Die Abmahnung des Jahres

by Thomas Knüwer on 21. Januar 2010

Wir schreiben heute den 21. Januar 2010. Das Jahr, also wird noch so rund 350 Tage dauern. Und doch gibt es bereits jetzt einen Kandidaten für die dümmste Abmahnung des Jahres – und es wird verdammt schwer werden, diese Geschichte zu übertreffen. Leider demonstriert sie wieder einmal, dass Juristen bei der Aussicht auf eine kostenpflichtige Abmahnung erschreckend oft genauso reflexionsfähig sind wie Junkies während der Entziehungskur.

Lesen Sie also bitte bei Karsten Windfelder nach, die unglaubliche Geschichte nach, in deren Verlauf  die Einrichtung eines Werbe-Blockers beim IT-Dienstleister Komsa die Rechtsabteilung in Wallung brachte.

(Wobei ich davon ausgehe, dass Herr Windfelder da keinen Unsinn schreibt.)

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1 Marc 22. Januar 2010 um 14:07

Das zeigt aber auch, dass es zu leicht und wenig risikobehaftet ist abzumahnen. Vermutlich wird die Firma inzwischen zurückrudern und sich auf ein Versehen berufen und das ganze damit als abgeschlossen sehen. Die Abgemahnten freuen sich, dass es nicht ernst wurde – und nichts passiert.

Nur wie sähe es aus, wenn einer der Websitebestreiber ausversehen das Firmenlogo verwendet hätte? Dann wäre die Firma bestimmt nicht so gnädig.

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