internetfähige PC\’s) herumkommen – das völlig egal. Ich habe hier den Beitrag zitiert und kurz erklärt http://www.berufebilder.de/?p=173. Die Argumentation von Akademie.de scheint wasserdicht gewesen zu sein. Ich vermute mal, da ist der GEZ dann nichts besseres eingefallen…

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Edgar 26. August 2007 um 23:28

Im Ernstfall ist es Sache der Gerichte Gesetze zu interpretieren. Da es wohl noch kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt, kann man wohl kaum davon sprechen das die Interpretation des Gesetzes falsch ist.
Zumindestens die Gebührenpflicht für Internet PCs ist absurd. Und ich hab erhebliche Zweifel daran, ob die Rundfunkgebühr verfassungsgemäß ist. Die Programme werden über Internet und Satelit in Europa und in der ganzen Welt ausgestrahlt. Zahlen dafür muß man nur, wenn man in Deutschland lebt. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Von Staatsferne die in einem Verfassungsgerichtsurteil als Begründung für die Rundfunkgebühr genannt wurde, kann auch keine Rede sein. So sitzt Kurt Beck Ministerpräsident von Rheinland Pfalz im Rundfunkrat. Dass es eine Plakataktion der Rundfunkanstalten gab, bei der Kurt Beck für Volksmusik warb, ist ein weiters Indiz dafür, dass die Staatsferne nicht gegeben ist.

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Armin 27. August 2007 um 0:28

Edgar, dann will ich mal ganz stark hoffen dass in Deutschland bald keiner mehr BBC guckt. Die ist naemlich auch gebuehrenfinanziert und ueber Satellit auch in vielen anderen Laendern zu empfangen. Da zahlt auch keiner bei Euch da drueben fuer. Das widerspricht dann auch dem Gleichheitsgrundsatz…

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Bernd 27. August 2007 um 11:17

Ganz schön a b G E Z o c k t ?

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Matthias 27. August 2007 um 13:18

Die GEZ ist der Meinung, die falschen Begrifflichkeiten schaden ihrem Ruf, so eine Abmahnung wie diese aber nicht? Dass man jeden Schriftverkehr mit der GEZ nur via Einschreiben mit Rückschein oder via persönlicher Einlieferung im Beisein eines Zeugen erledigen sollte, habe ich ja am eigenen Geldbeutel erleben dürfen; sogar zweimal. Aber so eine Abmahnung macht mich wirklich sprachlos!

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Claus the mouse 10. September 2007 um 23:46

Die GEZ war eindeutig auf der akademie.de site , ohne zu bezahlen!!!!!

Noch irgendwelche Fragen????

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Henrik 17. September 2007 um 13:22

Die Ungerrechtigkeit an dieser Sache ist eindeutig, das ich für was zahlen soll, was ich gar nicht nutzen möchte. Geschweigedenn, das es sich immer mehr einbürgert, das bei ARD und ZDF auch unbehelligt Werbeblogs laufen. Bekommen die dadurch nicht auch Geld???
Die sollen halt dann wie bei Premiere verfahren und die Sender verschlüsseln… will ich sehen, bezahle ich auch dafür… Die Technik ist vorhanden, und es würde immens Kosten sparen…
GEZ wäre damit arbeitslos und würde nicht zigmillionen Euro verschlingen

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