Skip to main content

Vielleicht glaubt mancher immer noch, die Kritik vieler Blogger am Leistungsschutzrecht sei die Meinung von Google indoktrinierter Digital-Irrer. So wie Reinhard Müller, Lohnschreiber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, der allen mit einer anderen Meinung als der eigenen vorwirft, sie könnten von Google bezahlt werden. 

Menschen wie Müller gibt es im Bundestag auch jede Menge, sie gehören den Fraktionen von CDU, CSU und FDP an. Ihre Fähigkeit, rationale Expertenurteile zu ignorieren ist bemerkenswert. So ignorieren sie die Kritik von Verbänden wie dem BDI, HDE oder ZDH am Leistungschutzrecht. Oder die Ankündigung von Kollegen mit Bundestagsmandat, die angekündigt haben, morgen gegen das Gesetz zu stimmen.

screen-capture

Die verfassungsrechtlichen Bedenken Siegfried Kauders (der trotzdem für das Gesetz stimmen will, was wohl erklärt, warum sein Wahlkreis einen derart bipolaren Politiker nicht mehr aufstellen will) blenden sie ebenso aus.

Selbst, dass der Deutsche Journalisten-Verband, bisher strammer Befürworter des Leistungsschutzrechtes, nun umgeschwenkt ist – egal. Dass die Freischreiber, ein Zusammenschluss freier Journalisten, die Gefahr sehen, dass freie Autoren praktisch enteignet werden – interessiert nicht.

Zu denken gibt den betonharten Hörigen des Axel-Springer-Lobbygesangs auch nicht, dass sich die Bundesregierung dieser Tage bei einem weiteren Gesetz mit digitalem Hintergrund kräftig blamiert hat – in Sachen Datenherausgabe durch Kommunen ist die Regierung zurückgerudert. 

Es bleibt wirklich nicht mehr viel, was für dieses Gesetz spricht. Nein, ich muss mich korrigieren: Es gibt nichts, was für das Gesetz spricht. Ne, auch falsch: Es gab noch nie ein Argument, das seriös das Leistungsschutzrecht stützte.

Das sieht wohl auch Justus Haucap so, der ehemalige Leiter der Monopolkommission. In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ erläutert er ausführlicher seine Bedenken. Hier Auszüge:

„Es geht im Kern nicht um ein Urheberrechtsproblem, sondern darum, dass die Politik den Presseverlagen helfen soll, Geld von Google zu bekommen. Dabei wird aber massiver Schaden zu Lasten Dritter angerichtet. Man würde zum Beispiel neue wettbewerbsrechtliche Probleme schaffen. Wenn Google für Verweise auf Presseartikel zahlen muss, nimmt es vielleicht nur noch Artikel von großen Medien auf.  Das würde die Konzentration am Pressemarkt verstärken. Außerdem schafft das Gesetz rechtliche Probleme. Zum Beispiel könnten Blogger abgemahnt, die auf andere Blogs verlinken. Ich bin mir absolut sicher, dass dann ein gewaltiges Abmahnwesen entsteht, gerade weil die Rechtsunsicherheit enorm ist…

Das ganze Gesetz zum Leistungsschutz ist ein Fiasko. Wenn das Gesetz mit diesen Änderungen am Freitag im Bundestag beschlossen wird, gäbe es für Google wohl kaum Auswirkungen. Dann trifft man nur noch die Falschen, kleine Blogger zum Beispiel. „

Mit Leistungschutzrecht, übrigens, hätte ich auch diese Passage nicht zitieren dürfen.

Wie argumentlos die Kampagne der Zeitungsindustrie für ein Leistungsschutzrecht geworden ist demonstriert dabei, dass Haucap für diese Äußerungen jüngst als „Professor auf Abwegen“ beschimpft wurde. Nun wird der sich „vergallopierende“ Ökonom interviewt. Wir dürfen davon ausgehen, dass Haucap (in den vergangenen Jahren in einer dreistelligen Zahl von Artikeln im „Handelsblatt“ auftauchend) der Chefredaktion die Frage gestellt hat, ob sie Lack säuft. Das folgende Interview ist denn die Wiedergutmachung.

Es ist an der Zeit, diesen peinlichen Schwachsinn zu beenden. Viel Hoffnung besteht nicht – denn die CDU in ihrem Lauf halten weder Vernunft noch Menschenverstand auf.

Und nun noch zwei weitere Informationen, die scheinbar nichts und doch sehr viel mit dieser Debatte zu tun haben:

  • Die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) kritisierte gestern übrigens, der Innovationsstandort Deutschland sei dringend ausbaubedürftig.
  • Das „Handelsblatt“ verfügte heute, an einem normalen Donnerstag, über gerade mal eine halbe, voll bezahlte Anzeigenseite.

Kommentare


Jonas 28. Februar 2013 um 16:48

Kurz angemerkt: Sind anderthalb Seiten Anzeigen (falls die WamS voll gezahlt hat) – was bei 48 trotzdem nicht gerade viel ist.

Antworten

Thomas Knüwer 28. Februar 2013 um 17:20

Verlagsanzeigen laufen praktisch immer als Gegengeschäft und werden mit 25% berechnet. Ich schätze, in der Welt wird Montag die Handelsblatt-iPad-App beworben wird.

Antworten

ClaudiaBerlin 28. Februar 2013 um 19:21

„Mit Leistungschutzrecht, übrigens, hätte ich auch diese Passage nicht zitieren dürfen.“

Doch. Denn nach dem Urheberrecht sind Zitate im Rahmen eines eigenen Werks (=eigene geistige Auseinandersetzung mit dem Thema) erlaubt. Daran wird auch das LSR nichts ändern, dass sich zudem nur auf „technisch-redaktionell“ aggregierte Links beziehen soll, wenn ich mich recht erinnere.

Ansonsten natürlich volle Zustimmung! Angesichts dieses Debakels muss man auch das letzte Vertrauen in die Vernünftigkeit der beteiligten Politiker verlieren. Wer soviel Schaden anrichtet, bloß weil Springer & Burda das so ansagen, ist einfach nicht mehr ernst zu nehmen.

Antworten

Daniel Schultz 28. Februar 2013 um 20:35

Ich sehe keinen Grund, warum das Zitat dem Leistungsschutzrecht unterfallen sollte. § 51 UrhG ist explizit als Schranke genannt.

Antworten

Das Leistungsschutzrecht als Nagelprobe fuer den Herbst | stk 28. Februar 2013 um 20:58

[…] hilft, weiss man nicht. Die CDU/CSU steht zu grossen Teilen nach wie vor hinter dem Entwurf, der dadurch im bloedesten Fall morgen durch den Bundestag gewunken […]

Antworten

Leistungsschutzrechtsbezieher | Torben Friedrich 1. März 2013 um 3:47

[…] Die Leistungsschutz-CDU in ihrem Lauf halten weder Vernunft noch Menschenverstand auf […]

Antworten

LIVE: Bundestag debattiert über #LSR ((umstrittenes) Leistungsschutzrecht für Presseverleger) – ab 09:00 Uhr » Pottblog 1. März 2013 um 8:25

[…] gerade einige CDU-Politiker als treibende Kraft hinter dem Leistungsschutzrecht gelten (siehe auch Die Leistungsschutz-CDU in ihrem Lauf halten weder Vernunft noch Menschenverstand auf), gibt es doch auch deutliche Kritiker dort (Christdemokraten gegen […]

Antworten

Die Leistungsschutz-CDU in ihrem Lauf halten weder Vernunft noch Menschenverstand auf 1. März 2013 um 12:32

[…] “Vielleicht glaubt mancher immer noch, die Kritik vieler Blogger am Leistungsschutzrecht sei d… […]

Antworten

Fick Dich, CDU + Leistungsschutzrecht + Dido + kostenlose Social Media Icons » myBasti 1. März 2013 um 13:37

[…] Die Leistungsschutz-CDU in ihrem Lauf halten weder Vernunft noch Menschenverstand auf – Thomas Knüwer […]

Antworten


Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*