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Stellen Sie sich, liebe Leserinnen und Leser, folgende Situation vor: Jemand erzählt ihnen, dass es die frischen Ausgaben einer neuen, viel gelobten TV-Serie, die gerade in den USA läuft, im Internet zu sehen gibt. Gratis. Für Umme.

Würden Sie dies glauben?

Oder käme Ihnen der Gedanke, dass da etwas nicht mit urheber-rechten Dingen zugeht?

Sollte zweiteres passiert sein, so unterscheidet sich ihr Medieninstinkt deutlich von dem der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“-Redaktion. Die berichtet heute in ihrem Reise-Teil über die die nostalgische Aura der untergegangenen Fluglinie Pan Am. Geschrieben hat das Stück Andreas Spaeth, ein freier Journalist, der für viele große Blätter Luftfahrtgeschichten schreibt.

Nun wissen wir nicht, ob die am Ende des Textes aufgeführten Link auch von ihm stammen. Sie enthalten einen bemerkenswerten Fernseh-Tipp:

Jeder einigermaßen web-kompetente Mensch wird sich über die URL jener Seite wundern. Spätestens beim Besuch der Site aber wird ihm klar sein, dass die Sache rechtlich stinkt:

Bei diesem Angebot handelt es sich um eines von vielen, die Filme und Serien sammelt, die anderenorts illegal dargeboten werden.

Womit sich die Frage stellt: Ist dies der „FAS“ nicht klar? Oder ist es ihr egal?

Da dieser Text von einem freien Mitarbeiter stammt, dürfen wir davon ausgehen, dass ihn mindestens ein weiterer Redakteur gelesen hat. Angesichts des Magazin-Charakters einer Sonntagszeitung würde ich zumindest einen weiteren Mit-Redigator erwarten. Keinem von ihnen kam die Idee, dass jenes Angebot ein merkwürdiges ist.

Es wäre ein leichtes, nun über die Deppen bei der „FAS“ zu schimpfen. Stattdessen aber legt die Episode nur offen, wie unbedarft viele Menschen Urheberrechts-Verletzungen begehen. Vielen ist überhaupt nicht klar, dass die mal eben für Kumpels kopierten CDs ein Rechtsverstoß sein können. Dass jene Seite, auf der sie die coolen, neuen Filme sehen, ebenfalls nicht rechtens ist. Dieses Unrechtsgefühl stellt sich bei vielen nicht ein, weil das Thema Urheberrechtsverletzungen von den Medien fast immer in Zusammenhang mit Teenager gestellt wird. Sie kommen nicht auf die Idee, dass jene Plattform auf der sie selbst „Mad Men“ schauen vergleichbar mit jener Kino.to ist, die jüngst zugemacht wurde (archetypisch dafür der Schweizer Rundfunk).

Mit ihrer Darstellung des Internets als Hort der Jugendlichen und Durchgeknallten haben die klassischen Medien das Web als zweite Welt abseits des Lebensalltags ihrer Leser stilisiert. Statt ihnen die Pfade durch das digitale Zeitalter freizuschlagen, haben sie ihnen vorgegaukelt, diese Online-Zone habe nichts mit ihnen zu tun. Doch nicht nur jene Art des Schlauermachens wäre angebracht, genauso könnte natürlich eine Debatte losgestoßen werden, welche Änderungen im Urheberrecht nötig wären. Das passiert aber genausowenig.

Dank dieser Ignoranz spielt auch die Weiterbildung der digitalen Kompetenz in den Redaktionen keine große Rolle. Wer platteste Vorurteile gegenüber Web-Diensten hören möchte, muss nur mit einem großen Teil der Zeitungsredaktionen ein Schwätzchen halten.

Die Folge können dann sogar rechtliche Komplikationen sein. Denn die Verlinkung auf illegale Inhalte ist ja nicht so ganz einfach freigegeben. Dr. Ulrich Luckhaus von Greyhills Rechtsanwälte, der Anwalt meines Vertrauens, sieht das so:

„Nach dem „Schöner Wetten”-Urteil des BGH aus 2004 sollen ja Presseorgane nicht für Hyperlinks auf rechtswidrige Angebote haften, soweit diese als Ergänzung eines redaktionellen Artikels ohne Wettbewerbsabsicht gesetzt werden und der Inhalt der verlinkten Seite nicht eindeutig als strafbar zu erkennen ist.

In der „AnyDVD“-Entscheidung (Heise) beschreibt der BGH in 2010 (entgegen der Vorinstanz OLG München), dass unter den Schutz der Pressefreiheit auch der Link auf rechtswidrige
Angebote gehört. Ein Link sei nicht nur „eine bloß technische Erleichterung für den Aufruf der betreffenden Internetseite”. Er sei „vielmehr in die Beiträge und in die in ihn enthaltenen Stellungnahmen als Belege und ergänzende Angaben eingebettet” und damit sowohl von der Pressefreiheit wie von der Meinungsfreiheit geschützt. Das ganze gilt jedoch nur, wenn ein überwiegendes Informationsinteresse besteht und der Verbreiter sich die Äußerung nicht zu Eigen macht. Der Presse sei zugute zu halten, dass gerade die Schwere eines Rechtsverstoßes ein solch besonderes Informationsinteresse begründen könne. Im Übrigen hatte sich ja Heise den Linkinhalt auch nicht zu Eigen gemacht, sondern deutlich auf die Rechtswidrigkeit des Angebots hingewiesen.

In diesem Beispiel wird ja weder auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen noch distanziert man sich von dem Angebot.“

Ich gehe mal davon aus, dass der Abdruck und damit die Förderung eines illegalen Dienstes einfach eine Ausgeburt brachialer Medien-Inkompetenz ist. Doch wie heißt es noch? „Wer schreibt, der bleibt.“ Die „FAS“ muss sich mit anderen Maßstäben messen lassen, als ein dahin plappernder Backfisch.

Die „Frankfurter Allgemeine“ gehört zu jenen Verlagen, die derzeit um staatliche Subventionen in Form des Leistungsschutzrechtes betteln. Angela Merkel will dies auch noch umsetzen, was nur zeigt, dass Deutschland nichts von der jahrzehntelangen und fruchtlosen Förderung der Kohleindustrie gelernt hat. Einerseits also will die „FAZ“ bitte, bitte, dass wir alle sie finanziell am Leben erhalten, weil sie angeblich nicht in der Lage ist, angebliche Raubkopierereien ihrer Texte zu unterbinden. Andererseits schickt sie ihre Leser zu Seiten, wo sie raubkopierte Inhalte anderer Branchen finden.

Ich nenne dies das „St. Florian Biedermann-Prinzip“: Dieses wenden Personen an, die einerseits den heiligen Florian um Hilfe bitten, damit er ihr Haus vor dem Feuer verschonen, während sie beim Nachbarn Brandstiftung betreiben oder arglos ein Streichholz in dessen trockenen Busch werfen.

Sie, liebe Leser, dürfen nun selbst entscheiden ob hinter einer „FAZ“ oder einer „FAS“ ein inkompetenter Kopf steckt – oder ein heuchlerischer.


Kommentare


Stefan winterfeld 20. November 2011 um 18:50

Herr Knüwer, wie sieht es eigentlich mit Ihrer eigenen Kompetenz in Sachen Urheberrecht aus? „Vielen ist überhaupt nicht klar, dass die mal eben für den Kumpel kopierte CD ein Rechtsverstoß ist.“ Das muss vielen überhaupt nicht klar sein, denn die mal eben für den Kumpel erstellte Privatkopie ist völlig legal. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Ich gebe Ihnen Recht: Etwas mehr mediale und juristische Kompetenz würde den Debatten rund um das Urheberrecht gut tun. Nicht nur in der FAS, auch in diesem Blog.

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Mirko Lange 20. November 2011 um 19:17

@Stefan: Touché! 🙂

Und trotzdem fehlt es ganz, ganz, ganz vielen Journalisten an (Medien-)Kompetenz. So wie Spiegel Online kürzlich, die den Fake-Account der Bank of America auf Google+ als „Sicherheitslücke“ bei Google+ bezeichnete – gleich zwei Mal. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,798396,00.html

Ich denke, dass die Medien in einem echten Dilemma stecken. Denn sie können auf Dauer ihre (bezahlte) Daseinsberechtigung nur begründen, indem sie eben „besseren“ Content liefern als das böse Social Web, „besser“ i.S.v. den Context erklären, Zusammenhänge darstellen, Beurteilungen anbieten. Das kostet aber sehr viel Geld. Und das haben sie offenbar nicht.

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Milhouse 20. November 2011 um 19:23

In den letzten Absätzen unterstellen sie der FAS eindeutige Absicht bei der Beihilfe zum Urheberrechtsverstoß („Brandstifter“).

Ohne Beleg ist das eine ziemlich dreiste Unterstellung.

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Thomas Knüwer 20. November 2011 um 19:29

@Milhouse: Danke für den Hinweis. Ich habe es um die Option der Inkompetenz ergänzt. Wobei eben jene im Fall einer Klage durch einen der betroffenen Rechteinhaber mutmaßlich egal wäre.

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lhme 20. November 2011 um 20:09

Zu mal es auch rechtlich nicht klar ist ob das ansehen eines filmes auf dieser Seite bereits strafbar ist. Klar darf der SeitenInhaber das nich , aber der unbedarfte anseher darf das bisher auch ganz unbedarft tun. Es gibt noch kein Urteil zu einem so gelagerten Fall . Meinungen dazu gehen auseinander , man kann sich zwar streiten ob die fas so eine Seite bewerben sollte aber mit dem von den rechteinhabern herbei geredeten rechtlichen Selbstverständlichkeit zu kommen …. Bischen arm

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Martin 20. November 2011 um 21:30

Danke für den Hinweis auf die Seite. Hätte ihn in der FAS glatt überlesen.

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Philippe Wampfler 20. November 2011 um 21:32

Zwei Punkte:
1.) Ein Urheberrecht, das Inhalte schützen kann, die in einem Land überhaupt nicht auf anderen Wegen als über illegale Downloads verfügbar sind, schützt reichlich abstrakte Güter. — Wie dem auch sei:
2.) In der Schweiz ist der Download von Daten generell legal, so lange es sich nicht um indizierte Inhalte handelt und so lange man die Daten nicht anderen zur Verfügung stellt. Der verlinkte Radiobeitrag ist meiner Meinung nach sachlich in Bezug auf die Rechtslage in der Schweiz völlig korrekt.

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Sascha Stoltenow 21. November 2011 um 0:59

www.presseschauder.de macht das auch, und der ist von Springer.

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David 21. November 2011 um 1:09

Stefan Winterfeld hat Recht. Und ein Herr Knüwer macht sich deshalb streckenweise (bei aller berechtigter Kritik) etwas lächerlich.

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Aktuelles 21. November 2011 21. November 2011 um 7:01

[…] Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung empfiehlt Raubkopierer-Seite „Es wäre ein leichtes, nun über die Deppen bei der “FAS” zu schimpfen. Stattdessen aber legt die Episode nur offen, wie unbedarft viele Menschen Urheberrechts-Verletzungen begehen. Vielen ist überhaupt nicht klar, dass die mal eben für den Kumpel kopierte CD ein Rechtsverstoß ist. Dass jene Seite, auf der sie die coolen, neuen Filme sehen, ebenfalls nicht rechtens ist. Dieses Unrechtsgefühl stellt sich bei vielen nicht ein, weil das Thema Urheberrechtsverletzungen von den Medien fast immer in Zusammenhang mit Teenager gestellt wird. Sie kommen nicht auf die Idee, dass jene Plattform auf der sie selbst “Mad Men” schauen vergleichbar mit jener Kino.to ist, die jüngst zugemacht wurde (archetypisch dafür der Schweizer Rundfunk).“ […]

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RSS-Reader-Roundup | 21. November 2011 | Bastian Dietz 21. November 2011 um 7:03

[…] Die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” empfiehlt Raubkopierer-Seite […]

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Der Beobachter 21. November 2011 um 7:48

Na, laufen hier die Kumpels des Autors und des Redakteurs auf? Anders sind die Kommentare nicht erklärbar. Einige der Kommenatoren hier haben echt den Schuss nicht gehört. Denn Knüwer hat natürlich vollkommen Recht. Man darf nicht einfach nen Link zu ner Seite mit illegalen Inhalten abdrucken und sagen: Guck dir das mal an.

Dazu kommt die lustige Sache mit der Privatkopie. Irgendwo bei 3 bis 7 hört es auf. Knüwer schreibt von Mehrzahl. Ist also so falsch nicht.

*Kopf schüttelnd ab*

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Thomas Knüwer 21. November 2011 um 9:35

@Philippe Wampfler: Ich habe ja nicht geschrieben, dass der Bericht falsch ist. Mir geht es um die Fokussierung auf Teenager als Nutzer der Seite.

@Sascha Stoltenow: Christoph Keese verwendet die Links aber in Zusammenhang mit der Berichterstattung über Raubkopien und er macht sich definitiv nicht gemein mit den verlinkten Inhalten.

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DAMerrick 21. November 2011 um 15:03

@stefan:
Sie wissen aber schon das eine CD-Weitergabe keine Privatkopie ist? privat bedeutet für eigene Zwecke. Wenn sie eine Musik kopieren für den Freund ist das eine Weitergabe an dritte. Sie bringen das an die Öffentlichkeit was seit dem „zweiten Korb“ 2008 illegal ist.

Rechtlich müssten Sie theoretisch dafür eine Abgabe an die Rechteinahber zahlen. Tut man nicht, hat man nie getan, ist aber zwingend weil es eine „Freundschaftskopie“ nicht gibt.

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Hackworth 21. November 2011 um 15:19

Der Herr Knüwer macht das schon richtig. Es gibt eine ziemlich deutliche Beziehung zwischen der Griffigkeit der Aussagen eines posts und der Anzahl der Kommentare, und zwischen der Anzahl der Kommentare und der Relevanz eines blogs.

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maternus 21. November 2011 um 19:17

Der entscheidende Halbsatz in diesem Beitrag handelt vom Filmen und Serien,

„die anderenorts illegal dargeboten werden“.

Das Zauberwort ist also „andernorten“. Vielleicht hängt Herr Knüwer ja der originellen Meinung mancher Kreise in den USA an, die das US-Recht in Sachen Copyright weltweit durchsetzen wollen (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,773495,00.html). Normale Menschen hingegen sind der Ansicht, daß die zivilrechtlichen Gesetze eines Landes an seinen Grenzen ihr Ende finden. Wie sie auch diesen Beitrag völlig überflüssig finden.

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Thomas Knüwer 22. November 2011 um 10:25

@maternus: Mir scheint, Sie begreifen die Zusammenhänge nicht recht. Die Erwähnung einer Seite auf der Raubkopien zu bekommen sind (ohne die klare Distanzierung oder den Hinweis, dass es sich um solche Raubkopien handelt) ist nicht rechtens. Das hat überhaupt nichts mit der von Ihnen verlinkten Diskussion zu tun. Bitte lesen Sie dazu vielleicht auch noch einmal das Statement von Dr. Luckhaus.

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Daniel 22. November 2011 um 16:04

Entschuldigung, ich hatte die code-Tags vergessen.

Ich frage mich ganz nebenbei, ob in einem Print-Medium die Veröffentlichung eines Links zu einem illegalen Online-Angebot überhaupt strafbar oder unzulässig ist. Meines Wissens gibt es für genau diesen Fall noch keine einschlägigen Urteile.
Im AnyDVD-Fall hatte der Heise-Verlag damals nämlich die rechtlich unzulässige Webseite des Kopier-Tools direkt verlinkt. Wenn die URL der illegalen Seite zwar auf einer Webseite steht, nicht aber einen direkten Link (<a href="#">Link</>) beinhaltet, sieht der Fall schon wieder ein wenig anders aus. So wird beispielsweise „Kino.to“ stets in der Berichterstattung erwähnt. (Wobei dies zusätzlich auch noch der offizielle Name des Angebots ist.)

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Der Beobachter 22. November 2011 um 16:15

@Daniel: Oben mal genau gelesen? Selbstverständlich ist der Abdruck eines Links gleichzusetzen mit der Online-Erwähnung. Der entscheidende Unterschied aber ist: Heise hat klar gemacht, dass es sich um eine illegale Site handelte. Die FAZ hat das nicht. Und genau das ist der rechtliche Knackpunkt wie dieser Anwalt oben ja auch sacht.

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Daniel 22. November 2011 um 21:10

@Der Beobachter: Doch, ich habe es schon genau gelesen. Nur, ist ein Link noch ein Link (oder ein elektronischer Verweis), wenn die Verlinkung fehlt? Oder handelt es sich dann nicht – um genau zu sein – um eine nicht verlinkte URL?
In dem AnyDVD-Urteil ist immer nur von „Links“ oder „elektronischen Verweisen“ die Rede. Naja, vielleicht Erbsenzählerei und
Links = Verweise = URLs

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zeugs am mittwoch « blubberfisch 23. November 2011 um 11:07

[…] [text] frankfurter allgemeine sonntagszeitung empfiehlt raubkopierer-seite (indiskretion ehrensache) […]

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simon 23. November 2011 um 14:54

Ich denke auch wie Sie dass hier von der FAS ein Fehler begangen wurde. Dies zeigt vor allem wie schwierig legale und illegale Angebote im Internet auseinanderzuhalten sind. Die Tatsache, dass die Folgen kostenlos angeboten werden, muss hier noch kein Indiz sein.
Überhaupt stellt sich die Frage, wie gut der einzelne Verbraucher informiert sein muss um legale von illegalen Angeboten auseinander zu halten. Macht sich jemand strafbar der auf einer Website Fotos anschaut, welche nicht lizenziert wurden und daher „Raupkopien“ sind?

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Jakob 24. November 2011 um 12:28

Menschen machen Fehler. Womöglich ist hier der Hinweis verloren gegangen, den Link nochmal zu checken, der Link wurde vertauscht, … dass das nicht aufgefallen ist, ist für die FAS natürlich ärgerlich.

Ihr deswegen allgemein digitale Inkompetenz vorzuwerfen, halte ich für einen ziemlich großen Sprung. Zumal die FAZ die beste deutsche Nachrichten-Website stellt.

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