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Abmahnanwälte sind nicht gerade eine sympathische Spezies. Aber eine findige. Und ich bin gespannt, wann sie sich auf ein Feld stürzen, über das bisher kaum jemand Fragen gestellt hat: Buyout-Rechte.

Solche Verträge werden mit Modelagenturen, Fotografen und Filmemachern geschlossen, produzieren Unternehmen Werbematerial. Dabei sichert sich der Auftraggeber die vollständigen Rechte am entstehenden Bild-, Ton und Videomaterial. Verlage sind dabei schon mal in Konflikt mit Fotografen geraten, in der Werbung ist der Abschluss eines solchen Vertrages logischer und akzeptiert: Der Werbekunde möchte seine Bilder eben überall dort verwenden, wo es ihm genehm ist – schließlich wurden die Bilder ja für ihn produziert.

Nur gibt es da einen Haken. Werbeproduktionen sind häufig sehr viel teurer als Fotoproduktionen für journalistische Inhalte. Und deshalb sichern sich die Auftraggeber die Rechte nur für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel ein Jahr. Bis vor einigen Jahren war das kein Problem: Selten gab es Werbekampagnen, die länger liefern.

Nun aber gibt es Social Media. Dort lieben viele Menschen ältere Werbung, Youtube ist eine Fundgrube für Nostalgie-Spots. Andererseits hassen es die Nutzer, werden einmal eingestellte Inhalte gelöscht. Außerdem werden in der Regel bei den jeweiligen Plattformen auch die mit den Inhalten erzeugten Abrufe gelöscht – was den Gesamterfolg einer digitalen Aktivität schwerer nachweisbar macht. Und das ist nicht karriereförderlich für den Verantwortlichen.

So stehen Unternehmen, die ihre Marketingmaterialien in Social Media aufbereiten vor einem Dilemma: Einerseits wünschen sie sich ja Verbreitung, Verbreitung aber kommt nur mit der Sicherheit, dass die Inhalte nicht irgendwann verschwinden (denn dann verlinke ich nicht auf sie oder binde sie ein). Andererseits müssten sie nach dem Ablauf der Rechtevereinbarung gelöscht werden. Was natürlich auch voraussetzt, dass ich einen Mechanismus aufsetze, der mich rechtzeitig warnt, dass ich die Inhalte entfernen muss.

Auf Dauer wird es wohl nur eine Lösung geben: Die Unternehmen wollen Endlos-Rechte haben. Die müssten theoretisch deutlich teurer sein als zeitlich befristete Vereinbarungen. Das aber wird sich nicht durchsetzen lassen. Schon steht die nächste Streitfront in Sachen digitale Grundsatzthemen an. Diesmal heißt es Werbetreibende contra Werbeproduzenten. Wie es ausgeht erscheint klar: Endlosrechte sind der Weg der Zukunft. Entweder werden sie zum gleichen Preis abgegeben, den Unternehmen heute für befristete Regelungen zahlen – oder wir werden ein Zeitalter der Amateur-Models und -Produzenten in der Werbung erleben.


Kommentare


Niemand sonst 29. April 2011 um 16:02

Ist das überhaupt relevant für Abmahnwälte ? (Rhetorische Frage)
Schliesslich kennen sich Rechte-Inhaber und Werbetreibender ja direkt und können und müssen vielleicht auch das erst mal ohne Anwalt regeln.

Abmahner würden vielleicht eher kaufDA oder meinkatalog oder ähnliche wegen angeblich illegalen Scannens von *ewe-Katalogen abmahnen. Oder Fans die ihre Lieblings-Produkte mit (geschützten) Katalog-Fotos (aus dem Online-Shop) auflisten oder irgendwas verkaufen wollen und die Katalog-Webseiten gespeichert hatten und so „dumm“ sind, die Fotos davon zu benutzen. Legale! Importe (Schuhe, Uhren, Jeans, Filme, Auto-Pimp-Teile,…) darf man ja auch oft nicht weiterverkaufen.

Wasserzeichen und was keines hat, muss erst (Urlaubsbilder, Abi-Fotos,…) freigeschaltet werden bzw. wird nicht für Werbung freigeschaltet. Die Zahlen gehen RadioGema-Mäßig von Facebook usw. an die BildAgentur-GEMA oder sonstwen. Für Fotos, Filme und Töne online, print, TV und Radio. Sooo schlau ist natürlich wieder keiner. Wasserzeichen wegmachen hilft nicht wirklich, wenn man in der Werbebranche (wie schon bei MusikStücken im Radio) festlegt, das ein Wasserzeichen oder Verwertungs-Kennung (z.B. bei Texten von dpa/reuters usw.) drin sein muss.

Von daher wären Amateure zu bevorzugen. Teuer kann weg. Verwertungsrechte bei Sachbüchern laufen ja auch oft endlos gegen oft jämmerliche Einmalzahlung.

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Ein Bäckermeister, Verleger, Autoren und das Leistungsschutzrecht « … Kaffee bei mir? 25. Mai 2011 um 13:10

[…] ein großer Teil der Werbekunden weg. Die haben nämlich die Chancen des Internets erkannt und werben – für weniger Geld – lieber dort. Werbung war immer eine der Haupteinnahmequellen für […]

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Bäcker, Verleger und das Leistungsschutzrecht | Nics Bloghaus 26. Mai 2011 um 15:51

[…] ein großer Teil der Werbekunden weg. Die haben nämlich die Chancen des Internets erkannt und werben – für weniger Geld – lieber dort. Werbung war immer eine der Haupteinnahmequellen für […]

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Neues Facebook-Design Timeline auch für Unternehmens-Pages 29. Februar 2012 um 14:48

[…] ist es den Firmen oft nicht mehr gestattet, Materialien zu verwenden, die ein paar Jahre alt sind (mehr dazu auch hier). Andererseits: Warum nicht die Timeline verbinden mit der Bitte an Fans, ihre Erinnerungen aus […]

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Pinterest für Medien und Unternehmen: Zeit für Wadenwickel 14. März 2012 um 18:03

[…] Bilder – und Eigenproduktionen nehmen ja immer mehr ab. Selbst dort aber existieren häufig zeitlich begrenzte Model-Rechte. Im Hausgebrauch sind diese für Unternehmen leicht zu beachten: Bilder werden nach Ablauf der […]

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