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Als ich am Montag ankündigte, wegen der staatlichen Subvention für Medienhäuser namens „Leistungsschutzrecht“ nicht mehr auf die digitalen Angebote von Print-Verlagen zu verlinken, hatte ich nicht mit einer solch vehementen Reaktion gerechnet. Leider habe ich nicht mitgezählt, aber hier im Blog, auf Twitter und Facebook schlossen sich geschätzt so um die zwei Dutzend Blogs dem an.

Es scheint, so langsam geht den Verantwortlichen anscheinend ein wenig die Düse. So versuchte die Zeitungs-Lobbyorganisation BDZV die Wogen zu glätten, jener Verein also dessen Chef auch gerne mal von sich gibt, Blogs und Wikipedia seien für ihn kein Journalismus – aber Kundenkarten seien ganz toll. Kürzlich wohnte ich einer Veranstaltung bei, bei der er stolz verkündete, auch mit dem Leistungsschutzrecht dürften kleine Unternehmen Inhalte aus dem Internet kostenlos ausdrucken. Doch, ehrlich, hat er so gesagt.

Wie bei solchen Äußerungen zu erwarten strotzt auch die Rechtfertigung des BDZV vor verdrehten Unwahrheiten. Rechtsanwalt Thomas Stadler hat für die Interessierten alles weitere aufgeschrieben.

Hohn und Spott darf sich auch Axel Springers Cheflobbyist Christoph Keese anlesen. In seinem Privatblog (das bei strenger Auslegung des vorliegenden Leistungsschutzrechtsentwurfs als dienstlich gelten würde) verschwurbelt er sich im Spindoctoring derart, dass Stefan Niggemeier schreibt:

„Zurückrudern ist noch nicht olympisch, aber Christoph Keese übt schon mal in der Disziplin Einer ohne Steuermann…

Wenn das Leistungsschutzrecht nur ungefährlich ist, solange die deutschen Verlage sich gutwillig, vernünftig, zurückhaltend und maßvoll verhalten, muss man dieses Gesetz fürchten.“

Heute nun hat sich auch das C-Netz zu Wort gemeldet. Dabei handelt es sich um einen Verbund von CDU/CSU-Mitgliedern die noch so eine Art Einäugige unter Blinden spielen. Nachdem die SPD mit der Initiative D64 ein vergleichbares Konstrukt gegründet hatte, sahen sich auch die Christdemokraten in der Pflicht. Nun veröffentlichten sie eine Stellungnahme, die anscheinend die Gegner des Leistungsschutzrechts beruhigen soll – en detail aber zeigt, dass anscheinend die ganze christdemokratische Bundestags-Fraktion auf Seiten der Verlagslobby steht.

Jene Mitteilung beginnt mit der viel versprechenden Überschrift: „Das Leistungsschutzrecht hemmt Innovation. Es fördert sie nicht.“ Wobei es natürlich merkwürdig ist, eine Pressemitteilung so zu übertiteln, jedoch deutet dies wohl eher auf Nachholbedarf in Sachen „Schreiben für Pressemitteilungen“ hin.

Tatsächlich aber tritt das C-Netz nicht gegen die Idee des Leistungsschutzrechts an. In mehreren Versionen immer neu umschrieben lässt sich die Haltung des C-Netz zusammenfassen mit: Wir wollen ein Leistungsschutzrecht, aber die aktuelle Fassung gefällt uns nicht. Beispiel:

„Der vorliegende Entwurf zu einem Leistungsschutzrecht für Verleger kann deshalb nur dann unsere Zustimmung finden, wenn sichergestellt ist, dass keine neuen Rechtsunsicherheiten entstehen.“

Auch das C-Netz wiederholt den Unsinn vom „wirtschaftlichen Ausgleich“ ohne zu präzisieren wer für was ausgeglichen werden soll. Axel Wallrabenstein, Chairman der Kommunikationsberatung MSL Group und CDU’ler, tweetete, dies sei kritisch genug, um die Debatte voranzutreiben – ich widersprach. Denn die grundsätzliche Idee das sterbende Geschäftsmodell Tageszeitung von innovativen Unternehmen auf Kosten der Meinungsfreiheit querzusubventionieren widerstrebt mit als überzeugtem Marktwirtschaftler. Doch für die Marktwirtschaft stehen CDU und FDP ja seit geraumer Zeit nicht mehr.

Später dann gab die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär Irights.info ein Interview von dem es hieß „es sei deutlich“. Doch auch sie spricht sich nicht gegen ein Leistungsschutzrecht aus. Gleichlaufend mit der Haltung des C-Netz, in dem sie auch Mitglied ist, greift sie zwar den vorliegenden Entwurf an – nicht aber die Idee des digitalen Kohlepfennigs an sich:

„Ich lehne den Entwurf in der Form, in der er nun vorliegt definitiv ab.“

Sehr geschickt weicht sie auch einer berechtigten Frage aus: Ob nicht erst ein Gutachten über die Folgewirkungen des Leistungsschutzrechtes vorliegen müsste, bevor man sich mit einem Gesetzesentwurf befasst. Würde sie dies bejahen, wäre es natürlich ein heftiger Angriff auf das Justizministerium – doch so dumm ist Bär halt nicht. Sie übergeht diesen Punkt einfach.

Diese Art zu argumentieren ist in der CDU nicht neu. Auch in der Diskussion um ein Gesetz für Netzneutralität tat sich eine vergleichbare Haltung auf. Hier wurde dann behauptet, eine solche Sicherung der Netzneutralität sei nicht nötig, weil es ja keine Verstöße gebe (was ja auch bedeutet, wir könnten Gesetze für den Verteidigungsfall streichen). Und außerdem sei es kein Verstoß gegen die Netzneutralität, wenn Telekom-Unternehmen einzelnen Anbietern einen schnelleren Zugang böten (was ja gerade einen Verstoß gegen die Netzneutralität bedeutet).

Zu meiner erneuten Kritik schrieb Wallrabenstein dann auf Twitter: „…deutlicher kann man wohl nicht sein für eine unionsabgeordnete. das sollte mal gelobt werden!“

Sollte es? Ich meine nein. Denn jene Einschränkung „für eine Unionsabgeordnete“ ist die Crux. Sie bedeutet: Christdemokraten können nicht offen sagen, wenn ihnen ein Gesetzesentwurf der eigenen Fraktion oder der Regierungskoalition grundlegend missfällt. Das ist politischer Alltag. Tatsächlich vergallopiert sich Bär dann später – und das könnte ihr noch Ärger einbringen:

„iRights.info: Sowohl der Verband der bayerischen Wirtschaft als auch der BDI haben sich in der Vergangenheit kritisch zum Leistungsschutzrecht geäußert. Inwieweit teilen Sie die Bedenken?

Dorothee Bär: Ich teile diese voll und ganz, weil ich glaube, dass das Leistungsschutzrecht dem Standort Deutschland massiv schaden würde…“

Wie jetzt? Dann doch nicht nur der Entwurf?

Man merkt, sie läuft in ein grundlegendes Problem des politischen Alltags. Denn da gibt es diese blöde Formulierung in Art. 38 des Grundgesetzes. Sie lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages… sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Tja, oder dem Fraktionszwang.

So lange die Äußerungen der digital-nahen Teile von CDU und CSU so ausfallen wie beim C-Netz gilt festzuhalten: Alle Christdemokraten im Bundestag treten für ein Leistungsschutzrecht ein. Alle. Sie können ja aber mal in sich gehen und ihr Gewissen fragen, ob es nicht anderer Meinung ist. Und dann müsste die Antwort von Dorothee Bär auf die erste Frage im Interview so aussehen:

„Ich lehne die Idee eines Leistungsschutzrechtes definitiv ab.“


Kommentare


Petra 21. Juni 2012 um 15:03

Der gute CK ist schon eine Stufe weiter.
Um Verwaltungsaufwand zu sparen hat er schon mal auf seinem Blog das Finanzierungsmodell zum LSR kaufmännisch aufbereitet.
http://www.presseschauder.de/keine-abmahnwellen-faire-prese-wie-das-leistungsschutzrecht-genutzt-werden-sollte/

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Jörg Müller-Lietzkow 21. Juni 2012 um 16:24

Sehr geehrter Herr Knüwer,

mit Interesse habe ich Ihre Darstellung an dieser Stelle gelesen. Mich erfreut durchaus Ihr klares Engagement insgesamt in Ihrem Blog (da findet man auch viel Interessantes), aber schlecht recherchiert ist eben dann doch nicht verstanden. Ich zitiere: „Heute nun hat sich auch das C-Netz zu Wort gemeldet. Dabei handelt es sich um einen Verbund von CDU/CSU-Mitgliedern die noch so eine Art Einäugige unter Blinden spielen.“

Das cnetz ist ein Verein – ein Verein, der eben nicht kausal eine CDU/CSU-Mitgliedschaft impliziert und – zumindest in meinem Falle – dies auch gar nicht so ist bzw. angestrebt wird – ganz im Gegenteil sogar, denn nicht einmal meine Wahlentscheidungen hängen hier von Parteien sondern von Positionen Sachfragen ab. Wir haben uns in einem konstruktiven Dialog im Verein über Vor- und Nachteile des LSR ausgetauscht. Ich selber bin deutlich gegen das LSR – nicht zuletzt, da damit partiell sogar die Freiheit der Wissenschaft eingeschränkt würde. Umgekehrt haben aber auch die Stimmen ein Recht gehört zu werden, die dies in eingeschränkten Rahmen, befürworten bzw. zumindest eine weitere Überprüfung und Präzisierung einfordern – mit anderen Worten niemand im Verein ist für den Referentenentwurf und wir lehnen diesen in der vorgelegten Form deutlich ab. Das cnetz vertritt eben eine differenzierte und nicht so trival wenngleich leicht zu vertretende Position zu der Frage insgesamt. Ökonomisch – da gebe ich Ihnen recht – darf es sicherlich eben nicht zu einem Sonderrecht kommen, welches die Informationsfreiheit auch gem. Artikel 5 einschränkt. Darüber hinaus – und das haben wir sehr deutlich gemacht – darf eben ein solcher Entwurf nicht zum Innovationshemmnis werden – und das entspricht doch genau Ihrer marktorierntierten Position

Ich bitte Sie daher, dass Sie sauberer recherchieren und besser arbeiten, denn ansonsten kann man Sie leider nicht als Dialogpartner ernst nehmen. Sie können dazu auch gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen und in einen offenen Dialog mit uns eintreten. Wir freuen uns immer auch über kritische Stimmen, denn diese helfen auch die eigene Position immer wieder zu hinterfragen und zu verbessern.

Vielen Dank und schöne Grüße, Jörg Müller-Lietzkow

Antworten

Thomas Knüwer 21. Juni 2012 um 16:38

Also, Herr Müller-Lietzkow, nun sind wir aber schön in den Untiefen der Politik. Das C-Netz ist so unabhängig von der Partei wie sein Gegenstück D64. Oder die Adenauer-Stiftung. Oder die Ebert-Stiftung. Also sagen wir „parteinah“? Ist das politisch korrekt genug?

Nun aber zum C-Netz. Sie sind gegen das Leistungsschutzrecht und das freut mich natürlich. Aber: Das Statement des C-Netz ist – und da verbitte ich mir den Vorwurf irgendeiner schlechten Recherche – nicht gegen ein Leistungsschutzrecht. So sehr Sie sich das auch wünschen: Das steht nicht in der Pressemitteilung. Es geht allein um die FORM des Leistungsschutzrechtes. Und dies impliziert die generelle Befürwortung eines solchen Rechtes.

Antworten

Jörg Müller-Lietzkow 21. Juni 2012 um 16:45

Sehr geehrter Herr Knüwer,

danke, dass Sie auf meine Replik eingehen. Ich kritisierte nicht Ihre Interpretation – dies können Sie weiterhin gerne so handhaben – aber der Verein – und zu dieser Aufklärung habe ich an dieser Stelle beitragen wollen – sieht in der Stellungnahme eben keine (!) Befürwortung. Sie können uns gerne in der Formulierung kritisieren, inhaltlich ändern sich die Fakten aber nicht. Daher bitte ich Sie sich gerne zukünftig mit uns in Verbindung zu setzen, so dass es eben nicht zu Missverständnissen dieser Art kommt. Ganz klar lehnt das cnetz die Gesetzesvorlage (also die real existierende Version) ab. Dies sollte Sie eigentlich freuen. Ich hoffe auf einen weiterhin konstruktiven Dialog.
Mit besten Grüßen, Jörg Müller-Lietzkow

Antworten

Thomas Knüwer 21. Juni 2012 um 16:56

Entschuldigung, Herr Müller-Lietzkow, aber in diesem Fall ist doch wohl die Sprachregelung absolut eindeutig. Vielleicht ist der Verein tatsächlich gegen das Leistungsschutzrecht. Nur: Dann muss er dies auch sagen. Und das klingt so:

„Das C-Netz sieht keinen Bedarf für ein Leistungsschutzrecht in egal welcher Form.“

„Ein Leistungsschutzrecht lehnt das C-Netz ab.“

Wie klingt es bei Ihnen?

„Der vorliegende Entwurf .. kann deshalb nur dann unsere Zustimmung finden..“
„Ob dies durch den vorgelegten Gesetzesentwurf gewährleistet wird, daran bestehen erhebliche Zweifel – dies wird aber im weiteren Verfahren zu klären sein.“
„…das Leistungsschutzrecht in der vorliegenden Form…“
„Der Entwurf erfuhr unmittelbar nach der Veröffentlichung heftige Kritik…“
„Der Gesetzesentwurf enthält zu viele Unsicherheiten.“
„Links und Zitate müssen frei bleiben, die Begründung des Referentenentwurfs spricht von „bloßer Verlinkung“. Das ist in dieser Form aber nicht sinnvoll, weil zu ungenau.“
„Wir meinen daher auch: hinter die Paperboy-Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf das Leistungsschutzrecht nicht zurückfallen.“
„Darum muss hier eine Klarstellung erfolgen…“
„Aus Sicht des cnetz darf nur dann eine Beschlussfassung über das Leistungsschutzrecht erfolgen…“
„Ein Leistungsschutzrecht darf nicht rückwirkend anwendbar sein…“
„Außerdem wollen wir eine Klarstellung bzw. Definition der „gewerblichen Nutzung“.“
„Wir unterstützen daher die klare Forderung der Unionsfraktion, die „Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht“ vom Leistungsschutzrecht ausnehmen will.“
(Dies klingt sogar wie eine Forderung nach Leistungsschutzrecht)

Also entweder, Ihre Pressemitteilungen werden von der kleinen PR-Agentur am Rande der Stadt verfasst, oder Sie möchten einfach nicht zugeben: Das C-Netz kann sich nicht gegen ein Leistungsschutzrecht aussprechen, weil dann zu viele vergrätzt werden. Womit wir im Fall der Bundestagsfraktion wieder beim Gewissen wären.

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netzhocker 21. Juni 2012 um 17:00

Lieber Jörg Müller-Lietzkow,

wenn Sie ernsthaft Hr. Knüwer „schlechte Recherche“ vorwerfen, dann sollten Sie nicht die „Gesetzesvorlage“ sondern das Gesetz ansich also das LSR ablehnen – so das es eben nicht zu Misseverständnissen dieser Art kommt. Ist nicht so schwer – oder? Und warum sollte sich irgendjemand an solchen durchsichtigen politischen Manövern erfreuen?

Gruß
@netzhocker

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ClaudiaBerlin 21. Juni 2012 um 20:25

Der Dissens bzw. das „Missverständnis“, das hier kontrovers von Knüwer/Müller-Lietzkow zelebriert wird, ist doch gar nicht so unverständlich:

Die Mitglieder des CDU-nahen C-Netzes teilen viele Punkte der Kritik am LSR, die in den letzten Tagen vehement im Web zur Sprache kam.
Also lehnen sie „diesen Entwurf“ bzw. jeden Entwurf ab, der die genannten Kollateralschäden mit sich bringen würde.

Wenn das Ernst gemeint ist, dann ist das doch schon mal GUT!
(Und von „Fraktionszwang“ kann erst die Rede sein wenn die einzelnen Abgeordneten ENTGEGEN ihrer Überzeugung dann doch für einen SOLCHEN Entwurf stimmen)

Dass sie andrersetis vermutlich nichts gegen ein Leistungsschutzrecht haben, das den Verlagen die Möglichkeit böte, bei BigPlayern im Netz abzukassieren, ist doch nicht verwunderlich. Schließlich klagen die Verlage seit Jahren über Verluste wg. Internet, man sorgt sich um den Journalismus – jeder hier kennt die ganze Diskussion.

Es gilt nun, zu verstehen bzw. zu vermitteln, dass ein Leistungsschutzrecht im Textbereich NICHT OHNE diese erheblichen Nebenwirkungen zu haben ist: entweder man schützt „Schnipsel“, und dann ist das ganze Web betroffen – oder man schützt sie nicht, dann brauchts auch kein LSR.

Der Versuch, anhand des Kriteriums „beruflich“ oder „mit Gewinnerzielungsabsicht“ den Kreis der Betroffenen zu definieren, hilft kein bisschen aus dem Dilemma. Denn immer mehr Menschen haben lange schon nicht mehr den „einen Beruf“ (und ansonsten ein „Privatleben“ und „Hobbys“), sondern flukturierede Aktionsfelder mit jeweils kleineren oder größeren Einkommenssäulen.

Z.B. gibt jemand zweimal die Woche Tanzunterricht, schreibt für einen Eisladen PR-Texte und betreut die Webseiten eines Umweltprojekts und eines Musikers – alles gegen Honorar und ordentlich versteuert, aber im Rahmen dessen, was dieser Mensch gerne tut. Vielleicht verkauft er auch noch was auf Ebay und ein E-Book über Tango auf seinem Tanzblog.

Finanziell steht sich dieser Beispiel-Freiberufler meist nicht besser, oft schlechter als ein klassich Angestellter mit fester Arbeitszeit und klarer Trennung zwischen Beruf und Privatleben/Hobby.

Es wäre also ausgesprochen ungerecht/unfair, für diesen wachsenden Personenkreis (der ganz besonders auf Netzkommunikation angewiesen ist) das Verlinken kostenpflichtig, bzw. problematisch und Abmahn-gefährdet zu machen.

Da aber genau das die Folge des LSR sein würde, liegt durchaus der Gedanke nahe, dass das auch bezweckt ist: wenn man BigG schon nicht zwingen kann, dass muss halt Kleinvieh Mist machen. Dann schafft man eben Voraussetzungen für Massenabmahnungen und eifert der Musikindustrie nach, für die das ja ein einträgliches Geschäft sein soll.

Im Blick aufs Geschäft wird dann einfach vergessen bzw. ignoriert, dass es sich bei Musik um etwas handelt, das man KONSUMIERT.
Wogegen wir mittels Texten DISKUTIEREN, uns informieren, uns austauschen und so unsere Meinungen bilden.

Im Netz ist hierfür der freie Austausch von Links und „Schnipseln“, auch in Gestalt von Listen, Bookmarksammlungen und anderen „technisch-redaktionellen“ Zusammenstellungen unverzichtbar.

Ohne „Aggregation“ (wahrlich nicht nur von Google!) kann keiner mehr die Info-Massen im Rahmen der eigenen Erfordernisse sinnvoll bändigen – und wer das behindern will, sägt tatsächlich an den Basiserfordernissen unseres Lebens und Arbeitens mit dem Internet.

Das DARF einfach nicht so kommen! Schön, wenn das auch C-Netz und viele Andere einsehen würden.

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Thomas Knüwer 21. Juni 2012 um 20:32

„Dass sie andrersetis vermutlich nichts gegen ein Leistungsschutzrecht haben, das den Verlagen die Möglichkeit böte, bei BigPlayern im Netz abzukassieren, ist doch nicht verwunderlich.“

Doch, das ist verwunderlich. Weil die CDU irgendwann mal so nen Hang zur Marktwirtschaft hatte. Und was ist das für ein ökonomisches Denken, bei dem sich innovationsunwillige deutsche Unternehmen bei Innovationsführern aus dem Ausland mit Hilfe der Politik bedienen dürfen? Was wäre denn wohl los, gäbe es plötzlich in den USA eine Lex BMW/Daimler/Audi? Sind wir hier in einer Bananenrepublik?

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Jörg Müller-Lietzkow 21. Juni 2012 um 20:27

Lieber „Netzhocker“, leider haben Sie ja keinen Realnamen angegeben – wäre angenehmer mit Ihnen dann zu kommunizieren. Noch einmal, was ich persönlich denke, habe ich geschrieben, dazu stehe ich: Ich lehne das Gesetz in seiner Gänze vollkommen ab, da es ein Verhinderungsgesetz ist. Damit ist das hoffentlich mal geklärt. Dennoch: Ein Verein besteht aus mehrern Mitgliedern. Sie können hier leicht – wie ich auch – Ihre eigene Meinung vertreten, aber wenn Sie die Meinung vieler bündeln müssen, ist das etwas völlig anderes.
Ad 2) Der Recherchevorwurf bezog sich eindeutig darauf das cnetz als CDU/CSU Truppe zu klassifizieren. Ich verwehre mich dagegen, denn ich weiß, dass viele Mitglieder kein Parteibuch haben, freie Bürger sind und entsprechend auch keine Parteigänger im Sinne der Parteihörigkeit etc. Sie würde es ja auch ärgern, wenn ich Sie einfach einer Gruppe zuschreiben würde, der Sie gar nicht angehören – oder? Genau deshalb habe ich mich ja auch gemeldet und eben keiner der Sprecher, die eben Bundestagsabgeordnete sind. Zum Kommentar von Herrn Knüwer lasse ich mich noch gerne gesondert aus. Trotz aller Diskurse: Einen schönen Abend noch, Jörg Müller-Lietzkow

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Jörg Müller-Lietzkow 21. Juni 2012 um 20:34

Sehr geehrter Herr Knüwer,

ich geben Ihnen in einem Punkt recht: Viele Köche können einen Brei durchaus verderben. Sprachlich – und da stimme ich Ihnen eindeutig zu – können Sie das so interpretieren, wie Sie es tun. Wenn wir – offenkundig – nicht klar genug waren, so obliegt dies dennoch auch der Problematik, dass in letzter Konsequenz die Bündelung vieler Interessen (und daher gibt es auch keine schlechte PR-Agentur) auch zu entsprechenden Texten führen kann. Ich nehme daher Ihre Anregung zu klarer Positionierung gerne auf, denke aber, Sie sollten auch an meiner Reaktion sehen, dass wir uns keiner Diskussion verschließen und offen genug sind, auch über andere Positionen nachzudenken bzw. auch einzelne Positionen, die abweichen können klar offen legen. Ich würde mir schon wünschen, Sie sähen dieses Entgegenkommen. Eines sollte nämlich auch klar sein – was die Bundesjustizministerin da vorlegt ist noch schlimmer als die Hotellobby-Politik (ich persönlich – nicht das cnetz, empfinde dies als peinlich, da mit heißer Nadel, nicht stringent überdacht und wenig kompetent geschrieben!). Dafür ist aber auch nicht das cnetz verantwortlich ;-). So ich freue mich – hoffentlich auch bei weiteren Themen auf einen angeregten Diskurs, wünsche Ihnen und allen Mitlesern einen weiterhin schönen Fußballabend, Jörg Müller-Lietzkow

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Thomas Knüwer 21. Juni 2012 um 20:39

Ich hatte Ihnen ja oben schon den Vorschlag „parteinah“ gemacht. Wieviel Prozent Ihrer Mitglieder sind denn ohne Parteibuch?

Allerdings bedeutet Ihre Argumentation in Sachen Text doch im Rückkehrschluss: Die Befürworter eines Leistungsschutzrechtes machen über die Hälfte der Mitglieder aus.

Antworten

Jörg Müller-Lietzkow 21. Juni 2012 um 20:43

Mensch, Sie alle schreiben so schnell, da kann ich ja kaum noch mithalten, da ich derzeit eigentlich an einem (wesentlich erfreulicheren Thema noch arbeite – das Paper muss morgen in den Peer Review). Seien Sie mir also alle nicht böse, wenn ich mich nachher mal ausklinken muss. Nur Kurz zu „ClaudiaBerlin“. Eines ist absolut klar: Das man die „Kleinen“ nicht schröpfen darf sehe glaube ich nicht nur ich so, sondern der ganze Verein.
Einen Gedanken vergessen wir nämlich bei der Debatte vollkommen: Es profitieren Verlage und nicht Autoren. Das ist, solange die Verlage die Autoren zahlen und die Rechte erwerben noch verständlich. Aber (!) und da werde ich als Mensch des Wissenschaftsbetriebes durchaus auch ungeduldig: Was ist mit den vielen Menschen, die publizieren ohne dafür entlohnt zu werden. Das LSR (und daher ist es auch Quatsch) belohnt Verlage, die gar keine „Leistung“ an sich erbracht haben, sondern selber davon profitieren, dass andere Ihnen Content liefern. Will man zynisch sein, könnte man ja mal überlegen, ob man nicht das LSR an der Stelle im Sinne der Autoren nicht einmal umdreht. Wie schon betont: Die Bundesjustizministerin und ihr Stab haben es m. E. nicht durchdacht und eine reine Klientelpolitik initiiert.
Umgekehrt denke ich nicht (und es wäre auch fatal), dass das Gesetz am Ende verabschiedet werden wird.

Einen schönen Abend noch! Jörg Müller-Lietzkow

Antworten

Jörg Müller-Lietzkow 21. Juni 2012 um 20:45

Sehr geehrter Herr Knüwer, ich gebe es heute auf – leider sehen Sie nicht, wenn man Ihnen die Hand reicht. Hoffentlich ein ander mal! Dennoch einen schönen Abend noch. Jörg Müller-Lietzkow

Antworten

Peter Piksa 21. Juni 2012 um 20:47

Nach allem, was ich im Laufe der letzten vier Jahre beobachten konnte, komme ich zu demselben Schluß, wie er im Artikeltext steht:

So lange die Äußerungen der digital-nahen Teile von CDU und CSU so ausfallen wie beim C-Netz gilt festzuhalten: Alle Christdemokraten im Bundestag treten für ein Leistungsschutzrecht ein. Alle.

Meine volle Zustimmung erntet auch der Hinweis auf das fadenscheinige Verhalten von CDU/CSU-Vertretern am Beispiel der Netzneutralität. Wie durchsichtig, ach, gar erbärmlich Unionsmitglieder im Rahmen der Internet-Enquette vorgingen, habe ich hier länglich aufgeschrieben.

Letztendlich darf man bei aller gegenwärtigen Beschönigungsrhetorik vonseiten einiger Unionsmitglieder eines nicht vergessen: Es war der CDU-Politiker Bernd Neumann, der mit den Worten

„Deshalb habe ich dafür gesorgt, dass ein Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage in der Koalitionsvereinbarung verankert wurde“

zitiert wird. Und so sehr ich hin und wieder geneigt bin, den Menschen beim C_Netz anrechnen zu wollen, daß sie immerhin manchmal etwas parteiinterne Opposition im Namen der Vernunft betreiben, so sehr muss ich ihnen vorhalten, daß sie letztendlich die meisten Scheußlichkeiten dann doch mittragen.

Dabei wäre es eigentlich so leicht, sich einfach einmal die Sinnfrage zu stellen. Oder wie Herr Knüwer es bereits geschrieben hat: Mal sein Gewissen zu befragen.

Offenlegung: Ich selbst bin der Betreiber des obig verlinkten Projekts „CDUWatch“.

Antworten

Linksammlung Leistungsschutzrecht 21. Juni 2012 um 20:52

[…] Thomas Knüwer über die PR-Verzweiflung der CDU/CSU in Sachen […]

Antworten

netzhocker 21. Juni 2012 um 21:08

Lieber Jörg Müller-Lietzkow,

danke für Ihr klares Bekenntnis. Meinen Realnamen könne Sie in 30 sek. googlen.

Schönen Abend ebenfalls.
@netzhocker

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ClaudiaBerlin 21. Juni 2012 um 22:17

@Jörg Müller-Lietzkow: „ClaudiaBerlin“ ist mit meinem Blog verlinkt, auf dem sich ein ordentliches Impressum inkl. vollem Namen befindet.

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Wolfgang Ksoll 21. Juni 2012 um 22:49

Das LexKeese wird nicht kommen. So wenig wie ACTA. So wenig wie die Vorratsdatenspeicherung (die Friedrichs nun auch wegen scherer terroristischer Straftatsbestände wie Beleidigung haben will 🙂 Die CDU/CSU im im Netzwerk-Schleudertrauma: Mal rennt UvdL durch die Altersheime, um so zu tun als wenn sie was gegen Kinderpornografie täte (tatsächlich wollte sie den Schweinekram im Netz lassen und mit einem roten Vorhang kenntlich machen), dann wiederum zieht die überwältigende Mehrheit des Deutschen Bundestages das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos zurück, so wie erschlagende Mehrheit des Deutschen Bundestages es vorher beschlossen hat und Horst Köhler es nach mehrmonatiger Prüfung in Kraft gesetzt hat.

Unter Strich bleibt, dass die CDU/CSU mit dem Internet nicht zurecht kommt. Der zwitschernde Altmaier muss sich anderen blendenden Aufgaben widmen und @dorobaer sollte man nicht ernst nehmen: Sie hat laut abgeordnetenwatch.de für die verfassungswidrige VDS gestimmt und hat für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt. Und seine Abschaffung 🙂 Das ist Kirmes, Narretei.

Im Moment kriegt sie wohl als Backbencherin Panik: Wenn die Stimmenverluste durch die Piraten so weiter gehen, ist sie in der nächsten Runde nicht mehr dabei: Da redet man dann gerne dem Volk nach dem Mund. Allerdings hat sie zum Koalitionsvertrag, in dem die CDU, CSU und FDP das LexKeese beschlossen haben (für die Springer AG oder Keese privat, das weiss man bei dem nicht so genau 🙂 brutalstmöglichst geschwiegen aus lauter Betroffenheit. Auf dem Kongress mit Stoiber und ihrem Lieblingsprof hat sie auch nichts dazu gesagt.

Ich sage mal folgendes: Wir werden wahrscheinlich das Grundgesetz in Artikel 5 ergänzen müssen:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Da muss eine Internetfreiheit dazu und dann können wir alles fürs Internet von Grund auf neu regeln. Internet ist keine Presse, ist kein Rundfunk. Alle Versuche, Regulationen aus dem einen oder anderen zu übernehmen sind skurril. Es ist doch überhaupt nicht einzusehen, dass ein Verlag ein Leistungsschutzrecht bekommen soll, weil er früher auf Papier Zeitungen gedruckt hat, aber ein Blogger dieses Leistungsschutzrecht (über sein Urheberrecht hinaus) nicht von Schwarz/Geld gewährt werden soll.

Auf jeden Fall ist das Spektakel, dass Schwarz/Geld jetzt aufführt für eine Demokratie unwürdig. Die Quittung wird 2013 kommen. Panik hin oder her. Und Keese schicken wir wieder an die Feder, damit er nicht weiter versucht, das Internet mit seiner deutschnationalen und antiamerikanischen Sonderbehandlung zu zerstören. Das Internet ist ein globales Medium, das kann man nicht lokal regulieren.

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Tim 21. Juni 2012 um 23:38

Weil die CDU irgendwann mal so nen Hang zur Marktwirtschaft hatte.

Wann soll das gewesen sein? Schon Ludwig Erhard hatte die Marktwirtschaft in Deutschland ja nur gegen den erbitterten Widerstand der CDU durchdrücken können.

Große Teile der CDU hassen freien Wettbewerb der Ideen bis heute wie die Pest – ein Grund, warum sich die Partei mit den Netz so schwer tut.

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Tim 21. Juni 2012 um 23:39

Sorry, Kommentar war @ Thomas Knüwer.

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Pottblog 22. Juni 2012 um 6:07

Leistungsschutzrecht (statt?) Links anne Ruhr (22.06.2012)…

Duisburg: Sören Link – Duisburgs nächster OB verweigert Interview: Ein Feigling (xtranews) – Die Verweigerungshaltung des SPD-Kandidaten Sören Link (für das Amt des Oberbürgermeisters von Düsseldorf) wundert je…

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Moon 22. Juni 2012 um 7:01

@Jörg Müller-Lietzkow
leider sehen Sie nicht, wenn man Ihnen die Hand reicht.

Sie sollen hier niemandem die Hand reichen, sondern Ihre Meinung zum LSR klar und deutlich formulieren. Sie können es drehen, wie Sie wollen, momentan stimmt Herr Knüwers „schlecht recherchierte“ Aussage: in der momentanen Formulierung unterstützt die CDU generell ein LSR.

Mein Kommentar wäre übrigens nicht weniger wahr, hätte ich meinen Realnamen angegeben.

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Das Schweigen der CDU/CSU-Lämmer in Sachen Leistungsschutzrecht 22. Juni 2012 um 13:16

[…] Ihre Aussage entstand gestern im Rahmen einer Twitter-Diskussion aus Anlass meines Blog-Artikels zur Haltung des C-Netzes (einer CDU/CSU-nahen Netzpolitik-Organisation) in Sach… […]

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Hannes Griepentrog 22. Juni 2012 um 14:38

@Moon: Darum, ob die CDU ein Leistungsschutzrecht unterstützt oder nicht, ging es an dieser Stelle gar nicht, sondern darum, ob das cnetz das tut. Und daraus, dass das cnetz sich nur zum aktuellen Entwurf äußert kann man eben nicht auf eine Unterstützung des LSR schließen.

@Thomas Knüwer: Mir persönlich wäre eine klarere Positionierung auch lieber gewesen, aber Fakt ist doch:

1. Der aktuelle LSR-Entwurf wird durch das cnetz abgelehnt
2. Zu möglichen anderen Entwürfen des LSR, die die vom cnetz genannten Probleme nicht hervorrufen, wird keine Stellung bezogen – weder zustimmend noch ablehnend. Ich weiß auch nicht, wie ein solcher Entwurf konkret aussehen könnte (genauso wenig wie Sie oder irgendjemand sonst). Ich zweifle – wie Sie – auch an, ob dies überhaupt möglich wäre. Insofern halte ich es aber auch nicht für verwerflich, sich dazu nicht zu äußern. Wenn es irgendwann einen überarbeiteten Entwurf zum LSR geben wird, wird auch eine überarbeitete Stellungnahme des cnetz folgen – und ich gehe stark davon aus, dass diese weiterhin ablehnend sein wird.

(Disclaimer: Ich bin Mitglied des cnetz, habe mich aus Zeitgründen aber nicht an der internen Diskussion zu der Stellungnahme beteiligt)

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Moon 23. Juni 2012 um 7:06

@Hannes Griepentrog

Ich meinte natürlich das Cnetz und bin weiterhin derselben Auffassung wie Herr Knüwer: eine ablehnende Haltung formuliert man klarer als dieses Wischiwaschi. Ich sehe auch keinen Grund für eine überarbeitete Stellungnahme Ihrereseits, da das LSR gleich seiner Gestaltung generell nur abzulehnen ist.

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Linksammlung Leistungsschutzrecht | Blog HeikeRost.com 9. Januar 2013 um 16:38

[…] Thomas Knüwer über die PR-Verzweiflung der CDU/CSU in Sachen […]

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compossible.de – Leistungsschutzrecht und gesunder MenschenverstandThe Sixty5 Project 25. Dezember 2014 um 21:23

[…] Indiskretion Ehrensache: Die PR-Wirren der CDU/CSU in Sachen Leistungsschutzrecht […]

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