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	<title>Kommentare zu: BDZV-Chef Dietmar Wolff &#8211; Feind der Pressefreiheit</title>
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	<description>Das Blog von Thomas Knüwer</description>
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		<title>Von: Die</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-27697</link>
		<dc:creator>Die</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 14:22:12 +0000</pubDate>
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		<description>[...] sehr guter Verfassung. Nun wissen wir ja, dass der BDZV in Gestalt jenes Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff kein Freund einer seriös informierten Öffentlichkeit i.... Aber trotzdem frage ich mich, wie man so dermaßen die Realität verleugnen kann. Den Zeitungen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] sehr guter Verfassung. Nun wissen wir ja, dass der BDZV in Gestalt jenes Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff kein Freund einer seriös informierten Öffentlichkeit i&#8230;. Aber trotzdem frage ich mich, wie man so dermaßen die Realität verleugnen kann. Den Zeitungen [...]</p>
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		<title>Von: Verleger, DJV und Verdi - die Feinde der Pressefreiheit</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-27388</link>
		<dc:creator>Verleger, DJV und Verdi - die Feinde der Pressefreiheit</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 06:56:03 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Die Bestohlenen Bestverdienenden (eigene Angabe) fordern Satisfkation. In Form eines Monsters namens Leistungsschutzrecht. Wie das genau aussehen soll, das verhandeln die Vertreter der Pressefreiheit lieber hinter verschlossenen Türen. Journalisten, die darüber recherchieren, wird schon mal mit dem Urheberrecht gedroht.  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Die Bestohlenen Bestverdienenden (eigene Angabe) fordern Satisfkation. In Form eines Monsters namens Leistungsschutzrecht. Wie das genau aussehen soll, das verhandeln die Vertreter der Pressefreiheit lieber hinter verschlossenen Türen. Journalisten, die darüber recherchieren, wird schon mal mit dem Urheberrecht gedroht.  [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-27072</link>
		<dc:creator>Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 21:08:24 +0000</pubDate>
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		<description>[...] BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] BDZV agiert (wobei einen eigentlich nichts wundern sollte bei einem Verband von Zeitungsverlegern, der aktiv gegen die Pressefreiheit eintritt),  oder die Dummheit/Frechheit/Käuflichkeit der dpa, die diesen Unsinn einfach weiter [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Financial Times verabschiedet sich vom Print-Zeitalter</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26374</link>
		<dc:creator>Financial Times verabschiedet sich vom Print-Zeitalter</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2010 15:56:09 +0000</pubDate>
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		<description>[...] bei einer Veranstaltung ein paar Minuten mit einem Vertreter des Zeitungsverlegerverbandes, pardon, der undemokratischen Trieben nachgebenden Lobbyorganisation, BDZV zusammen. Es ergab sich eine Diskussion über die Lage und die Zukunft der Zeitungen. Sie [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] bei einer Veranstaltung ein paar Minuten mit einem Vertreter des Zeitungsverlegerverbandes, pardon, der undemokratischen Trieben nachgebenden Lobbyorganisation, BDZV zusammen. Es ergab sich eine Diskussion über die Lage und die Zukunft der Zeitungen. Sie [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Future Face of Media: Es quält die Stille</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26317</link>
		<dc:creator>Future Face of Media: Es quält die Stille</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 May 2010 17:21:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] durch die Unterhöhlung des Zitatrechts eine Gefahr für die Pressefreiheit (dazu auch ein kleiner Kommentarwechsel hier im Blog mit dem Kölner Verleger Konstantin Neven [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] durch die Unterhöhlung des Zitatrechts eine Gefahr für die Pressefreiheit (dazu auch ein kleiner Kommentarwechsel hier im Blog mit dem Kölner Verleger Konstantin Neven [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Thomas Knüwer</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26314</link>
		<dc:creator>Thomas Knüwer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 May 2010 16:06:29 +0000</pubDate>
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		<description>@Konstantin Neven DuMont: Ihre Argumente sind in einigen Punkten falsch - in anderen erschreckend. 

Nehmen wir nur die zwei wichtigsten heraus:

Generell: Bisher sind die Verleger auch nur EIN Beispiel für massenhafte Raubkopien schuldig geblieben. Und ich bleibe dabei: Es gibt solch eine massenhafte Raubkopiererei journalistischer Inhalte nicht.

zu 3.: Wer Snippets verbieten will, greift das Zitatrecht an. Das Zitatrecht ist eine der wichtigsten Säulen der Pressefreiheit. 
Übrigens: &lt;a href=&quot;http://www.welt.de/services/newsletter-welt-lage/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Welt Online bietet einen Bezahl-Newsletter an&lt;/a&gt;, der nichts anderes ist als Google News per Hand. Ich bin mir sicher, Sie haben deshalb schon bei Springer vorgesprochen, nicht wahr?

Und außerdem: Der von mir reingereichte Link handelt ganz unabhängig vom Leistungsschutzrecht von einem empörenden Vorgehen Ihres Verbandes. Wenn das Veröffentlichen von internen, aber für die Öffentlichkeit wichtigen Papieren mit Urheberrechtsverletzungsgründen bekämpft wird, dann gefährdet das die Pressefreiheit. 
Zumindest aus meiner Sicht - haben Sie eine andere Meinung?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Konstantin Neven DuMont: Ihre Argumente sind in einigen Punkten falsch &#8211; in anderen erschreckend. </p>
<p>Nehmen wir nur die zwei wichtigsten heraus:</p>
<p>Generell: Bisher sind die Verleger auch nur EIN Beispiel für massenhafte Raubkopien schuldig geblieben. Und ich bleibe dabei: Es gibt solch eine massenhafte Raubkopiererei journalistischer Inhalte nicht.</p>
<p>zu 3.: Wer Snippets verbieten will, greift das Zitatrecht an. Das Zitatrecht ist eine der wichtigsten Säulen der Pressefreiheit.<br />
Übrigens: <a href="http://www.welt.de/services/newsletter-welt-lage/" rel="nofollow">Welt Online bietet einen Bezahl-Newsletter an</a>, der nichts anderes ist als Google News per Hand. Ich bin mir sicher, Sie haben deshalb schon bei Springer vorgesprochen, nicht wahr?</p>
<p>Und außerdem: Der von mir reingereichte Link handelt ganz unabhängig vom Leistungsschutzrecht von einem empörenden Vorgehen Ihres Verbandes. Wenn das Veröffentlichen von internen, aber für die Öffentlichkeit wichtigen Papieren mit Urheberrechtsverletzungsgründen bekämpft wird, dann gefährdet das die Pressefreiheit.<br />
Zumindest aus meiner Sicht &#8211; haben Sie eine andere Meinung?</p>
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	<item>
		<title>Von: Konstantin Neven DuMont</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26290</link>
		<dc:creator>Konstantin Neven DuMont</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 May 2010 12:50:45 +0000</pubDate>
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		<description>Was halten Sie denn von den folgenden Argumenten? 

1. Anders als z. B. Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen oder Filmhersteller verfügen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger über keine eigene Rechtsposition im Urheberrecht, wenn man davon absieht, dass sie allenfalls das Recht am Sammelwerk Zeitung oder Zeitschrift haben. Das Urheberrecht am Sammelwerk erstreckt sich jedoch nicht auf die einzelnen Beiträge oder Elemente und ist deshalb für die Zielrichtung, die mit dem Leistungsschutzrecht verfolgt wird, ohne Belang.

2. Urheberrechtsverletzungen können nur unter größeren Schwierigkeiten vom Zeitungs- oder Zeitschriftenverleger verfolgt werden, nämlich nur dann, wenn er Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist. Diese muss er sich vom Urheber einräumen lassen, was bei freien Journalisten vielfach auf Schwierigkeiten stoßen kann. Klar ist die Rechtslage nur bei den Redakteuren, die tarifvertraglich die Nutzungsrechte umfassend auf den Verleger übertragen.

3. Die so genannten Aggregatoren wie z. b. Google sind ohne Leistungsschutzrecht nicht gehindert, Presseprodukte auszuwerten und so genannten Snippets ins Netz zu stellen, da diese regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt sind. Die Grundlage dafür schafft der Verleger, den wirtschaftlichen Erfolg haben die Aggregatoren.

4. Mit ihren Investitionen schaffen die Verleger die Grundvoraussetzung für die Verbreitung hochwertiger Inhalte. Ihnen darf die wirtschaftliche Basis nicht entzogen werden. Das geschieht aber, wenn sie nicht geschützt werden.

5. Dass Datenbanken am Urheberrechtsschutz teilhaben, wurde ausdrücklich mit dem Investitionsschutz begründet. Es ist kein Grund ersichtlich, ihn nicht auch den Presseverlegern zuzugestehen.

6. Das früher vorgebrachte Argument, die Presseverleger seien gegenüber den Tonträgerherstellern nicht so sehr schutzbedürftig, weil sie sich lediglich der Gefahr der Vervielfältigung und mühselig herzustellende Kopien durch Fotokopierer ausgesetzt sähen, während Tonträgerhersteller die elektronische Vervielfältigung zu befürchten hätten, ist heute nicht mehr stichhaltig. Die Digitalisierung hat nämlich dazu geführt, dass mit immer weniger Zeit- und Kostenaufwand Pressebeiträge vervielfältigt und anderweitig genutzt werden können.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was halten Sie denn von den folgenden Argumenten? </p>
<p>1. Anders als z. B. Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen oder Filmhersteller verfügen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger über keine eigene Rechtsposition im Urheberrecht, wenn man davon absieht, dass sie allenfalls das Recht am Sammelwerk Zeitung oder Zeitschrift haben. Das Urheberrecht am Sammelwerk erstreckt sich jedoch nicht auf die einzelnen Beiträge oder Elemente und ist deshalb für die Zielrichtung, die mit dem Leistungsschutzrecht verfolgt wird, ohne Belang.</p>
<p>2. Urheberrechtsverletzungen können nur unter größeren Schwierigkeiten vom Zeitungs- oder Zeitschriftenverleger verfolgt werden, nämlich nur dann, wenn er Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist. Diese muss er sich vom Urheber einräumen lassen, was bei freien Journalisten vielfach auf Schwierigkeiten stoßen kann. Klar ist die Rechtslage nur bei den Redakteuren, die tarifvertraglich die Nutzungsrechte umfassend auf den Verleger übertragen.</p>
<p>3. Die so genannten Aggregatoren wie z. b. Google sind ohne Leistungsschutzrecht nicht gehindert, Presseprodukte auszuwerten und so genannten Snippets ins Netz zu stellen, da diese regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt sind. Die Grundlage dafür schafft der Verleger, den wirtschaftlichen Erfolg haben die Aggregatoren.</p>
<p>4. Mit ihren Investitionen schaffen die Verleger die Grundvoraussetzung für die Verbreitung hochwertiger Inhalte. Ihnen darf die wirtschaftliche Basis nicht entzogen werden. Das geschieht aber, wenn sie nicht geschützt werden.</p>
<p>5. Dass Datenbanken am Urheberrechtsschutz teilhaben, wurde ausdrücklich mit dem Investitionsschutz begründet. Es ist kein Grund ersichtlich, ihn nicht auch den Presseverlegern zuzugestehen.</p>
<p>6. Das früher vorgebrachte Argument, die Presseverleger seien gegenüber den Tonträgerherstellern nicht so sehr schutzbedürftig, weil sie sich lediglich der Gefahr der Vervielfältigung und mühselig herzustellende Kopien durch Fotokopierer ausgesetzt sähen, während Tonträgerhersteller die elektronische Vervielfältigung zu befürchten hätten, ist heute nicht mehr stichhaltig. Die Digitalisierung hat nämlich dazu geführt, dass mit immer weniger Zeit- und Kostenaufwand Pressebeiträge vervielfältigt und anderweitig genutzt werden können.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Lena</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26271</link>
		<dc:creator>Lena</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 May 2010 19:32:33 +0000</pubDate>
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		<description>Ich denke, wenn die Zeitungen so weitermachen, wie das in letzter Zeit läuft, sind die dort publizierten Inhalte eh so uninteressant-langweilig, dass niemand im Traum daran denken würde, sie zu kopieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, wenn die Zeitungen so weitermachen, wie das in letzter Zeit läuft, sind die dort publizierten Inhalte eh so uninteressant-langweilig, dass niemand im Traum daran denken würde, sie zu kopieren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Oma Schmitz</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26270</link>
		<dc:creator>Oma Schmitz</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 May 2010 18:53:08 +0000</pubDate>
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		<description>Der Mann ist Jurist und erfüllt mal wieder das Klischee, daß 99 % der Juristen den anderen den Ruf versauen. Der würde eine Dreijährige verklagen, daß sie dem Auto, das sie überfahren hat, die Reifen beschädigt habe. Ach nee, ihre Eltern, Recht muß ja Recht bleiben. Sein hilfloses Gequatsche soll doch nur davon ablenken, daß hinter den Kulissen ganz massiv an der Auflösung der Pressefreiheit zugunsten der Verlegerprofite gemauschelt wird. Der Denkfehler der &quot;Altherrenriege&quot; bzw. ihrer Erben ist aber, daß demnächst jeder &quot;Verleger&quot; sein kann (ja, auch ohne geerbte Druckmaschinen, kaum zu glauben) und damit ihr ganzes Abgrenzungsmodell sinnlos wird. Am einfachsten wäre also, in den Gesetzentwurf gleich die Namen der Begünstigten und ihren jährlichen Profitanspruch reinzuschreiben. Wenn die im Gegenzug darauf verzichten, ihre Käseblätter zu publizieren, könnte ich mich damit sogar noch anfreunden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mann ist Jurist und erfüllt mal wieder das Klischee, daß 99 % der Juristen den anderen den Ruf versauen. Der würde eine Dreijährige verklagen, daß sie dem Auto, das sie überfahren hat, die Reifen beschädigt habe. Ach nee, ihre Eltern, Recht muß ja Recht bleiben. Sein hilfloses Gequatsche soll doch nur davon ablenken, daß hinter den Kulissen ganz massiv an der Auflösung der Pressefreiheit zugunsten der Verlegerprofite gemauschelt wird. Der Denkfehler der &#8220;Altherrenriege&#8221; bzw. ihrer Erben ist aber, daß demnächst jeder &#8220;Verleger&#8221; sein kann (ja, auch ohne geerbte Druckmaschinen, kaum zu glauben) und damit ihr ganzes Abgrenzungsmodell sinnlos wird. Am einfachsten wäre also, in den Gesetzentwurf gleich die Namen der Begünstigten und ihren jährlichen Profitanspruch reinzuschreiben. Wenn die im Gegenzug darauf verzichten, ihre Käseblätter zu publizieren, könnte ich mich damit sogar noch anfreunden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias Spielkamp</title>
		<link>http://www.indiskretionehrensache.de/2010/05/bdzv-dietmar-wolff-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-26264</link>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 May 2010 17:37:05 +0000</pubDate>
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		<description>Muss natürlich Knüwer heißen, bitte um Korrektur.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Muss natürlich Knüwer heißen, bitte um Korrektur.</p>
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