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Nun ist es raus: Axel Springers Vorstandschef Mathias Döpfner hat gelogen.

Am 14. September 2010 verfasste er einen Gastbeitrag für die „NZZ“, in dem zu lesen war:

“Das Leistungsschutzrecht richtet sich nicht gegen Google.”

Heute erklärt Heise nun, ein neuer Entwurf jenes Leistungsschutzgeld-Rechtes sei deutlich abgeschwächt gegenüber jener, die im Juni öffentlich wurde (als Teil eines Print-Verlags verlinke ich nicht auf Heise – Erklärung dazu hier). In diesem neuen Entwurf gibt es anscheinend die von nicht unerheblichem Wahnsinn durchdrungene Passage, das Öffentlichmachen von Verlagsinhalten sei rechtens – außer durch Suchmaschinen. Dabei wird der Begriff „systematisch“ anscheinen mit „automatisch“ gleichgesetzt.

Freunde gehobener Ironie kommen nicht umhin zu fragen, ob damit Verlage, die ihre eigenen Inhalte mit einer Suchfunktion versehen nicht Rechtsbruch begehen. Wer es ernster mit gesellschaftlichen Werten meint, kann dieses zeckengleiche Verhalten, dieses Saugen an einem Unternehmen, dass um Dimensionen innovativer ist als verstaubte, deutsche Papierdrucker, im Sinne einer funktionierenden Marktwirtschaft nur verachten. Oder Kai Biermann von Zeit Online zustimmen, der in einem Interview jüngst sagte:

„Da ist plötzlich ein Unternehmen, das Milliarden mit Werbung verdient, indem es dafür sorgt, dass auf seinen Seiten Werbung steht. Verlage sehen dieses Werbegeschäft als ihr klassisches Geschäft an. Sie haben Jahrzehnte oder Jahrhunderte lang Zeitungen produziert mit dem Ziel, Werbung zu verkaufen oder Werbeflächen anzubieten. Und dieses Modell bricht weg, durchs Internet, durch Google. Die Verlage wollen etwas von dem Geld haben, das ist der Ursprung.

Und jetzt gibt es ja das schöne Argument: „Google nutzt fremde Inhalte, nämlich die Inhalte der Verlage, und verdient damit Geld.“ Und da frage ich mich: Ja stimmt das denn? Was tut denn Google? Google ist nichts weiter, als ein Wegweiser. Google hängt, wenn man so will, ein Schild in den Straßenverkehr und sagt: Wer was Schönes beim Tagesspiegel lesen will, da entlang! Und neben dieses Schild pappt es noch eine Werbung. Mit dieser Werbung verdient es Geld. Menschen, die das Schild lesen, rennen zumTagesspiegel. Das heißt, die Verlage erhalten durch Google Aufmerksamkeit auf ihren Seiten. Das reicht ihnen aber nicht. Sie wollen etwas von dem Geld abhaben. Direkt. Nicht indirekt, indem sie die Aufmerksamkeit vermarkten, die sie dadurch mehr bekommen – und die sie selbstverständlich vermarkten.

Ist das nicht ein seltsames Konzept, zu sagen, da verdient jemand Geld mit einem Geschäftsmodell, das ich auch gern hätte? Wenn ich vom Geldverleihen leben will, mache ich doch eine Bank auf – statt andere Banken dafür zu verklagen, dass sie mit meinem Geld wieder Geld verdienen.“

Von Alkoholikern sagt man, sie kämen erst dann wirklich von ihrer Sucht weg, wenn sie einmal richtig abgestürzt seien. Wenn alle sozialen Kontakte zerstört sind, sie auf der Straße liegen, ohne Hoffnung, ohne Zukunft. Ich fürchte: Anders geht es bei Verlagen auch nicht mehr.

Und deshalb, liebe Verantwortliche bei Google, beugen Sie sich dem Leistungsschutzrecht vorab – und listen Sie sämtliche deutsche Verlage aus. Angesichts der traurigen Qualität vieler Online-Angebote von Verlagen wäre dies ein hinnehmbarer Schaden – und ohnehin glauben die Verantwortlichen ja, die Menschen strömten in Paid-Content-Modelle. Also, liebe Googler: Just do it!


Kommentare


Ralf Fenge 27. Juli 2012 um 15:15

Schöner Artikel – aber der Satz hier ist irgendwie seltsam: „Wer es ernster mit mit gesellschaftlichen Werten kann dieses zeckengleiche Verhalten, dieses Saugen an einem Unternehmen dass um Dimensionen innovativer ist als verstaubte, deutsche Papierdrucker im Sinne einer funktionierenden Marktwirtschaft nur verachten“ – häh? Was will der Autor damit sagen?

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Thomas Knüwer 27. Juli 2012 um 15:36

Ups, da fehlte ein Wort – danke für den Hinweis!

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Steve Gates 27. Juli 2012 um 15:46

Wie kann Google angeblich mit Google News Geld verdienen wenn da gar keine Werbung geschaltet wird? Stattdessen gewährt Google dort einen geldwerten Vorteil in Form von unentgeltlicher Werbung für die Verlage. Müsste dieser nicht eigentlich versteuert werden? Einige Großpublikationen werden sogar als Redaktionsempfehlungen besonders herausgestellt. Ich habe bislang auch noch keine Verlagsseite gesehen, die in ihrer robots.txt Google ausschließt.

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Neuer Referentenentwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird zur Suchmaschinen-Steuer 27. Juli 2012 um 16:31

[…] Knüwer kommentiert: Und deshalb, liebe Verantwortliche bei Google, beugen Sie sich dem Leistungsschutzrecht vorab – […]

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Helmut Springer 27. Juli 2012 um 17:23

Es sind nicht alle Verlage, also bitte nicht die taz sperren 8)

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Sven Bortmann 27. Juli 2012 um 18:33

LIeber Herr Knüwer, ich habe Sie früher wirklich gerne gelesen. Aber in den vergangenen Monaten kann ich über Sie und Ihre Artikel leider immer wieder nur den Kopf schütteln. Und das ist wirklich schlimm. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass Sie ein kluger Mensch sind. Aber was hat Sie so destruktiv gemacht? Warum müssen Sie immer eine Schippe drauflegen? Noch etwas lauter brüllen als die anderen – und zwar so, dass es übertrieben und aufgesetzt wirkt?

Ich fürchte, immer nur drauf zu hauen, macht Sie nicht seriöser. Und das Schema „dumme Verlage, böse Verleger, unfähige Journalisten hier, dort der allwissende Thomas Knüwer“ funktioniert nicht. Also: Bitte, bitte – kehren Sie zurück zu Ihren Wurzeln. Werden Sie wieder gut. Machen Sie mich wieder zu einem Ihrer Fans. Danke!

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Thomas Knüwer 30. Juli 2012 um 12:29

Ich kann Ihre Kritik nicht nachvollziehen. Was stört Sie? Natürlich muss man immer mal wieder nachlegen, wenn die Lage schlimmer wird. Und das wird sie. Das Leistungsschutzrecht ist ein Angriff auf die Zitatfreiheit, die Zitatfreiheit ist ein Fundament der Meinungsfreiheit.

Wann soll man die groben Klötze rausholen wenn nicht bei einem Angriff auf die Demokratie?

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Dieter 27. Juli 2012 um 20:04

Wo und wann hat sich der Heise Verlag für das Leistungsschutzrecht ausgesprochen? Oder ist das Nichtverlinken eines Verlages, der sich nicht für das LSR aussprach, ein Kollateralschaden?

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Nachtwächter-Blah » Oh, wie schön, dass Guhgell vermutlich demnäch… 27. Juli 2012 um 20:07

[…] Indiskretion Ehrensache… Blah, Heise, Leistungsschutzrecht, Link, […]

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Eduard Heindl 27. Juli 2012 um 21:02

“ Google ist nichts weiter, als ein Wegweiser. Google hängt, … ein Schild in den Straßenverkehr und sagt: Wer was Schönes beim Tagesspiegel lesen will, da entlang! Und neben dieses Schild pappt es noch eine Werbung

Ich habe noch nie Werbung auf der Google News Seite gesehen!!

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karpatenhund 27. Juli 2012 um 22:20

Kurze Anmerkung: Der Mann heißt Mathias Döpfner, mit einem «t». Genau so wie in der Tag-Cloud am rechten Rand 😉

Sonst ist dem Artikel nichts hinzuzufügen. Ich bin gespannt, wie Google reagiert und hoffe, das Unternehmen zieht die richtigen Konsequenzen. Auslistung der entsprechenden Verlage oder Auflistung ohne entsprechende Snippets (konsequenterweise verbunden mit einer deutlichen Abwertung des Page-Rankings).

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Aus listen 27. Juli 2012 um 22:59

Man muss immer zwischen dem (m.W. werbefreien) News-Google und Google Websuche unterscheiden. Wie ein anderes Blog erklärte, kann man auch bestimmen ob man Snippets erlaubt oder nicht. Allerdings evtl nur pro Site (Bing, Yahoo, Google, Google-News, Google-Bildersuche, Google+, Google-Reader,… ) was etwas eleganter und Traffic-Schonender (robots.txt o.ä.) gemacht werden könnte.

Davon abgesehen führt die nächste Rezession vermutlich zu einem Verlags“sterben“ und ich muss mit meinen Steuern Verlags-Managern ihre Gehälter und Dienstwagen „retten“.

Die Qualität von Presse ist auch nicht so, das weniger Verlage noch viel ausmachen würden.

Die kleinen Verlage können keine scheiternden Software-IT-Großprojekte stemmen. Post, Adobe und die anderen liefern auch nicht wirklich schnell und wirksam. Also gibts keine Monetarisierung lokaler News oder (RTL macht Millionen Gewinne mit kostenlosen TV-Serien die sie woander einkaufen oder teuer selber produzieren müssen) werbefinanziert verbreiten können wie z.b. die Apps von Lokalradios.

Davon abgesehen ist Springer der Rubriken-König mit Immobilien, Auto-Märkten usw. im Internet was früher halt Kleinanzeigen waren.

Es gibt übrigens zweimal pro Woche (oft Mi und So) oft sogar zwei verschiedene Verlage kostenlose Wochenzeitungen („Käseblättchen“) mit Lokal-Nachrichten. Wieso also kostenlos-Angebote mir 4 kostenlose Zeitungen pro Woche liefern können und Abo-„Pay“-Zeitungen mit 6 Ausgaben (Mo-Sa) darben, sind dann wohl eher Systemfehler.

Belgien hatte ein LSR eingeführt. Google hat die Verlage dann aus der Suche ausgelistet um sich von der Leistungs-Gesellschaft bestätigen zu lassen, das das Listing kostenlos erfolgen darf. Was danach passiert ist, weiss ich nicht.
Google kann das also ziemlich egal sein (wie auch Android-Updates) und die reagieren erst, wenn was passiert.
Die kleinen Verlage denken bis dahin möglicherweise, das sie gerettet werden. Die monatlichen Zahlen von Meedia sind so bedrohlich, das mal jemand Grafiken aufmalen müsste, wann die IVW-Besucher die (immer weniger werdenden) Printzeitungen im einholen (Break-Even-Rechnung, IVW-Besucher, Käufer, Leser, Werbe-Einnahmen,…).

Verlage können nicht innovativ sein, die erfinden ja auch keine Druckmaschinen wo in der ganzen Druckerei noch weniger Leute rumlaufen wie in einer (ähnlich hoch automatisierten) Großbäckerei und man streikende Drucker anzahlmäßig zu sich in die Wohnung einladen könnte wenn die noch streiken würden.
IT liefert nicht. Newsstand ist aufwendig. Andere Angebot existieren kaum.

Und das man hier (und auch in USA) nicht mehr innovativ sein kann ohne zum Oligopol (großer Investoren bzw. großer Firmen) zu gehören, sollte inzwischen auch klar geworden sein.

Und die Kritik würde ich schwächer formulieren aber die Beträge könnten argumentativ etwas besser sein und wirken manchmal etwas unklar oder auch knapper formulierbar.

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Johannes Siemers 27. Juli 2012 um 23:46

„Und deshalb, liebe Verantwortliche bei Google, beugen Sie sich dem Leistungsschutzrecht vorab – und listen Sie sämtliche deutsche Verlage aus.“
Das Problem ist wohl eher, dass die Verlage nicht nur Geld sehen wollen, sondern es auch für ihr Recht halten gleichzeitig gelistet zu werden.

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Leistungsschutzrecht soll nur für Suchmaschinen gelten : Posted Planet 28. Juli 2012 um 7:50

[…] Knüwer kommentiert: Und deshalb, liebe Verantwortliche bei Google, beugen Sie sich dem Leistungsschutzrecht vorab – […]

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Nics Bloghaus | entschärftes Leistungsschutzrecht? 28. Juli 2012 um 11:45

[…] Thomas Knüwer hin­ge­gen geht über das Jubeln hin­aus und macht Google den kon­struk­ti­ven Vorschlag: … liebe Verantwortliche bei Google, beu­gen Sie sich dem Leistungsschutzrecht vorab – und lis­ten Sie sämt­li­che deut­sche Verlage aus. […]

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Fritz 28. Juli 2012 um 11:50

Thomas, was lässt eigentlich deine Galle so hoch kochen? Ich verstehe das gar nicht. Google gehört zu den US-Unternehmen mit hoch raffinierten Steuervermeidungsstartegien – ob die irgendein Milliönchen an die deutschen Verleger zahlen, sollte eigentlich bei niemanden großen Zorn auslösen, im Grunde nicht einmal bei Google. Ich weiß nicht, wofür du dich so zum Schutzengel von Google berufen fühlst – diese Bloggerwut ist eigentlich lächerlich. Warum? Es spielt einfach nicht die geringste Rolle – es ist ein Kampf der Oligopole untereinander. Gewinnen wird dabei sowieso der Stärkere, und das ist nun einmal Google. Null Grund sich aufzuregen. Irgendwelcher Ratschläge oder irgendeines Beistandes braucht Google da nicht von dir noch von sonst irgendwem.
Aufregen könntest du dich dagegen einmal darüber, wie die neuen ökonomischen Strukturen die Verleger – mit oder ohne diesem LSR – keineswegs in den finanziellen Ruin treiben; Springer, Burda & Holtzbrinck geht es ja immer besser. Sondern in den journalistischen Ruin, weil die von dir mit so bebenden Lippen geforderten „neuen Geschäftsmodelle“ alle aufs eins hinauslaufen: auf klickoptimierte Headlines, Artikel, Bilderstrecken, Kommentare, neue Formen von Werbeintegrationen in den Content etc. Die Suppe wird immer dünner – so können Verlage natürlich überleben. Aber willst DU das?
Und obendrein sorgen die neuen ökonomischen Strukuren für ein massives Beseitigen von Vielfalt – im „Blätterwald“ stehen bald nur noch 4 oder 5 Bäume.
Kurzum: Wer regt sich denn auf, ob das LSR die Finanzen von Google schädigen könnte?! Uns sollte nichts anderes interessieren als: Welche Qualität von Nachrichten-Öffentlichkeit wollen wir? Und wie kann die so finanziert werden, dass die Abhängigkeit von Werbung nicht noch weiter zunimmt? Wenn du darauf Antworten hast, dann kannst du das LSR bewerten und dich fragen: Hilft das Gesetz dabei oder nicht?

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Thomas Knüwer 30. Juli 2012 um 12:27

Was würde passieren, erhöben die USA eine Deutschland-Auto-Steuer? Was wäre da für ein Geschrei. Und es ist mir egal, ob es um „ein Milliönchen“ geht oder um mehr. Es widerstrebt meiner Auffassung einer funktionierenden Marktwirtschaft und meiner Auffassung einer Demokratie.

Mein Ärger ist auch geprägt von der Sorge um die Menschen, die wegen der innovationsunwilligen Verlagsmanager ihren Job verlieren werden. Was die Refinanzierung betrifft: Die ist schon heute möglich – und zwar gar nicht mit sooo übler Qualität. Man muss nur eben wollen. Dazu auch ein alter Artikel von mir: https://www.indiskretionehrensache.de/2009/11/wie-verlage-im-internet-geld-verdienen/

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Johannes Czernikov 28. Juli 2012 um 12:18

Eigentlich wäre es doch ganz einfach: Suchmaschinenbetreiber verlinken automatisch und aktuell auf die Beiträge diverser Verlage. Diese haben dadurch eine große (im Sinne der Besucherzahlen und des Bekanntheitsgrades) für sie kostenfreie Plattform, um ihre Werke der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Somit könnten die Verlage, ordentliche Inhalte vorausgesetzt, auf einfachste Art und Weise neue Leser und evtl. sogar Abonnenten des gedruckten Werkes gewinnen.

Aus dieser Sicht müsste also nicht der Suchmaschinenbetreiber den Verlag bezahlen, sondern genau umgekehrt der Verlag den Suchmaschinenbetreiber.

Es geht also gar nicht um „Leistungsschutz“, denn mit dem nahezu unveränderten Übernehmen von Agenturmeldungen durch nahezu alle Zeitungen, wird all zu oft keine eigene Leistung erbracht. „Leistungsschutzrecht“ ist damit Orwellscher Neusprech für das Recht auf fortgesetzte bezahlte Arbeitsverweigerung.

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J. S. 28. Juli 2012 um 14:01

Das mit den Alkoholikern kann so aber nicht stimmen. Wenn man sie abstürzen lässt, kommen sie nie wieder vom Alkohol weg. Deswegen ist gerade das Gegenteil wichtig, um von der Sucht wegzukommen. Hilfe von Verwandten, Bekannten und Fachleuten (wie Ärzten, Psychologen, Sucht-Therapeuten). Nur mit Hilfe und der Selbsterkenntnis des Süchtigen kann man die Sucht besiegen.

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karpatenhund 28. Juli 2012 um 15:47

@J. S.: Ich glaube, das mit den Alkoholikern war etwas anders gemeint. Süchtige müssen von sich aus erkennen, dass sie ein Problem haben, dass sie ggf. professionelle Hilfe benötigen. Viele erkennen das nicht, solange sie von Freunden und Bekannten immer irgendwie „über Wasser gehalten“ werden und die Konsequenzen ihrer Sucht so nicht wahrnehmen. Die Erkenntnis, dass Hilfe nötig ist, kommt oft erst nach einem Absturz.

Sobald diese Erkenntnis da ist, sobald der Süchtige von sich aus Hilfe sucht und bereit ist, sich helfen zu lassen, ist selbstverständlich auch Unterstützung aus dem Umfeld gefragt, insbesondere von der Familie und alten Freunden.

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Phelan 29. Juli 2012 um 13:06

Kann mich dem nur uneingeschränkt anschließen.
Google, ignoriert in Zukunft die Seiten der deutschen Verlage!

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Alex 30. Juli 2012 um 8:19

Die Titanic darf bleiben

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Matthias Ulmer 30. Juli 2012 um 9:50

Warum wird Google Ihrem Ratschlag nicht folgen? Machen Sie doch den Test und geben Sie Suchbegriffe wie Olympia, Angela Merkel oder Zinsmanipulation ein. Wenn Sie alle Verlagstreffer aus den Ergebnislisten streichen, dann bekommen Sie ein Ergebnis, das dürftiger ist als eine Seite Bild-Zeitung. Google wäre tot, wenn es seine Treffer ausschließlich auf die übrigen Seiten beschränken müsste.

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Thomas Knüwer 30. Juli 2012 um 12:24

Komisch. Bei mir ist das anders. Wenn ich die Treffer von Google News rausnehme (die ja gesondert angezeigt werden) erzeugt Google bei allgemeingültigen Begriffen (z.B. Olympische Spiele London) schlechtere Ergebnisse – weil spezifische Nachrichtenartikel auf allgemeingültige Begriffe suchmaschinenoptimiert wurden.

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hfrbles 30. Juli 2012 um 10:03

Idee: ALLE deutschen Verlage (ohne Zugangsbeschränkung) betreiben ein gemeinsames News-Portal für Free- & Paid-Content, inklusive Abrechnungssystem für Einzelartikel&Abos+“Flatrate“, ordentlich programmiert und optimiert für PCs+Tablets+Handys und maßvoll mit Werbung bestückt. Wahlweise ziehen sie sich gleichzeitig aus GoogleNews (evtl. sogar Google insgesamt) und Itunes zurück.

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Matthias Ulmer 30. Juli 2012 um 16:47

Ihr Vorschlag war doch nicht, dass Google die Verlage aus Google News herausnimmt, sondern dass Google die Indizierung von Verlagsseiten welcher Art auch immer unterlässt, um die Bedeutung von Google für die Verlage aufzuzeigen.
Wenn man dann bei IHrem VOrschlag Olympische Spiele London die Trefferliste um die Ergebnisse von Focus, FR, Abendblatt, Spiegel, Welt, SZ usw. bereinigt, dann bleibt Wikipedia, die Telekom, die ARD und die offiziellen Seiten von Olympia und den Sportbünden etc. Damit reduziert sich die Suchmaschine auf harte Fakten und das Meinungsthema verschwindet zunehmend. Dass ARD und ZDF für dei Suchmaschinen verbleiben begründet ja die Verärgerung der Verlage, dass die ihr Geld nicht verdienen müssen sondern zwangserhoben und nachgeworfen bekommen. Sonst wären die auch für ein Leistungsschutzrecht.

Und ist es wirklcih so, dass das Zitatrecht vom Leistungsschutzrecht betroffen ist? Ich meine, da liegen SIe daneben. Das Zitatrecht wird nicht angetastet. Nur was Google macht ist kein Zitat, sondern es ist eine Textübernahme eines nicht selbständig schutzfähigen Schnipsels. Vom Zitatrecht war das nie gedeckt, das Zitat bleibt erlaubt und damit auch unsere Demokratie. Ist doch schön, oder?

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Karsten 31. Juli 2012 um 3:25

Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte Google ja noch eine Möglichkeit: Sie stellen Google News ein und im Treffer-Listing kommt dann nur ein Link zur entsprechenden Verlagsseite – ohne Snippet nur mit dem Namen des Verlages/printprodukts als Linktext. Dann können die Verlage nicht sagen, sie wurden ausgelistet und begreifen endlich, wie unsinnig das ganze Vorgehen ist. Denn wer klickt schon auf einen Link, wenn er nicht ungefähr weiß, ob sichs lohnt. Interessant ist ja auch, dass gerade die federführenden Verlage beim LSR nicht diejenigen sind, die wirklich vom Aussterben bedroht sind. Wann endlich begreifen die Verleger, dass Sie Google mehr brauchen in der Online-Welt, als anders herum.

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Thomas Knüwer 31. Juli 2012 um 7:35

Nope. Nach dem ersten Entwurf des Gesetzes wäre auch die Verwendung einer Wortkombination in einem Link (eine übliche Art, wie Nachrichtenseiten ihre Links generieren) rechtlich problematisch…

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Moon 31. Juli 2012 um 6:24

@Matthias Ulmer
„Wenn man dann bei IHrem VOrschlag Olympische Spiele London die Trefferliste um die Ergebnisse von Focus, FR, Abendblatt, Spiegel, Welt, SZ usw. bereinigt, dann bleibt Wikipedia, die Telekom, die ARD und die offiziellen Seiten von Olympia und den Sportbünden etc.“

Es gibt also keine Blogger, die darüber berichten oder notfalls ausländische Zeitungsangebote? Wenn ich mir den Schwachsinn, den die Feuilletonisten bspw. in der Beschneidungsdebatte verzapft haben, ist es gar nicht schade drum, auf deren „Einordnung in den Kontext“ (noch dazu bei Sportereignissen!) dankend zu verzichten.

Das ist mal wieder der typische Fall von Überbewertung des eigenen Contents. Das Internet hat prima funktioniert, bevor die Verlage ihr Qualitätsmaterial ungefragt und kostenlos darin abgeladen haben und das wird es auch ohne selbiges.

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Leistungsschutzrecht als „Suchmaschinen-Steuer“ – ComputerBase 31. Juli 2012 um 6:31

[…] bezeichnet man die Pläne als „Suchmaschinen-Steuer“, der Journalist Thomas Knüwer empfiehlt Google, die Web-Angebote der Verlage schlicht […]

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Weltweite Wochenschau 29/12 31. Juli 2012 um 9:45

[…] Nachdem das Wehklagen der Musikindustrie über das böse Internet und die noch böseren Nutzer vom Sommerloch verschluckt wurde, melden sich jetzt die anderen, von der digitalen Revolution Überrannten; die Verleger. Niemand liest mehr Zeitung, keiner bucht Anzeigen, Informationen liegen im Netz frei herum und überhaupt kann ja jetzt jeder via Twitter, Facebook und Co. Nachrichten generieren und verbreiten. Kann ja nicht sein, dachten sich die Verlage und riefen – wie in solchen Fällen der Hilflosigkeit üblich – die Politik herbei. Man solle per Gesetz verbieten, dass Zeitungsartikel zitiert oder gar auf sie verwiesen wird. Zuwiderhandlungen seinen mit Abmahnung zu bestrafen (kennen wir ja schon, siehe auch weiter oben dazu). Nachdem sich aber die Netzgemeinde lautstark dagegen geäußert hat, haben die Verlage kleinlaut beigegeben und legen sich jetzt nur noch mit einem an: mit Google. Und wie abartig blind dieses Vorgehen ist, beschreibt Thomas Knüwer extrem 1A. Und das hier…(und kostenlos!) […]

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Dierk 31. Juli 2012 um 12:16

Ich verstehe die Verteidiger der Verlagsinitiative LSR nicht so recht. Wieso soll Google durch Reifen springen, um die Verlagsangebote in einer Form bekannt zu machen, die den Verlagsmanagern gefällt? Google hat – entgegen der Postulate einiger Lobbyisten – durchaus kein Monopol. Richtig ist, dass Google von sehr viel mehr Menschen gerne genutzt wird als z.B. Bing oder MetaGer. Das definiert aber nicht ein Monopol, sondern nur Beliebtheit.

Verlage halten Google für einen Schmarotzer, der ihnen den Lebenssaft aussaugt. OK, dann tut doch was dagegen, sperrt Google einfach aus. Natürlich wollen sie das nicht, weil sie zwar ‚Schmarotzer‘ sagen, aber ganz genau wissen, dass es sich um ein symbiotisches Verhältnis handelt – beide profitieren.

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Leistungsschutzrecht: abgeschwächter Blödsinn bleibt trotzdem noch Blödsinn — 48techblog 31. Juli 2012 um 14:51

[…] Newsergebnissen bewertet — oder der Frage, was passiert bei einer Trotzreaktion von Google (Delisten entsprechender Inhalte oder Abschalten von Google News in Deutschland), wirft es eine Menge systembedingter Probleme auf: […]

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Nichts neues 31. Juli 2012 um 15:28

Aktueller Nachtrag: Die aktuelle Formulierung passt einigen Verlegern nicht. Sie wollen auch (alle?) Aggregatoren mit dem Leistungsschutz belegen. Siehe meedia von ich glaube heute.

Die Idee mit der eigenen Site der Verlage ist nett, aber als kleiner Programmierer kann man es, wird aber abgemahnt, soll zillionen für Trivialpatente zahlen und die Großen Anbieter für IT-Großprojekte kennen wir ja schon. Andere Länder sind auch nicht besser.

Wegen Zitatrecht: Das Zitatrecht steht auch nicht jedem zu und hat Regeln. ich glaube neunetz verwies darauf, das Zeitungen seitenlang über Bücher schreiben und kritisieren dürfen, während der Buchautor (im Gegensatz wo sowas normal ist und man die Zitate aus Rezensionen mehr oder weniger korrekt zitieren kann und z.b. auf den Buchrücken schreibt als Werbung.) rechtlich nicht weiss, ob er überhaupt über seine Rezensionen reden oder inwieweit er sie benutzen darf ohne bis zum Verfassungsgericht klagen zu müssen weil ein Zeitungsanwalt sich damit Abmahn-Gebühren verdienen will.
In bösen Ländern haben die mit mehr Geld das „Recht“. Was ein Glück das Wikipedia und Heise und Blogger und andere nur auf eigene Kosten bis zum Verfassungsgericht oder nicht viel weniger weit klagen mussten bevor sie Recht bekamen.
Über News per Internet reden wird somit vermutlich abmahnfähig. Der Verlag oder Fotograf dem ein Blogger sein Foto unlizensiert benutz hat kriegt dann vielleicht 200 Euro (doppelte Menge des normalbetrages also 100 Euro laut Preisliste obwohl die Bilder oft viel billiger lizensiert werden können und Blogger mit Diplom anscheinend nicht wissen das man fremden Content lizensieren oder die Quelle nennen MUSS wenn man ein Diplom hat und sonst auch) und der Anwalt 1600 bei manchen gewerblichen Abmahnungen. Da stört eine Leistungs-Schutz-Gesellschaft „News-GEMA“ nur.

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