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Nehmen wir an, die Bundesregierung plante ein Gesetz, das Tanzen auf öffentlichen Plätzen verbieten soll.

Warum sie das tut? Weil Discobesitzer sich darüber erregen, denn die frei auf der Straße tanzenden Menschen nähmen ihnen Einnahmen weg. Und da die Regierung Discos für eine wichtige Einrichtung halten, will man helfen. Außerdem gibt es die Angst, die Gastronomen könnten ihre Gäste auffordern, eine andere Partei zu wählen.

Ob dieses Vorhabens entbrennt eine große Diskussion, denn niemand weiß wie dieses Verbot genau gestaltet sein soll. Schließlich erreicht die Öffentlichkeit ein Referentenentwurf des Gesetzes.

Eine der Regierung nahe stehende Gruppierung, nennen wir sie das M-Netz, äußert sich nun und kritisiert den Entwurf. Zum Beispiel sei die darin enthaltene Regelung über nicht erlaubte Tanzschritte zu unkonkret, auch müsse über die Lautstärke der Musik diskutiert werden die als „tanzauslösend“ definiert wird. Unter anderem schreibt das M-Netz in seiner Stellungnahme:

„Der vorliegende Entwurf zu einem Anti-Tanz-Gesetz kann deshalb nur dann unsere Zustimmung finden, wenn sichergestellt ist, dass keine neuen Rechtsunsicherheiten entstehen.“

Wie würden Sie, liebe Leser, diese Passage interpretieren? Ist das M-Netz gegen dieses unsinniges Gesetz? Oder nur gegen bestimmte Regelungen des Gesetzentwurfs, hält ein Anti-Tanz-Gesetz aber alles in allem für sinnvoll?

Und: Halten Sie diesen Unterschied zwischen Gegen-Gesetz-sein und Formulierung des Gesetzestextes für wichtig?

Für mich persönlich ist dies ein bedeutender Unterschied. Gesetze entstehen ja nicht, weil gerade ein paar Parlamentarier am Abend noch nichts vor haben (OK, sie sollten nicht so entstehen). Gesetze sollen einen Mangel oder ein Problem lösen. Wer nur über die Formulierung eines Anti-Tanz-Gesetzes diskutieren will erkennt im Grundsatz an, dass öffentliche Tänzer Discobesitzer schaden und dass diese dafür einen wirtschaftlichen Ausgleich erhalten sollten.

Vielleicht bin ich da ja zu korinthenkackerisch. Dorothee Bär, Bundestagsabgeordnete der CSU, ist nämlich der Meinung, diese Unterteilung seien „sind sprachliche Haarspaltereien von Menschen, die offenbar keine Probleme im Leben haben.“

Ihre Aussage entstand gestern im Rahmen einer Twitter-Diskussion aus Anlass meines Blog-Artikels zur Haltung des C-Netzes (einer CDU/CSU-nahen Netzpolitik-Organisation) in Sachen Leistungsschutzrecht.

Erinnern wir uns: Das C-Netz äußerte in einer Pressemitteilung Kritik an dem nun bekannten Referentenentwurf des Leistungsschutzrechtes. Nirgends aber lehnte die Vereinigung ein Leistungsschutzrecht als solches ab. Auch Dorothee Bär, eine der noch präsentesten Vertreterinnen der christdemokratischen Netzpolitik (OK, die Latte liegt hier sehr, sehr niedrig) tat sich bemerkenswert schwer mit einer generellen Ablehnung.

Wie beim Anti-Tanz-Gesetz hat dies aber Implikationen. Denn wer ein Leistungsschutzrecht nicht generell ablehnt, der gesteht ein, dass Verlage wirtschaftlich für einen ominös erlittenen Schaden ausgeglichen werden müssen. Er glaubt tatsächlich, dass Google durch das Zutreiben von Lesern Medienangeboten schadet. Oder, dass gewerbsmäßig betriebene Blogs nicht aus Medienangeboten zitieren dürfen ohne zu zahlen.

Und deshalb ist jene Frage, ob ein Politiker oder eine politische Institution die Idee eines Gesetzes oder nur seine konkrete Formulierung ablehnt eine bedeutende – und keineswegs eine Haarspalterei, wie Frau Bär uns Glauben machen will.

Letztlich aber geht es auch hier nur um PR. Mehrfach am Abend schrieben auf Twitter einige CDU-nahe, ich würde das alles nicht verstehen. Beispiel Peter Tauber, CDU MdB:

Und so langsam klärte sich die Lage. Denn die bittere Wahrheit ist: Das C-Netz legt vielleicht Wert darauf, keine Partei-Organisation zu sein. Tatsächlich aber dominieren die Mandatsträger von CDU und CSU den Verein. Und diese wagen es nicht, sich offen gegen ein Leistungsschutzrecht auszusprechen. In meinem Text schrieb ich auch, dass Bär vielleicht Ärger bekommt, weil das Interview mit Irights an einer Stelle so klingt, als sei sei gegen das Gesetz an sich. Sie machte sich via Twitter darüber lustig:

Doch genau hier scheint das Problem zu liegen. Es ist für die Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU nicht möglich gegen die grundsätzliche Idee eines Leistungsschutzrechtes zu sein. Es ist ihnen nicht möglich, das Ansinnen eines wirtschaftlichen Ausgleichs von Verlagen abzulehnen. Denn das wäre der internen Karriere nicht förderlich – und die steht bei der aktuellen Politikergeneration eben über dem Gewissen.

Dabei böten die immer neuen Verschwurbelungen der Verleger-Argumentation allen Anlass. Nehmen wir nur den heutigen Tag, an dem ein von Verlegerverbänden regelmäßig beauftragter Jurist, Robert Heine von der Kanzlei Raue, ein Gefälligkeitsgutachten geschrieben hat. Darin heißt es allen Ernstes, nur die Verwertung des Presseerzeugnisses, nicht seines Inhaltes, falle unter das Leistungsschutzrecht. Sprich: Wir reden hier die ganze Zeit nur über eingescannte und dann online gestellte Artikel.

Nach dieser Äußerung darf man Heine wohl kaum noch ernst nehmen, Rechtsanwalt Udo Vetter bezeichnet Heines Ausführungen gar als „Märchenstunde“. Denn einerseits steht davon nichts im Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht. Zum anderen weiß er selbst ganz genau, dass dieses Einscannen-und-online-Stellen gegen das Urheberrecht verstößt – weshalb es Verlage heute schon verfolgen. Und das mit so viel Erfolg, dass zum Beispiel mancher, der für ein Blatt interviewt wurde, diesen Artikel auf seiner Homepage verwendete – und dann mehrere hundert Euro zahlen durfte.

Doch diese Chance, ein Zeichen der Vernunft zu setzen, nimmt das C-Netz nicht wahr. Dessen Mitglied und MdB Thomas Jarzombek twettete gestern Abend:

Florett? Ja, nun wird das Bild klarer. Weil sich die Mandatsträger der Christdemokraten scheuen, eine klare Ablehnung zu äußern (obwohl diese mutmaßlich ihrer Meinung entspräche), hoffen Sie nun das Leistungsschutzrecht so weit zu demontieren, dass es niemand mehr weh tut. Nur tun sie dies eben nicht allein hinter verschlossenen Türen – sondern auch per öffentlicher Kommunikation und Pressemitteilung. Nach meiner Meinung ist dies ein Missbrauch der Öffentlichkeit und der freien Presse. Und dies widerspricht meiner Vorstellung davon, wie Volksvertreter agieren sollten. Wieviel dürfen wir einem Politiker denn überhaupt noch glauben? Wieviel Vereinen, in denen er agiert?

Das C-Netz straft damit natürlich nicht nur sich selbst – denn wollen wir ihm künftig noch irgendeine Stellungnahme zu irgendeinem Thema abnehmen? – sondern vor allem seine Lieblingsparteien. Es sind genau solche Hinterzimmertricks, der die Menschen müde sind und die den Piraten Wähler zutreiben.

Hier bei Indiskretion Ehrensache aber gilt weiterhin: Politiker und ihre Anhängsel werden daran gemessen, was sie öffentlich sagen – und nicht an dem, was sie möglicherweise mutmaßlich irgendwo in informellen Zusammentreffen irgendwem stecken um damit ein unbekanntes Ziel zu erreichen.

Jener Tweet mit den Haarspaltereien von Dorothee Bär, den Sie oben lesen, wurde übrigens als Antwort auf eine Frage von mir geschrieben. Sie war nicht allzu schwer (bilde ich mir ein) zu verstehen und zu beantworten. Denn sie lautete:

„Sind Sie gegen ein Leistungsschutzrecht an sich? Oder nur gegen den vorliegenden Gesetzentwurf?“

Auch auf Nachfrage blieb Bär eine Antwort schuldig. Womit wir einfach mal festhalten: Alle CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten unterstützen die grundsätzliche Idee eines Leistungsschutzrechtes. Denn niemand spricht sich für die Möglichkeit aus, ein solches Gesetz nicht einzuführen. Es ist das Schweigen der Lämmer. Und was mit schweigenden Lämmern passiert, das wissen wir ja:

Nachtrag: Gerade wurde ich auf ein Zitat aufmerksam und vielleicht ist das des Rätsels Lösung. Das C-Netz macht einfach Politik wie Otto von Bismarck. Denn der sagte einst:
„Wenn man sagt, daß man einer Sache grundsätzlich zustimmt, so bedeutet es, daß man nicht die geringste Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.“

Netzpolitik nach Bismarck? Kühn, sehr kühn…


Kommentare


SunTsu 22. Juni 2012 um 13:35

Komisch daß die c-netz nicht widerspricht und gar retweetet als sich die Sache so liest: „Auch aus der Union Kritik an Leistungsschutzrecht“ (vgl. https://twitter.com/c_netz/status/216131266448338945)

Man ist scheinbar dann Union wenn es positiv für diese wirkt, aber bei Kritik ist man es nicht. Ganz ehrlich: Dieses WischiWaschi-Herumgeeiere ist unwürdig, es beleidigt unsere Intelligenz.

Ich habe mehrfach darum gebeten Informationen zu Standpunkten, Vorstellungen und Plänen der c-netz zu bekommen, um verorten zu können ob es sich um eine ernstgemeinte Initiative oder eine bloße PR-Veranstaltung handelt. Nach 6 Wochen(!) mit 4 Anfragen bekam ich dann auf Twitter erst die Antwort ich müsse doch nur die Webseite lesen (https://twitter.com/c_netz/status/214766060786814977).

Diese hatte ich gelesen, und nur hohles PR-Gefasel vorgefunden. kurz darauf bekam ich dann triumphierend (https://twitter.com/c_netz/status/215724686166867968) die strittige Stellungsnahme vor die Füße geworfen, die sich auch als nicht richtig durchschlagskräftig erwies.

Nach diesem Hick-Hack bin ich nun vollends davon überzeugt daß es ein purer PR-Coup ist, und man krampfhaft versucht das Feld netzpolitik zu besetzen, ohne etwas dazu zu sagen zu haben.

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JK 22. Juni 2012 um 14:26

„süüüüüüüß“, „offenbar keine Probleme im Leben“ … jetzt weiß ich endlich, was unser lieber Innenminister mit der Verrohung der Umgangsformen im Internet und besonders bei Twitter meint.

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Nachtwächter-Blah » Die C-Partei-Nahen »Netzpoltiiker« aus dem »C… 22. Juni 2012 um 16:22

[…] C-Partei-Nahen »Netzpoltiiker« aus dem »C-Netz« haben nichts gegen das so genannte »Leistungsschutzrecht«, lenken aber mit Blähblah und…. BRD, C-Netz, CDU, CSU, Indiskretion Ehrensache, Leistungsschutzrecht, Link, Web […]

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Michael Sonnef 22. Juni 2012 um 16:53

Ob jemand grundsätzlich gegen Neonazis ist oder nur gegen einzelne Teile ihrer Ideologie, müsste also im Umkehrschluss auch das selbe sein. Interessant.

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Moon 23. Juni 2012 um 7:18

Bin auch überrascht, wie kindisch die Tweets der C-ler sind. Vor allem von Frau Bär hätte ich mehr erwartet. Oder auch nicht….

Lustig jedenfalls, dass die ernsthaft glauben, eine Nichtaussage als Statement verkaufe zu können, wobei JEDER sehen kann, dass die simple Frage Herr Knüwers weiterhin NICHT beantwortet wurde.

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Musenrössle 24. Juni 2012 um 18:10

Florett?

Mir scheint die Damen und Herren wir-sind-C-Netz fechten eher mit dem Korken(fallrück)zieher. 😉

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Meinungsfreiheit – auch so ein deutscher Wert 3. Juli 2012 um 8:10

[…] Jener Zusammenhang wird gern ausgespart, sprechen deutsche Politiker über die Vergangenheit. Fast klingt da eine neue Form des Feudalismus durch: Die Bürger können doch zufrieden sein, sind sie gesund, satt und sauber. Da scheint es eine generelle Tendenz zur Verachtung zu geben unter manchen Volksvertretern, erdreistet sich ein Bürger mehr zu wollen. Ein Beispiel dafür ist für mich die “Kommunikation”, die CSU-Frau Dorothee Bär jüngst via Twitter führte. […]

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Günter Krings auf dem Weg zum CDU-Narrenthron 5. Juli 2012 um 14:45

[…] Es ist ja nichts Neues, dass die CDU sicherlich die deutsche Partei ist, die am weitesten davon entfernt ist, den Weg in das 21. Jahrhundert zu finden. Erst jüngst drückten sich die wenigen Digital-Renegaten, die sich in der Interessenvereinigung C-Netz tummeln, um eine Ablehnung des Leistungsschutzrechtes herum. […]

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