Wir schreiben heute den 21. Januar 2010. Das Jahr, also wird noch so rund 350 Tage dauern. Und doch gibt es bereits jetzt einen Kandidaten für die dümmste Abmahnung des Jahres – und es wird verdammt schwer werden, diese Geschichte zu übertreffen. Leider demonstriert sie wieder einmal, dass Juristen bei der Aussicht auf eine kostenpflichtige Abmahnung erschreckend oft genauso reflexionsfähig sind wie Junkies während der Entziehungskur.
(Wobei ich davon ausgehe, dass Herr Windfelder da keinen Unsinn schreibt.)
Ähnliche Beiträge:
- Indiskretion Ehrensache als Blog des Jahres nominiert
- Uarrr ist Blogger des Jahres 2010
- Das coolste Halloween-Kostüm des Jahres
- Mann des Jahres – wollte ich immer schon mal werden
- Stefan Niggemeier ist der Blogger des Jahres
{ 1 comment… read it below or add one }
Das zeigt aber auch, dass es zu leicht und wenig risikobehaftet ist abzumahnen. Vermutlich wird die Firma inzwischen zurückrudern und sich auf ein Versehen berufen und das ganze damit als abgeschlossen sehen. Die Abgemahnten freuen sich, dass es nicht ernst wurde – und nichts passiert.
Nur wie sähe es aus, wenn einer der Websitebestreiber ausversehen das Firmenlogo verwendet hätte? Dann wäre die Firma bestimmt nicht so gnädig.
{ 5 trackbacks }