Skip to main content

Gern wird ja behauptet, Raubkopien seien eine Sache kommunistisch veranlagter Teenager. Tatsächlich aber haben wir mehrfach schon erlebt, dass es eine Verlotterung der Sitten insgesamt in der Frage gibt, wieviel Respekt wir Menschen zollen, die Inhalte erschaffen haben. Mal war es der „Spiegel“, der einfach eine Idee stahl. Dann hat die „Bild“-Zeitung ein Interview aus „Lettre International“ einfach mal so übernommen.

Und nun – besonders dreist – Hape Kerkeling.

Auf seinem neuen Album „Zauberhafte Weihnachten“ taucht ein Song auf mit dem Namen „Weihnachten (ist mir doch egal)“. Es handelt sich um eine grauenvolle Disco-Foxtrott-Version von „Last Christmas“ (Das Album insgesamt verdient beim schnellen Durchhören übrigens auch das Prädikat ,Unterirdisch‘).

Nur: Der Song, also in dem Fall der Text, stammt nicht von Kerkeling. Auch nicht von einem seiner Autoren. Im Booklet: kein Übersetzer vermerkt. Denn: Er ist eine Raubkopie der großartigen Kölner Band Erdmöbel. Und die sind offensichtlich und sehr verständlich sauer. Ich persönlich bin ziemlich baff: Jener Autor – ich gehe schwer davon aus, dass Kerkeling selbst den Text nicht übernommen hat – klaut mit einer Dreistigkeit, die der Anwalt der Erdmöbel ihm austreiben möge. Und zwar mit einer saftigen Schadenersatzklage.

Bis dahin sei zum einen das Erdmöbel-Lied empfohlen und zum anderen der Kauf jedes der Alben der Band. Auf Tour sind sie derzeit auch noch ein wenig – vielleicht sehen wir uns am Sonntag beim Konzert in Münster?


Erdmöbel – Weihnachten Ist mir doch egal – MyVideo

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von rcm-de.amazon.de zu laden.

Inhalt laden

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von rcm-de.amazon.de zu laden.

Inhalt laden

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von rcm-de.amazon.de zu laden.

Inhalt laden


Kommentare


wut? 10. Dezember 2010 um 14:06

Ups, ein Versehen. Bitte nicht verklagen, etc, pp…

Antworten

Hanno Zulla 10. Dezember 2010 um 14:28

Kann jetzt die Dramatik daran nicht erkennen.

I am not a music lawyer, aber falls ich mich recht erinnere kann der Autor eines Liedes niemanden verbieten, dass sein interpretiert und auf Tonträger veröffentlicht wird, solange Melodie erkennbar, Text identisch und Komponist und Texter genannt sind.

(Selbst wenn eine Naziband „ein bisschen Frieden“ im Stahlsound auf CD covert, kann Nicole nichts dagegen tun und auch Komponist Siegel und Texter Meinunger werden mit geballter Faust die Tantiemen kassieren müssen, solange die Naziband diese brav zahlt. Nur über diese Zahlungen können sich Interpret, Label, Komponist und Texter streiten, aber nicht darüber, ob der Interpret bei Konzerten oder auf Tonträger interpretieren darf oder nicht.)

In diesem Falle wurde der Texter nicht genannt, aber sonst gibt es hier kein weiteres erkennbares Foul. Kerkeling hätte Erdmöbel m.W. nicht um Erlaubnis fragen müssen, nur im Booklet nennen und fertig.

Interessant bleibt aber, dass m.W. die Autoren bzw. der Musikverlag des Songs die Tonträger-Veröffentlichung einer Coverversion mit verändertem Text erlauben müssen. Deshalb durften auch die göttlichen Norbert & die Feiglinge ihren Song „Zwiebelmett“ zur Melodie von „Dancing Queen“ nicht aufnehmen, weil die ollen Abbas da keinen Spaß verstanden.

Ob Erdmöbel 2006 bei den Autoren des Wham-Songs angefragt haben?

Antworten

Hanno Zulla 10. Dezember 2010 um 14:29

Nachtrag: Nochmals, bin kein Anwalt, lasse mich gerne korrigieren.

Antworten

Tanja 10. Dezember 2010 um 14:42

@Hanno Zulla: „…ihren Song “Zwiebelmett” zur Melodie von “Dancing Queen” nicht aufnehmen…“
Ich würde jetzt zu gerne diesen Song hören, in meinem Kopf läuft förmlich die Ton-Spur mit einem herrlich-blödelnden Männergesang ab. Darf man erfahren, was die Band(?)/Gesangskombo nach der Absage Abbas tat?

Antworten

egghat 10. Dezember 2010 um 14:43

Ich bin auch kein Musikanwalt … Aber ich weiss, dass man z.B. die Abba-Songs nicht einfach nachspielen darf. Coverversionen sind bei Abba z.B. sehr selten. Das ging damals durch die Presse als Madonna das durfte. IMHO muss ein Cover genehmigt werden. Was im Normalfall auch gemacht wird, denn das gibt ja neue Knete ohne was zu tun …

Vielleicht werfe ich jetzt aber auch „Cover“ und „Sample“ durcheinander.

Antworten

malte 10. Dezember 2010 um 15:05

Also nachspielen darf man erstmal eigentlich nix.
Wenn man was nachspielt auf einer öffentlichen Veranstaltung muss man aufjedenfall brav Gema zahlen. Wenn man das Werk verändert/ nach spielt und veröffentlicht braucht man die Genehemigung des Rechteinhabers.
Der Verfasser des Textes/Komponist hat das Urheberrecht an dem Text/Musikstück (75 jahre lang).

nennen hätte Happe Erdmöbel gemusst, wenn es eine creative common lizenz wäre, aber so geht das nicht. einfach das Lied nachspielen und veröffentlichen.

Antworten

Lars 10. Dezember 2010 um 15:11

@egghat: Madonna durfte ein Sample aus einem Abba-Stück (mir ist jetzt gerade entfallen, welches) benutzen, sprich dort wurde ein Teil des Originalstücks erneut verwendet.
Ansonsten ist das aber eine interessante Fragestellung: Es gibt ja z.B. kaum eine Partyband, die nicht die ganzen Abba-Klassiker drauf hat und die regelmäßig zum Besten gibt.

Antworten

egghat 10. Dezember 2010 um 16:41

@Lars:

Aber da kräht kein Hahn nach. Bis die GEMA irgendwann mal GEZ -Rentner als Spürtrupps durch die Kneipen schickt …

Und ja, es kann gut sein, dass Samples nochmal anders (=strenger) behandelt werden als Coverversionen. Ich spekulier auch nur wild rum ..

Antworten

Stefan 10. Dezember 2010 um 18:24

In der Regel ist das Nachspielen eines Liedes in unveränderter Form erlaubt, allerdings müssen dafür Lizenzgebühren entrichtet werden, meist über die Gema. Wird das Lied verändert, brauchen die Interpreten eine ausdrückliche Genehmigung. Zu erleben war das im Sommer, als Studenten aus Münster Lenas „Satellite“ coverten – da bestand die Veränderung in einem eigenen Text, das ist nicht erlaubt. Madonna hat den Abba-Song ja nicht einfach gecovert, sondern lediglich einige Samples verwendet, auch das ist kein Nachspielen und damit genehmigungspflichtig. Wenn Hape nun die Erdmöbel-Fassung lediglich nachspielt und dafür Lizenzgebühren über die Gema entrichtet, kommen die zunächst Erdmöbel und ein Teil davon sicher auch Wham zugute. Dass die deutschen Texter nicht genannt werden, muss kein Hinweis darauf sein, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Hapes Produzenten werden nicht so blöd sein, davon auszugehen, dass das niemand merkt.

Antworten

jo 11. Dezember 2010 um 8:25

@Stefan: Kontrollfrage: Wenn doch alles mit rechten Dingen zugeht. Warum wissen die Erdmöbel und ihr Anwalt davon nix? Und wie kommst du auf die Idee, dass die Texter nicht erwähnt werden müssten?

PS: Madonna musste sich damals durchaus etwas Mühe geben, um das Sample zu „clearen“: http://news.bbc.co.uk/2/hi/entertainment/4354028.stm

Antworten

“Last Christmas, I copied your Text” » Elfnachelf – Wichtige Nachrichten aus Köln 13. Dezember 2010 um 11:07

[…] Erdmöbel – Weihnachten Ist mir doch egal — via Thomas Knüwer […]

Antworten

Stefan 15. Dezember 2010 um 11:14

Wir waren ja noch im Bereich der Spekulation, inzwischen sind wir weiter. Ich habe mich getäuscht: Offenbar waren die Produzenten doch zu blöd!

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*
*