Skip to main content

Ich bin verwundert über Deutschlands Medienjournalisten. Eine ganze Reihe von Ihnen suhlt sich doch zu gern in der TV-Historie, kennt jede Zeile von „Robbie, Tobbie und das Fliewatüüt“ auswendig, kann die besten Dalli-Klick-Dialoge referieren und zaubert bei Gesprächen die größten „Der Große Preis“-Experten aus dem Hut.

Heute nun schreiben sie alle über Thomas Gottschalks neue Show „Klassentreffen“ auf RTL. Darin sollen Prominente ihre Schulkameraden wiedertreffen, mit ihnen Spielchen spielen und Erinnerungen aufwärmen.

Eigentlich eine schöne Idee. Nur: Es gab sie schon.

Samstags Nachmittags lief sie, glaube ich, im ZDF. Fernsehserien.de sagt, dass die Show 45 Minuten dauerte und von 1987 bis 1994 lief. Die Moderatoren waren hochkarätig: Dieter Kronzucker, Elke Heidenreich, Wim Thoelke, Fritz Egner. Auch im Fernsehlexikon von Stefan Niggemeier und Michael Reufsteck wird „Klassentreffen“ erwähnt.

Heute aber mag sich niemand erinnern. Dabei wäre die Frage legitim, ob Gottschalk nicht alten Kaffee neu aufkocht – und ob es nicht einen alten Rechteinhaber gibt, der sich melden könnte.


Kommentare


Besim Karadeniz 5. Dezember 2013 um 20:17

Ob so eine Show schutzfähig wäre? „Klassentreffen“ von damals war ja an sich eine hochtrockene Show … ein aus mittelalterlichen Stühlen und Tischen angeordnetes Klassenzimmer, ein Prominenter, seine Freunde und der Moderator und dann wurden ausnahmslos Zoten aus der Vergangenheit erzählt. Soweit ich mich erinnern kann, war Gottschalk selbst auch mal Prominenter beim Klassentreffen.

Antworten

Thomas Knüwer 6. Dezember 2013 um 0:06

Zur Erklärung: Wetten, dass… und viele andere Spielshows sind geschützt und können so international vermarktet werden. Das gilt auch für Sendungen wie The Voice.

Antworten

Tim 6. Dezember 2013 um 0:00

Außer dem Namen ist da sicher nichts schutzfähig.

Antworten

Besim Karadeniz 7. Dezember 2013 um 17:19

Naja, schützen lassen kann ich erst einmal ziemlich vieles – im Zweifelsfall dann aber ein vermeintliches Plagiat ahnden lassen und die Schöpfungshöhe seines geschützten Werkes nachweisen, das ist dann schon eine ganz andere Geschichte. Eine einfache Talkshow – und das ist das Ur-Klassentreffen gewesen – hat vermutlich von der Idee her eine Schutzhöhe von nahe Null. Das könnte vermutlich jeder sofort so nachmachen, wenn es nicht so sterbenslangweilig wäre.

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*